Das Grundstück ist mit einem Einzelhaus (mit maximal 2 WE) bebaubar.
Weitere Details zu den bebaubarkeiten finden Sie in den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 400 "Kiefernweg".
Lage
Ortsteil Rheda
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 434 qm |
Flurstücknummer | 884 |
Straße / Hausnummer | Kiefernweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | seit dem 29.01.2021 |
Bauzwang | Verkauf nur an Einwohner von Rheda-Wiedenbrück mit mind. 1 Kind und ohne Wohnungseigentum (mit Einkommensgrenze). Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss Selbstnutzungsverpflichtung für 10 Jahre |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach, Walmdach |
Dachneigung | 30°- 48° |
GFZ | 0,6 |
GRZ | 0,3 |
Vollgeschosse | I + OG |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
keine Altlasten bekannt
Angaben zur Bau- und Nutzungsverpflichtung sowie zu den jeweils angewendeten Vergabeverfahren finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Baugebietes.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
2 EFH-Baugrundstücke - Vergabe im erweiterten Losverfahren (Einheimische Familien ohne Eigentum mit Einkommensgrenze) Details siehe weiter Angaben...
Das Vergabeverfahren zu diesem Baugebiet startete am 13.5.2023 und endet am 15.7.2023.
Hinweise zum Baugebiet:
Der Bebauungsplan Nr. 400 "Kiefernweg“ bereitet die Entwicklung einer zusammenhängenden Gewerbefläche im Süden und einer hiervon räumlich getrennten Wohnbaufläche im Norden des Plangebietes vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 8,68 ha und befindet sich im Süden des Stadtteils Rheda. Das Gebiet wird im Wesentlichen begrenzt durch die Emser Landstraße im Osten, die Holunderstraße und im Süden und der Lindenstraße und dem Tannenweg im Westen.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 400 "Kiefernweg" neben der Deckung der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen auch eine Sicherstellung eines bedarfsgerechten Flächenangebotes an Wohnbaugrundstücken. Aufgrund eines prognostizierten anhaltenden Bevölkerungswachstums in Rheda-Wiedenbrück ist auch mit einem weiteren Anstieg des Wohnraumbedarfs zu rechnen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt deshalb mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine verträgliche Entwicklung von Wohn-und Gewerbeflächen zu schaffen.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.
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