Rechtliche Hinweise Gemeinde Griesingen


Impressum

Bürgermeisteramt Griesingen 
Bürgermeister Oliver Klumpp
Alte Landstraße 51
89608 Griesingen

Tel.: 07391 8748
Fax: 07391 752952
E-Mail: sekretariat@griesingen.de

Die Gemeinde Griesingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Oliver Klumpp Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG): Oliver Klumpp (Anschrift wie oben).

Umsatzsteuer ID: DE 152256277

Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm

Datenschutzrichtlinie

Datenschutzhinweise

Die folgenden Erläuterungen geben Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir im Rahmen der Durchführung von Bauplatzvergabeverfahren zu welchem Zweck verarbeiten.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der Datenschutzbeauftragten

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Gemeinde Griesingen, Alte Landstraße 51, 89608 Griesingen. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse datenschutz@griesingen.de

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

2.1 Zwecke der Verarbeitung:

Sämtliche personenbezogenen Daten werden zum Zweck erhoben, um die Vergabe von gemeindlichen Grundstücken in der Gemeinde Griesingen durchführen zu können. Sollte nach der Bewerbung und Zuteilung ein Vertrag abgeschlossen werden, werden die Daten für die Vertragsabwicklung weiterverarbeitet. Die Datenverarbeitung ist somit für die Auswahl der Bewerber, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und gegebenenfalls zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich.

2.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sämtliche personenbezogenen Daten, werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSVGO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe erforderlich sind. Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO – Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung). Ebenfalls ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Gemeinde erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSVGO).

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

- Dienstleistungsunternehmen/Auftragsverarbeiter die von der Gemeinde beauftragt wurden
- Mitarbeiter der Kommune bzw. Bevollmächtigte
- Gemeinderat der Gemeinde Griesingen
- Notar, Grundbuchamt, Finanzamt (Weitergabe im Falle eines Vertragsabschlusses)

4. Art der personenbezogenen Daten und der Datenverarbeitung

Welche personenbezogenen Daten die Gemeinde erhebt, ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen.
Im weitgehend manuellen Verfahren werden die personenbezogenen Daten gespeichert. Die Gemeinde setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist, in der Regel bis zum Abschluss des Bauplatzvergabeverfahrens.

6. Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die Sie betreffende gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu. (Art. 16 DSGVO)

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO zu

Weiterhin besteht gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei dem zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

7. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jeder¬zeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.