BPL422-EFH02 - Einfamilienhaus (Gebot)

Grundstücks-Info

Beschreibung

BPL422-EFH02 - Einfamilienhaus (Gebot)

Baugrundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten (EFH mit Einliegerwohnung).

Lage

Wohnstraße (Sackgasse) "Franziskanerweg" im östlichen Teil von Wiedenbrück.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 359 qm
Quadratmeterpreis 152,00 €/m2
Mindestgebot 54.568,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 1783+1796+1797
Straße / Hausnummer Franziskanerweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 14.11.2022
Erschließungsdatum vorauss. bis zum 01.06.2025
Bauzwang Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahre. Niedrigstenergiegebäude gem. §10 GEG inkl. PV-Anlage gem. §36 GEG Erschließung/Bebaubarkeit voraussichtlich ab Juni 2025
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 38-45 Grad
GFZ 0,6
GRZ 0,3
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Rheda-Wiedenbrück

Altlasten

nicht bekannt


Einschränkungen

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll ein städtisches Wohnbaugaugrundstück im Plangebiet gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie das betreffende Grundstücksangebot für das Gebotsverfahren.

Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden ggf. in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.


a) Zugangsvoraussetzungen

Für Grundstücke im Gebotsverfahren sind folgende Zugangsvoraussetzungen
zu erfüllen:

Es können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahrenausgeschlossen.


b) Hinweise zum Gebotspreis

Das Mindestgebot liegt bei 152,- €/m². Geringere Gebote werden nicht berücksichtigt.

Zum Gebotskaufpreis ist eine Vorauszahlung für die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 10,- €/m² hinzuzurechnen. Eine mögliche Restzahlung in noch unbekannter Höhe wird nach dem  Endausbau der Erschließungsanlagen unter Anrechnung der Vorauszahlung durch Beitragsbescheid erhoben.

Ebenfalls nicht im Gebotspreis enthalten ist die Ablöse für die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht (ca. 1.000,- €). Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.

Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.


c) Hinweise zu Gebotsangaben und Zuschlagsvergabe

Jeder Bewerber kann für das Gebotsverfahren in diesem Baugebiet ein individuelles Gebot abgeben. Die Bewerbung mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag für das betreffende Grundstück. Bei  Gebotsgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Bewerber, die in einem Vergabeverfahren für ein Grundstück den Zuschlag bekommen haben, werden bei nachfolgenden Zuteilungen (andere Vergabeverfahren) nicht mehr berücksichtigt (jeder Bewerber erhält maximal 1 Grundstück).

d) Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:

Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:

(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag
zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,

(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,

(3) ...das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen
und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),

(4)  ...ein Niedrigstenergiegebäude gemäß den gesetzlichen Regelungen aus §10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu errichten. Der Käufer hat die Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 S.3 GEG, zumindest anteilig erneuerbare Energien zu nutzen, um den Wärme- und Kältebedarf zu decken. Diese Vorgabe ist zu erfüllen, indem Strom aus solarer Strahlungsenergiegewinnung (PV-Anlage) nach Maßgabe des § 36 GEG genutzt wird.

Vorstehende Verpflichtungen (1-4) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.


Infrastruktur

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung


Objekt-Nr.: GR13012
Grundstücksgröße: 359 qm
Mindestgebot: 54.568,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag



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Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Celine Meier
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 0524296338605242963386
E-Mail: celine.meier@rh-wd.de



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