Geltungsbereich WA 2
"Mistewege (Dungwege)":
Mitverkauft wird 1/3 Miteigentumsanteil an dem Flst. 298, das der rückwärtigen Andienung der Grundstücke 295, 296 und 297 dient. Das Grundstück 298 hat eine Grundstücksgröße von 316 m². Der zusätzliche Kaufpreis für den 1/3 Miteigentumsanteil beträgt ca. 24.440 €. Im Kaufpreis sind die Kosten für die Herstellung der "Mistewege (Dungwege)" nicht enthalten.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 1147 qm |
Quadratmeterpreis | 232,00 €/m2 |
Kaufpreis |
266.104,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 297 |
Straße / Hausnummer | Budapester Straße 7 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 10.11.2019 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.01.2022 |
Bauzwang | Bauverpflichtung zur Errichtung einer Hausgruppe, bestehend aus mindestens drei Reihenhäusern im Passivhaus-Standard oder als Standard Effizienzhaus 40 bis zum 31.12.2027 (§ 7 Muster-Grundstückskaufvertrag) |
Haustypen | Reihenhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 12 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Vellmar |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Baugrundstücke für Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung im Passivhaus-Standard oder als Standard Effizienzhaus 40 im Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vellmar-Nord"
Das Neubaugebiet "Vellmar-Nord" umfasst ein Plangebiet von ca. 16,2 ha, in dem ca. 150 Baugrundstücke und ca. 500 Wohneinheiten entstehen werden. Das Städtebauliche Konzept sieht einen Mix aus freistehenden Einfamilienhäusern und Häusern in kompakterer Bauweise durch Doppel- und Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau vor. Die Haupterschließung erfolgt über einen neuen Kreisel von der Landesstraße L 3386. Das Neubaugebiet wurde in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG), Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung, entwickelt, die Eigentümerin von rd. 130 Baugrundstücken mit einer Gesamtgröße von 104.153 m² ist. Für den potentiellen Bau einer Kindertagesstätte wird eine Fläche in Größe von 4.724 m² an der Europastraße vorgehalten.
Die evangelische Kirchengemeinde Vellmar ist Eigentümerin von 20 Bauplätzen mit einer Gesamtgröße von 10.453 m², die den Baufamilien im Rahmen eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar wurden folgende gestaffelte Grundstücksverkaufspreise inkl. Erschließung zzgl. Grundstücks-/Hausanschlusskosten für den Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes Nr. 77 „Vellmar-Nord“ beschlossen:
- Für den Geltungsbereich WA 1: 222,00 €/m²
- Für den Geltungsbereich WA 2: 232,00 €/m²
Die erneute Vergabe der rund 74 frei verfügbaren Baugrundstücke der HLG für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser im Bereich WA 1 und WA 2 findet wieder über ein Losverfahren nach der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Vellmar statt.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 18.11.2024 und endet am 19.01.2025. Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens können der "Öffentlichen Bekanntmachung" vom 12.11.2024 entnommen werden, die zum Download bereit steht.
Die weiteren Grundstücke der HLG für den mehrgeschossigen Wohnungsbau im Geltungsbereich WA 3 bis WA 5 werden in einem seperaten Verfahren als Konzeptvergabe im Rahmen eines Investorenwettbewerbs vergeben, das aktuell durchgeführt wird (s. Vergabeplattform der Deutschen eVergabe: https://www.deutsche-evergabe....).
Der von den städtischen Gremien beschlossene und zur Anwendung kommende Vertragstext des „Muster-Grundstückskaufvertrages mit Auflassung und Städtebauliche Vertrag“ steht ebenfalls zum Download bereit. Der städtebauliche Vertragsteil (§§ 7 bis 10) zur Realisierung eines Plus-Energie-Quartiers enthält Anforderungen an die herzustellenden Gebäude, die bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten sind. Die Gebäude sollen in einem Passivhaus-Standard oder Standard Effizienzhaus 40 gebaut werden und sich langfristig durch niedrige Energiekosten auszeichnen. Durch die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist auf dem Grundstück mehr als die Gesamtmenge des Bedarfs an Endenergie nach den Vertragsbedingungen zu erzeugen. Der städtebauliche Vertragsteil (§§ 7 bis 10) ist für den Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes verpflichtend.
Für Fragen zum Plus-Energie-Standard / Gebäudestandard wurde in Zusammenarbeit mit der KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH eine Hotline eingerichtet. Gerne können Sie die Mitarbeiter der KEEA unter folgender Rufnummer 0561 - 47 39 07 70 oder E-Mail-Adresse info@keea.de kontaktieren.
In Anlehnung an das Städtebauliche Konzept werden folgende Grundstücke für eine Doppelhausbebauung und folgende Grundstücke für eine Reihenhausbebauung angeboten (vgl. § 7 Abs. 1 des Muster-Vertrages):
Grundstücke für eine Doppelhausbebauung: Flurstücke 305, 348, 353, 370 und 373
Grundstücke für eine Reihenhausbebauung: Flurstücke 235, 236, 237, 239, 240, 241, 295, 296 und 297
Auf den Flurstücken 242 und 243 wurde ein Spielplatz für eine Übergangszeit bis längstens 30.06.2028 angelegt, um für Kinder eine Spiel- und Freifläche abseits der demnächst stattfindenden Bautätigkeit vorzuhalten. Eine Verlagerung des Spielplatzes auf das im Zentrum des Quartiers gelegene stadteigene Grundstück (Flurstück 345) ist mit Baufortschritt in dem Quartier vorgesehen und wurde für 2028 eingeplant.
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