Grundstück: | BPL400-EFH20 |
Status: | verkauft |
Größe: | 434 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL400-EFH21 |
Status: | reserviert |
Größe: | 432 m2 |
Preis: | 72.351,01 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
2 EFH-Baugrundstücke - Vergabe im erweiterten Losverfahren (Einheimische Familien ohne Eigentum mit Einkommensgrenze) Details siehe weiter Angaben...
Das Vergabeverfahren zu diesem Baugebiet startete am 13.5.2023 und endet am 15.7.2023.
Hinweise zum Baugebiet:
Der Bebauungsplan Nr. 400 "Kiefernweg“ bereitet die Entwicklung einer zusammenhängenden Gewerbefläche im Süden und einer hiervon räumlich getrennten Wohnbaufläche im Norden des Plangebietes vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 8,68 ha und befindet sich im Süden des Stadtteils Rheda. Das Gebiet wird im Wesentlichen begrenzt durch die Emser Landstraße im Osten, die Holunderstraße und im Süden und der Lindenstraße und dem Tannenweg im Westen.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 400 "Kiefernweg" neben der Deckung der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen auch eine Sicherstellung eines bedarfsgerechten Flächenangebotes an Wohnbaugrundstücken. Aufgrund eines prognostizierten anhaltenden Bevölkerungswachstums in Rheda-Wiedenbrück ist auch mit einem weiteren Anstieg des Wohnraumbedarfs zu rechnen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt deshalb mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine verträgliche Entwicklung von Wohn-und Gewerbeflächen zu schaffen.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.
Lage
Ortsteil Rheda
Lage in Sackgasse (Anliegerstraße) mit umliegender Wohnbebauung in Nähe zum Waldrand - südlich angrenzend hinter einem Lärmschutzwall befindet sich ein Gewerbegebiet.
Altlasten
keine Altlasten bekannt
Einschränkungen
Hinweise zum Vergabeverfahren:
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück sollen 3 städtische Wohnbaugaugrundstücke im Plangebiet im Losverfahren mit erweiterten Zugangsvoraussetzungen (Einkommensgrenze) ausgeschrieben werden. Hiervon werden zunächst 2 Grundstücke angeboten; das Dritte wird wegen noch ausstehender Erschließungsfragen zu einem späteren Zeitpunkt angeboten.
In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für das erweiterte Losverfahren. Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.
a) Zugangsvoraussetzungen
Für die Grundstücke im erweiterten Losverfahren können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Darüber hinaus muss jeder Bewerber folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Bewerber wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ODER ist früher mind. 10 Jahre in Rheda-Wiedenbrück wohnhaft gewesen…
…UND…
2. …bildet eine Familie, Lebens-/Verantwortungsgemeinschaft mit mind. 1 Kind im Haushalt
...UND...
3. …der Erwerber und alle künftig mit im Haushalt lebenden Personen besitzen noch kein Wohnungseigentum.
…UND…
4. ...der Erwerber verpflichtet sich, Mittel der öffentlichen Wohnungsbauförderung (Förderweg B) des Landes NRW in Anspruch zu nehmen.
Die Kriterien zu 1-2 sind durch eine amtliche Meldebescheinigung nachzuweisen. Diese kann im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden.
Das Kriterium Nr. 3 ist mit Bewerbungsabgabe verbindlich zu erklären; entsprechende Vordrucke werden im Dokumenten-Anhang zu dieser Baugebietsbeschreibung zur Verfügung gestellt und sind ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit einer Bewerbung einzureichen.
Zu Kriterium 4. ist eine entsprechende Absichtserklärung (Vordruck 4 „Erklärung zur Inanspruchnahme von Wohnungsbaufördermitteln") abzugeben. Im
Kaufvertrag wird eine diesbezügliche Verpflichtung als Vertragsgrundlage verbindlich vereinbart.
Alle vorgenannten Kriterien (1-4) müssen für eine Bewerbung vorliegen, um die erweiterten Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und am
Losverfahren teilnehmen zu können.
Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. können eine Rücknahme des Baugrundstücks durch die Stadt begründen.
b) Hinweise zum Losverfahren
Die Zuteilung des Grundstücks an einen Bewerber erfolgt per Losentscheid im erweiterten Losverfahren.
Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Losverfahren“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zum jeweiligen Baugebiet.
c) Hinweise zum Kaufpreis (Festpreis)
Der Kaufpreis liegt bei 165,- €/m².
Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden sowie eine erste Abschlagszahlung auf die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 31,- €/m². Eine mögliche Restzahlung in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erhoben. In Einzelfällen kann es für Grundstücke hiervon abweichende Regelungen geben. Diese werden bei den Detailbeschreibungen des jeweiligen Grundstücks benannt.
Im Kaufpreis ebenfalls enthalten und bereits vollständig abgelöst werden ferner die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht. Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.
Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.
Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:
Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:
(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,
(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,
(3) ...das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),
(4) ...ein Gebäude der Effizienzstufe KfW-55 oder besser zu errichten,
(5) ...das Gebäude mit einer PV-Anlage auszustatten
Vorstehende Verpflichtungen (1-5) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.
Weitere Details finden sie in den einzelnen Grundstücksbeschreibungen.
Nicht gefunden was Sie suchen?
Zurück zum Stadtportal von Rheda-WiedenbrückFolgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Rheda-Wiedenbrück
Dokumente |
---|
Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Formulare und Vorlagen |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
|
---|---|
Stadt / Gemeinde: | Rheda-Wiedenbrück |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 165,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 432 m2 bis 590 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 2 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 29.01.2021 |
Baugebiets-Id: | BG1949 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
|
---|---|
Nah- oder Fernwärme | |
Energieversorgung | |
Wasserversorgung | |
Gas | |
Kommunikation |
|
VDSL | |
Glasfaseranschluss | |
DSL | |
Kabelanschluss | |
Umgebung |
|
Schulen | |
Kindergarten | |
Ärzte | |
Spielplätze | |
Kitas | |
Sozialstationen | |
Alten- und Pflegeheime | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Kinderkrippe | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Sporteinrichtungen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Mobiler Pflegedienst | |
Einkaufsmöglichkeiten |