Lage
Der Bauplatz Nr. 12 liegt am westlichen Rand des Neubaugebietes "Halberstunger Feld" und ist durch die Straße Halberstunger Feld erschlossen.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 592 qm |
Quadratmeterpreis | 225,00 €/m2 |
Kaufpreis |
133.200,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 19296 |
Straße / Hausnummer | Halberstunger Feld |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 04.10.2013 |
Erschließungsdatum | seit dem 26.04.2021 |
Bauzwang | Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrages. Verpflichtung zur Eigennutzung des Wohngebäudes für 5 Jahre ab Bezugsfertigkeit. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Walmdach |
Dachneigung | 15° bis 25° bzw. 30° bis 45° |
GFZ | |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Sinzheim |
Substrat*: karbonatfreie, lehmig-tonige Auensedimente
Feinbodenarten*: Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton
(*gemäß Kartendienst des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (RP Freiburg))
Hinweis: objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 1997-2 bzw. DIN 4020 werden empfohlen.
Lokale geologische Untergrundverhältnisse können unter http://www.lgrb-bw.de / Kartenviewer eingesehen werden.
PFC-Beprobungen des Landkreises Rastatt – Umweltamt – im Umfeld des Planungsgebietes haben erhöhte PFC-Vorkommen in den Böden ergeben. Das Plangebiet wurde daher durch das Ingenieurbüro Roth & Partner in Karlsruhe ebenfalls mithilfe einer Mischprobe vom 19.12.2017 auf PFC-Vorkommen untersucht.
Für den Bauplatz Nr. 12 ergab sich eine PFC-Konzentration von: QS-Leitwert (µg/l) Boden Eluat 0-0.3m: 1,04 sowie QS-Leitwert (µg/l) Boden Eluat 0.3-0.6m: 5,97, die damit über dem derzeit geltenden Schwellenwert von 1,00 (µg/l) liegt.
Für allgemeine Informationen zum Thema PFC verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung auf der Startseite des Baugebietes bzw. im zugehörigen Dokument.
Besondere Einschränkungen/Verpflichtungen durch Altlasten (PFC):
- Aufgrund der PFC-Konzentration über dem Schwellenwert verpflichtet sich der Käufer, bei dem Baugrundstück eine mindestens 80 cm hohe Aufschüttung mit nicht belastetem Bodenmaterial vorzunehmen. Unmittelbar vor der Aufschüttung ist auf dem vorhandenen Boden ein Geotextil als Grabsperre mit Signalwirkung bzw. als Trennschicht zu verlegen, das den Anforderungen in Abschnitt 4 der DIN 13251 „Geotextilien und geotextilverwandte Produkte – Geforderte Eigenschaften für die Anwendung im Erd- und Grundbau sowie in Stützbauwerken“ (Ausgabe Dezember 2016) entspricht.
- Entgegen des Pflanzgebotes im Bebauungsplan ist das Anpflanzen von tiefwurzelnden Bäumen, Sträuchern sowie Nutzpflanzen verboten.
- Anlagen zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers sind nicht zulässig. Das anfallende Niederschlagswasser muss in den Kanal eingeleitet werden.
- Die Errichtung einer Brunnenanlage oder einer sonstigen Wasserentnahmestelle für den Eigenbedarf ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Aufgrund der oben genannten PFC-Konzentration und der Höhenlage des Grundstückes zur Erschließungsstraße empfehlen wir, auf den Bau eines Kellers zu verzichten, da mit der Entsorgung des belasteten Bodenaushubs ein erheblicher finanzieller Mehraufwand verbunden ist und es im Moment an einer abnahmebereiten Deponie im Landkreis mangelt. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass mit jeglichen Erdarbeiten ein finanzieller Mehraufwand verbunden ist, der mit der Entsorgung des belasteten Aushubs zusammenhängt.
Bezüglich der weiteren allgemeinen Auflagen und sonstigen Informationen zum Thema Solarpflicht, Schall, etc. verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung auf der Startseite des Baugebietes.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Aufgrund der derzeitigen, anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Sinzheim entschied sich der Gemeinderat den 2. Bauabschnitt des Baugebietes "Halberstunger Feld" zu erschließen. Insgesamt stehen 15 großzügig zugeschnittene und preisgünstige Bauplätze für die Vermarktung zur Verfügung. Die Erschließungsarbeiten sind nahezu abgeschlossen. Bewerbungen können innerhalb des Bewerbungszeitraums von 03.05.2021 bis 14.06.2021 eingereicht werden.
Das Baugebiet "Halberstunger Feld" liegt im idyllischen und sonnigen Sinzheimer Teilort "Halberstung". Mit seiner Nähe zum Sinzheimer Hauptort und den dortigen Angeboten ist Halberstung ein Geheimtipp zum Wohnen für "Jung und alt".
Am östlichen Ortsrand Halberstungs durchfließt der Sandbach die Sinzheimer Gemarkung Richtung Rhein. Der Sandbach war früher ein Paradies für Frösche. Deshalb wird Halberstung im Volksmund seit jeher liebevoll als "Fröschedorf" bezeichnet. Die 1990 bis 1991 bei der Grundschule mit einem respektablen Bürgereinsatz erbaute Bürgerbegegnungsstätte bietet bis zu 150 Personen Platz. Sie ist der kulturelle Mittelpunkt des Halberstunger Dorflebens. Sowohl dem 1910 gegründeten Gesangverein "Eintracht" mit seinen vier Chören als auch den Halberstunger Musikanten, der Bürgervereinigung Halberstung, dem Fasnachtsclub, den Hobby-Fußballern und der Feuerwehrgruppe bietet sie mit ihrer Bühne einen wichtigen Treffpunkt. Durch die jährlich stattfindenden Theaterabende, der Fasnachtsveranstaltung oder dem Maifest ist Halberstung ein aktiver Wohlfühlort. Die ehemalige Grundschule ging im Jahr 2007 in der Leiberstunger Grundschule auf, welche die besseren räumlichen Voraussetzungen bietet und schnell erreichbar ist.
Durch die L80 und die A5 ist Halberstung verkehrstechnisch gut angebunden und liegt in direkter Nähe zum Sinzheimer Hauptort, zu Bühl und zum Kurort Baden-Baden.
Vergabeverfahren
Ausführliche Informationen zum Vergabe- / Bewerbungsverfahren erhalten Sie im Dokument "Allgemeine Vergaberichtlinien und -kriterien der Gemeinde Sinzheim". Eine Auflistung, Hinweise und Erläuterungen zu den vorzulegenden Nachweisen sowie die im Bewerberfragebogen genannten Formulare erhalten Sie ebenfalls auf der rechten Seite unter Dokumente. Das Dokument "Auflistung, Hinweise und Erläuterungen zu den vorzulegenden Nachweisen" wurde am 30.04.2021 aufgrund von Nachfragen aktualisiert. Wir empfehlen, die grünen Anmerkungen kurz zu lesen.
Hinweis: Als Stichtag zur Berechnung der Fristen im Bewerberbogen gilt der erste Tag der Bewerbungsfrist (03.05.2021).
Ab dem 03.05.2021 finden Sie auf der rechten Seite einen Knopf, um die Bewerbung abzugeben.
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