Jede Parzelle erhält:
eine straßenseitige Abgrenzung mit Granitbord B6, als Tiefbord mit 3 cm Stichmaß, mit einer Steinbreite von 14 cm, einen Trinkwasserschlauch PE-HD mit Endkappe, DN 25 (1 Zoll), blau, etwa 1 m über Gelände, an Holzpflock befestigt, Leitung ist auf Druck! eine Regenwasserspeicher- und Pufferanlage aus Beton, mit je 3,5 m³ Volumen, DN 2000, Anschlusspunkte sind mit Holzbrett signalisiert einen Schmutzwasserübergabeschacht aus PP, DN 800, Anschlusspunkt mit Holzbrett signalisiert einen Stromanschluss und ein Leerrohr der T-Com für spätere Breitbandtechnologie (unterirdisch, mit Koordinaten eingemessen).
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 463 qm |
Quadratmeterpreis | 300,00 €/m2 |
Kaufpreis |
138.900,00 € Kaufpreis |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Sämtliche Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren ab Fertigstellung (voraussichtlich 30.09.2025) veräußert. |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | B:15°-25° - A: 35°-45° |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Abensberg |
Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Es wird empfohlen, vor Baubeginn zusätzliche Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen.
Im Plangebiet liegen nach dem Altlastenkataster keine Altlasten vor. Sollten sich beim Erdaushub organoleptische Auffälligkeiten ergeben ist die Aushubmaßnahme zu unterbrechen und das Landratsamt Kelheim sowie das Wasserwirtschaftsamt Landshut zu verständigen. Der belastete Erdaushub ist. z. B. in dichten Containern abgedeckt bis zur fachgerechten Verwertung/Entsorgung zwischenzulagern.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Auf dem Areal mit dem Namen Sandharlanden-West II werden vier Doppelhausparzellen vermarktet. Sämtliche Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren ab Fertigstellung veräußert.
Die Stadt Abensberg (Lkr. Kelheim) plant im Ortsteil Sandharlanden auf einer Fläche von ca. 1,85 ha die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets „WA Sandharlanden West II“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Betriebe und Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan bereits allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Doppelhaus max. 1 WE (Parzellen: 8, 9, 14, 15)
Jede Parzelle erhält:
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Abensberg