Das derzeit unbebaute Grundstück ist über einen befestigten Schotterweg erreichbar. Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Das Grundstück liegt am Rand der Bebauung und bieten nach Norden hin freie Sicht über die angrenzenden Felder. Das Grundstück ist nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar und muss an die Umgebungsbebauung angepasst werden. Der Vorbescheid (unter Dokumente) zeigt die mögliche Bebaubarkeit auf. Es wird empfohlen sich im Vorfeld beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauverwaltung – über die Umsetzbarkeit des geplanten Bauvorhabens zu informieren.
Das Grundstück wird nur zu einer Teilfläche (462 m²) verkauft. Der bebaubare Teil (bestätigt durch Vorbescheid) kann erworben werden. Die nördlichen Bereiche des Flurstücks (in den Lageplänen grün dargestellt) kann gepachtet werden. Für 500 €/Jahr erhalten Sie weitere 462 m², die Sie als Garten nutzen können. Die Pacht kann auf 10 Jahre geschlossen werden und sich danach jeweils um weitere 5 Jahre verlängern.
Lage
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Mitterscheyern in dritter Reihe zur Hauptstraße Richtung Pfaffenhofen (2 km Entfernung).
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 462 qm |
Quadratmeterpreis | 708,00 €/m2 |
Kaufpreis |
327.096,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 239/4 |
Straße / Hausnummer | Hauptstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Die jeweiligen Wohngebäude auf den Grundstücken sind innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grunderwerbs bezugsfertig zu errichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält sich die Gemeinde vor, das Grundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen (Rückauflassungsvormerkung). |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Scheyern |
Die Kanal- und Wasseranschlüsse befinden sich im Zufahrtsbereich der Grundstücke und werden auf Kosten der Gemeinde bis zur Grundstücksgrenze gelegt. Eine gemeinsame Verlegung der Grundstücksanschlüsse kann mit der Gemeinde abgestimmt werden. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Für die Grundstücke sind die Herstellungsbeiträge gemäß der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung noch nicht abgerechnet. Nach Anschluss des Grundstückes an die Wasserversorgung bzw. Entwässerungseinrichtung, bzw. nach Abschluss der Bebauung erfolgt die Berechnung der Herstellungsbeiträge.
Zur Sicherstellung einer eventuell in der Zukunft erforderlichen Erschließung der nördlich angrenzenden Grundstücke muss entlang der Grenze zwischen den Grundstücken auf Seiten der Fl.Nr. 239/4 eine Dienstbarkeit zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser/Abwasser) eingetragen werden. Zur Bewirtschaftung der Grünflächen im nördlichen Bereich der Flurstücke wird für die Gemeinde ein Fahrtrecht auf Fl.Nr. 239/4 eingetragen. Außerdem ist ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht zu Gunsten von Fl.Nr. 239 erforderlich. Dem Plan "Fahrt- und Leitungsrecht 293_4" kann der Verlauf entnommen werden.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Scheyern verkauft zwei idyllische Baugrundstücke im Ortsteil Mitterscheyern.
Die derzeit unbebauten Grundstücke sind über einen befestigten Schotterweg erreichbar. Für beide Grundstücke liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Die Grundstücke liegen am Rand der Bebauung und bieten nach Norden hin freie Sicht über die angrenzenden Felder.
Beide Grundstücke sind nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar. Der Vorbescheid (unter Dokumente) zeigt die mögliche Bebaubarkeit auf. Wir empfehlen, sich im Vorfeld beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauverwaltung – über die Umsetzbarkeit Ihres geplanten Bauvorhabens zu informieren.
Sie können Ihr neues Baugrundstück um einen größeren Garten erweitern!
Insgesamt 880 bzw. 924 m² kann danach Ihr Grundstück samt Baufläche betragen. Pachthöhe: 500 €/Jahr; Pachtlänge: 10 Jahre, danach Verlängerung um jeweils 5 Jahre
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