Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Unterm Freiwiesle" vom 13.05.2021 zu erfolgen. Die Unterlagen finden Sie unter "Dokumente".
Lage
Das Grundstück befindet sich im südlichen Randbereich des Baugebiets.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 460 qm |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 13.05.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.03.2022 |
Bauzwang | Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauen. |
Haustypen | |
Dachformen | Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | 7-35 Grad |
GFZ | |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Radolfzell am Bodensee |
Eine archäologische Prospektion (Stichprobenuntersuchung) wurde im Jahr 2020 vorgenommen. Im Baugebiet konnten bei den Schürfen abgesehen von einer vermutlich durch Erosion verfüllten Geländerinne keine archäologischen Einzelbefunde angeschnitten werden. Eine vorgezogene archäologische Untersuchung der Erschließungstrassen ist beim derzeitigen Kenntnisstand nicht notwendig. Die Erdarbeiten müssen dennoch archäologisch überwacht werden, um evtl. kleinere Fundpunkte, die nicht generell ausgeschlossen werden können, gegebenenfalls dokumentieren zu können. Die Termine für die Erdarbeiten sollten daher mit der Kreisarchäologie abgestimmt werden.
Der Beginn aller Erdarbeiten ist frühzeitig vor Baubeginn dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) mitzuteilen. Der Abtrag des Oberbodens hat mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie zu erfolgen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
Die Fläche des gesamten Baugebiets ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht als „Altlastenverdachtsfläche“ eingeordnet.
Siehe "Auflagen/Einschränkungen" bei den allgemeinen Informationen zum Baugebiet.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Baugebiet "Unterm Freiwiesle" werden insgesamt 20 Bauplätze, davon 6 Bauplätze für freistehende Einfamilienhäuser und 14 Bauplätze für Doppelhaushälften öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Bauplätze bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Zum Verkauf stehen nur die im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierten Bauplätze. Alle weiteren Bauplätze stehen nicht zur Verfügung – sie sind für die „Rückerwerber“ reserviert, die seinerzeit ihr landwirtschaftliches Grundstück zur Entwicklung des Baugebiets an die Stadt Radolfzell veräußert hatten. Das Mehrfamilienhausgrundstück wird zu einem späteren Zeitpunkt separat vermarktet werden.
Planung/Erschließung:
Im Norden des Ortsteils Stahringen gibt es die Bebauungspläne für die Wohngebiete „Unterm mittleren Weg“ und „Freiwiesle“. Nördlich anschließend an diese Bebauungspläne liegt die Fläche „Unterm Freiwiesle“, die weitgehend bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Radolfzell als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Um dem Bedarf an Wohnbebauung, insbesondere für den Wohnungsbau für junge Familien im Ortsteil nachzukommen, wurde der Bebauungsplan „Unterm Freiwiesle“ aufgestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.02.2021 den Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften „Unterm Freiwiesle“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan hat am 13.05.2021 Rechtskraft erlangt.
Aktuell erfolgt die Vermessung der Baugrundstücke, die anschließend im Grundbuch entsprechend gebildet werden. Die Erschließung des Baugebietes wird voraussichtlich von Oktober 2021 bis März 2022 erfolgen. Die einzelnen Bauplätze können nach erfolgter Erschließung und Beurkundung des Kaufvertrages bebaut werden.
Trinkwasser, Strom, Gas und Glasfaser:
Im Rahmen der Erschließung werden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf jedem Bauplatz ein Trinkwasser- und Stromanschluss vorverlegt. Die weitere Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom der jeweiligen Häuser (Hausanschlüsse) erfolgt durch die Stadtwerke in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB´s) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet.
Im Rahmen der Erschließung werden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH kein Gas- und Glasfaseranschluss vorverlegt. Es steht jedem Käufer frei, sein Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Gas- und Glasfasernetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Anschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen.
Bei weiteren Fragen zu den Hausanschlüssen der Stadtwerke sowie zu Photovoltaik-Produkten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden:
technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333.
