Grundsätzlich werden die Grundstücke als Kaufgrundstücke angeboten, es ist aber auch der Erwerb im Rahmen eines Erbbaurechts möglich.
Der Kaufpreis des Grundstückes beträgt 310,00 EUR pro m² (195.920,00 €). In diesem Preis sind die Erschließungskosten, die Kanalanschlussgebühren und der Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen enthalten.
Die Kinderabschläge für die ersten 350 m² für dieses Kaufgrundstück wirken sich wie folgt aus, sodass sich folgender Kaufpreis ergibt:
- Anzahl Kinder 1: 350 m² x 300,00 €/m² + 282 m² x 310,00 €/m² = 192.420,00 €
- Anzahl Kinder 2: 350 m² x 295,00 €/m² + 282 m² x 310,00 €/m² = 190.670,00 €
- Anzahl Kinder 3: 350 m² x 290,00 €/m² + 282 m² x 310,00 €/m² = 188.920,00 €
Das Grundstück kann auf Wunsch des Käufers/der Käuferin auch im Erbbaurecht zu 5,70 €/m² = 3.602,40 € p.a. erworben werden.
Der Erschließungsbeitrag (70,24 €/qm), die Kanalanschlussgebühren (10,31 €/qm) sowie der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen (8,15 €/qm) müssen bei einem Erwerb als Erbpachtgrundstück separat abgelöst werden, so dass ein Ablösebetrag von
88,70 €/qm x 632 qm = 56.058,40 € anfällt.
Auch für dem Erwerb als Erbpachtgrundstück werden Kinderabschläge gewährt, die sich wie folgt auf den jährlichen Erbbauzins auswirken:
- 1 Kind: 632 m² x 5,50 €/m² = 3.476,00 € p.a.
- 2 Kinder: 632 m² x 5,35 €/m² = 3.381,20 € p.a.
- 3 und mehr Kinder: 632 m² x 5,20 €/m² = 3.286,40 € p.a.
Hinzu kommen Vermessungskosten in Höhe von voraussichtlich ca. 6,00 €/m², die im Kaufpreis nicht enthalten sind und separat zum Kaufpreis in Rechnung gestellt werden.
Der Kanalanschlussbeitrag nach KAG kann sich aufgrund einer anstehenden Neukalkulation durch eine neue Satzung erhöhen.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 632 qm |
Quadratmeterpreis | 310,00 €/m2 |
Kaufpreis |
195.920,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
Straße / Hausnummer | Bachstelzenweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 19.02.2025 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 35-45 |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Dülmen |
Im Rahmen des Erwerbs des Grundstücks gilt die „Richtlinie für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung in der Stadt Dülmen“. Diese regelt transparent die Bedingungen für den Erwerb von Baugrundstücken und sorgt für eine faire und klare Vergabe.
Es besteht eine Verpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Bau des Gebäudes zu beginnen. Das Gebäude muss spätestens 2 Jahre nach Baubeginn fertiggestellt werden.
Falls der Käufer oder die Käuferin plant, einen Keller zu errichten und tiefere Bodeneingriffe vorzunehmen, wird empfohlen, proaktiv den Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Dülmen aufzunehmen. So kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Schritte zur sicheren Kampfmittelbeseitigung vorgenommen werden. Die anfallenden Kosten hierfür sind vom Käufer oder der Käuferin zu tragen.
Bezüglich der Bodendenkmäler und der Bebaubarkeit der Bauplätze verweist die Stadt Dülmen auf die detaillierten Kennzeichnungen und Hinweise im Bebauungsplan „Raiffeisenring“, der alle relevanten Informationen zur optimalen Nutzung des Grundstücks enthält.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Wohnbaugebiet „Raiffeisenring“ liegt im nord-östlichen Teil von Dülmen, im Ortsteil Buldern und fügt sich harmonisch an das bestehende Wohngebiet "030 Schürmann-Reismann" an.
Buldern ist mit ca. 6.000 Einwohnern der größte Ortsteil von Dülmen und liegt nordöstlich von Dülmen. Durch ein reges Vereinsleben und eine sehr engagierte Ortsgemeinschaft gibt es ein großes Angebot an verschiedenen Aktivitäten.
Der Spiekerplatz in der Dorfmitte ist nicht nur Treffpunkt, sondern auch Austragungsort verschiedenster Veranstaltungen und die Anlagen am Schloss Buldern sowie rund um den Bulderner See laden zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Das Bildungsangebot reicht über die ortsansässige Grundschule, das private Gymnasium Schloss Buldern bis hin zu zwei Kindertagesstätten.
Das Wohnbaugebiet Raiffeisenring grenzt an die vorhandene Bebauung an und befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteils. Alle weiteren Informationen zu dem Baugebiet Raiffeisenring erhalten Sie weiter unten. Diese Informationen werden stetig aktualisiert.
Der Kanalanschlussbeitrag nach KAG kann sich aufgrund einer anstehenden Neukalkulation durch eine neue Satzung erhöhen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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