Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind Wohngebäude und Anlagen gemäß § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BauNVO. Zulässig sind Wohngebäude als Einzelhäuser oder Doppelhäuser mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9 m und zwei Vollgeschossen.
Im südlichen Bereich des Baugebietes, entlang der Medbacher Straße, sind vier Parzellen für die Bebauung mit Mehrparteienhäusern vorgesehen. Für diese Parzellen gilt eine Bebauung von max. zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Staffelgeschosses. Die Grundstücke für die Mehrparteienhäuser werden separat angeboten.
Die detaillierten Angaben zur Bebaubarkeit sind dem angehängten Bebauungsplan zu entnehmen.
Lage
Das Baugebiet Aischtalring liegt im Ortsteil Aisch. Das Gebiet hat Hanglage und erstreckt sich am westlichen Ortsrand zwischen der Medbacher Straße und dem Saltendorfer Weg. Die Parzellen sind an einer Ringstraße, die durch das Gebiet führt, gelegen. Eine kleine Stichstraße erschließt weitere Grundstücke und zwei der vier Parzellen für die Mehrparteienhäuser. Im Ortsteil Aisch sind Gaststätten, Kindertagesstätte, Kirche und Sportstätten vorhanden. Die Ortsrandlage ermöglicht einen direkten Zugang zur Natur mit einem hohen Freizeit- und Erholungswert.
In wenigen Minuten Entfernung ist der Hauptort Adelsdorf mit Einkaufsmöglichkeiten, Verwaltung, Gaststätten, Schule, Kreditinstituten, Kirche, ärztliche Praxen und medizinischen Versorgungsangeboten, verschiedene Kindertagesstätten, Sportstätten und ein Bike-Park sehr gut zu erreichen. Auch Radwegeverbindungen sind vorhanden.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 632 qm |
| Quadratmeterpreis | 320,00 €/m2 |
| Erschließungskosten | 149.152,00 € |
| Kaufpreis |
351.392,00 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 450/7 |
| Straße / Hausnummer | Pfarrer-Glossner-Straße 3 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 08.03.2024 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung auf dem Vertragsobjekt ein Wohngebäude (geschlossener Rohbau) zu erstellen und dieses innerhalb der Frist für eigene Wohnzwecke zu beziehen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | frei wählbar |
| Dachneigung | Bei I + D bis 45 °, bei II bis 15 ° |
| GFZ | 0,8 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II + UG + OG |
| Maximale Gebäudehöhe | 9 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Adelsdorf |
Der Baugrund ist für konventionelle, unterkellerte Wohnbebauungen ausreichend tragfähig. Vor einer Bebauung findet mit dem Technischen Bauamt der Gemeinde eine Bauherreneinweisung statt. Im Detail kann dann Rücksprache gehalten werden.
Es sind keine Altlasten bekannt.
Die Erschließung des Baugebietes wurde im Dezember 2025 abgeschlossen. Eine Bebauung wird somit frühestens ab Ende des 2. Quartals 2026 möglich sein.
Alle baulichen Einschränkungen sind im Bebauungsplan ersichtlich. Dazu zählen (Auszug):
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das neu entstehende Baugebiet Aischtalring liegt im Ortsteil Aisch. Das Gebiet erstreckt sich am westlichen Ortsrand zwischen der Medbacher Straße und dem Saltendorfer Weg. Die angebotenen Parzellen sind zwischen 457 m² und 720 m² groß und werden zu einem Preis von 320,00 Euro pro m² zuzüglich der anfallenden Kosten für die Erschließung (ca. 236,00 Euro/ m²) angeboten. Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach der gemeindeeigenen Richtlinie "Vergabemodell Wohnbau"
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Zulässig sind Wohngebäude und Anlagen gemäß § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BauNVO. Zulässig sind Wohngebäude als Einzelhäuser oder Doppelhäuser mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9 m und zwei Vollgeschossen.
Im südlichen Bereich des Baugebietes, entlang der Medbacher Straße, sind vier Parzellen für die Bebauung mit Mehrparteienhäusern vorgesehen. Für diese Parzellen gilt eine Bebauung von max. zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Staffelgeschosses. Die Grundstücke für die Mehrparteienhäuser werden separat angeboten.
Die detaillierten Angaben zur Bebaubarkeit sind dem angehängten Bebauungsplan zu entnehmen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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