Bauplatz 22 – Reihenhaus-Grundstück - Baugebiet 'Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz 22 – Reihenhaus-Grundstück - Baugebiet 'Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke'

Beschreibung: 
Zum Bauplatz 22 mit ca. 132 m² gehört 1/5 des Müllaufstellplatz 11 mit 11 m², dies entspricht ca. 2,20 m² und 1/4 des Fußweg mit 92 m², dies entspricht ca. 23 m² und den Carportstellplatz 22a mit ca. 41 m².

Somit ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 198,20 m².


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 198 qm
Quadratmeterpreis 780,00 €/m2
Kaufpreis 154.596,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Bebauungsplan rechtskräftig seit 02.07.2021
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Ja, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Erschließungsarbeiten. Anschließend Selbstnutzungsverpflichtung und Veräußerungsbeschränkung.
Haustypen Reihenhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 30-45° (Steinriegel) bzw. 35-45° (938/58)
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Wendlingen am Neckar

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke'

Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke

Baugebiet und Umgebung

Alle verfügbaren städtischen RH- und DHH-Grundstücke finden Sie unter https://www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-klimaschutz/verfuegbare-grundstuecke.

Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat in seiner Sitzung vom 22. November 2022 ein Losverfahren zur Vergabe vereinzelter Restgrundstücke beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 780 €/m². Die Grundstücke sind zwischen 198-253 m² groß. Aus dem ursprünglichen Verfahren heraus wurden Baugruppen (je 4 Parteien) gebildet. Die zu ziehenden Bewerber aus dem Losverfahren treten in die bestehenden Gruppen und die (Vor-)Planungen ein. Selbstverständlich ist es jedoch möglich – bei Uneinigkeiten mit der bestehenden Gruppe oder Planungen – die durch die Ziehung erhaltene Kaufmöglichkeit zurückzugeben.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) sowie die Angabe, ob Sie sich für ein Eckhaus-, ein Mittelhausgrundstück oder beides bewerben möchten. Gerne können Sie auch eine oder mehrere konkrete Ordnungsnummer(n) angeben. Die Bewerbung zum Losverfahren ist per Mail unter Angabe des Betreffs „Losverfahren Reihenhäuser“ an die E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung@wendlingen.de möglich. Eine Bewerbung ist auch mit einem anderen Bewerber(paar) für ein Eck- und Mittelhaus möglich. Bitte vermerken Sie dies explizit.

Der von der Stadt noch zu erstellende Grundstückskaufvertrag wird unter anderem folgende Regelungen umfassen:
I. Der Bewerber muss sich verpflichten, auf dem Wohnbaugrundstück binnen 5 Jahren nach Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Die Stadt teilt den Grundstückseigentümern das Datum der Übernahme mit. Diese Frist kann mit Zustimmung der Stadt einmalig um längstens 2 Jahre verlängert werden (Bauverpflichtung).
II. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Wohngebäude innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und ab Bezug für die Dauer von 10 Jahren als Erstwohnsitz selbst zu bewohnen (Selbstnutzungsverpflichtung).
III. Bis zum Ablauf der Dauer der Selbstnutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches oder der Zwangsvollstreckung), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).

Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung kann die Stadt entweder eine Vertragsstrafe geltend machen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben. Einzelheiten zur Bauverpflichtung, zur Selbstnutzungsverpflichtung, zur Übertragungs- und Belastungsbeschränkung, zur Vertragsstrafe und zum Wiederkaufsrecht werden im Grundstückskaufvertrag geregelt.

Bei Rückfragen zum Verfahren bzw. zum Kaufvertrag steht Ihnen Frau Czepl (czepl@wendlingen.de; 07024/943-163) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen Frau Stampp (stampp@wendlingen.de; -236) zur Verfügung.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR6992
Grundstücksgröße: 198 qm
Kaufpreis: 154.596,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Anfrage ist für dieses Grundstück zur Zeit nicht möglich.


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Ansprechpartner

Melanie Czepl
Stadt Wendlingen am Neckar

Telefon: 07024 943-16307024 943-163
Telefax: 07024 943-264
E-Mail: czepl@wendlingen.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Kathrin Stampp
Stadt Wendlingen am Neckar

Telefon: 07024/943-23607024/943-236
Telefax: 07024/943-262
E-Mail: stampp@wendlingen.de



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