Abwasser:
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes werden seitens der Stadt Radolfzell noch keine Abwasser-Hausanschlüsse auf den einzelnen Flurstücken hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit für jedes einzelne Flurstück. Die Abwasser-Hausanschlüsse sind nach Grundstückserwerb von den Käufern selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt abzurechnen.
Vermarktung:
Es werden insgesamt 20 Bauplätze zum Verkauf ausgeschrieben, davon
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder) durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Radolfzell in öffentlicher Sitzung vom 06.07.2021". Die Vergabekriterien und Vergaberichtlinien sind unter "Dokumente" hinterlegt. Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Vergabekriterien die 20 höchsten Punkteränge erreicht haben. Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt.
Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet innerhalb der genannten Bewerbungsfrist und anschließend die Auswertung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der Vergabekriterien. Das bedeutet, die Bewerber bewerben sich nicht auf einen konkreten Bauplatz, sondern zunächst nur auf das Baugebiet als solches.
Im 2. Schritt benennen sodann die 20 am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes der Reihenfolge nach ihre priorisierten Bauplätze (d. h. es müssen unter Umständen bis zu 20 Prioritäten benannt werden). Auf dieser Basis erfolgt dann die Zuteilung der Bauplätze.
Über die Vergabe beschließt abschließend der Ortschaftsrat Stahringen.
ACHTUNG: Die Frist für die Prioritätenbenennung wird sehr kurz sein. Wir bitten die Bewerber deshalb, sich bereits zu Beginn der Ausschreibung mit den einzelnen Bauplätzen auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu ihren favorisierten Grundstücken zu machen (unter Umständen bis zu 20 Prioritäten!) für den Fall, dass Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden können.
Kaufpreise:
Für die Bauplätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Radolfzell - nach Vorberatung durch den Ortschaftrat Stahringen - für die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser sowie die Grundstücke für Doppelhaushälften ein Kaufpreis von 300 €/m² Netto beschlossen.
Hinzu kommen jeweils noch die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, die Vermessungskosten sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenkosten (Notar-, und Grundbuchamtskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer etc.). Der Erschließungsbeitrag wird voraussichtlich bei ca. 50 €/m² Grundstücksfläche und der Abwasserbeitrag bei ca. 13 €/m² Grundstücksfläche liegen. Die konkreten Beiträge werden aktuell noch ermittelt. Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wurde, werden keine Kostenerstattungsbeträge erhoben. Die Vermessungsgebühr wird bei ca. 5,70 €/m² Bauplatz liegen.
Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen:
von 10 €/m² für das 1. Kind
von 15 €/m² für das 2. Kind
von 20 €/m² für jedes weitere Kind.
Der Kaufpreisabschlag wird ausschließlich für Kinder vorgenommen, die gemäß den Vergabekriterien und Vergaberichtlinien bei einer Vergabe berücksichtigungsfähig waren. Die Kaufpreisabschläge je Kind werden addiert - für zwei berücksichtigungsfähige Kinder gilt somit z.B. ein Abschlag von insgesamt 25 €/m².
Bewerbung:
Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der genannten Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung - dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Abteilung Liegenschaften erhältlich.
Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 26.09.2021 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden!
Die mit der Bewerbung einzureichenden Nachweise sind dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Bewerbung abgeben") zu entnehmen.
Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet. Die häufigsten Fragen zum Verfahren und zum Baugebiet sind zudem in den FAQ’s zusammengestellt, zu finden unter "Dokumente" sowie unter dem Link www.radolfzell.de/bauplaetze-faq.
Finanzierungsbestätigung:
Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung über den Grundstückserwerb sowie das Bauvorhaben einzureichen. Hierfür werden für das Baugebiet "Unterm Freiwiesle" folgende Werte festgesetzt:
Doppelhaushälfte: 500.000 €
freistehendes Einfamilienhaus: 600.000 €
Bitte verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!
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