Der Bauplatz liegt an der Straße "Betzinger Straße" und ist für die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus zur Privatnutzung vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine klassische Baulücke umgeben von einer gewachsenen Struktur.
Lage
Der Stadtbezirk Ohmenhausen hat rund 5.000 Einwohner und befindet sich im Südraum von Reutlingen. Im Nordosten grenzt der Stadtbezirk Betzingen, im Osten die Reutlinger Kernstadt und im Süden der Stadtbezirk Bronnweiler an. Westlich liegt die Nachbargemeinde Gomaringen. Gelegen auf einer Anhöhe und umgeben von Wiesen, Feldern und Streuobstwiesen, gibt es ein malerisches Panorama Richtung Schönbuch und der Schwäbischen Alb.
Mobilität
Es besteht eine sehr gute Anbindung über die Bundesstraße 464/B28 und L384 an die Autobahn A8. So erreichen Sie zum Beispiel Stuttgart (ca. 40 Minuten), den Flughafen Stuttgart (ca. 30 Minuten) und Tübingen (ca. 20 Minuten) innerhalb kurzer Zeit.
Der Stadtteil wird von zwei Buslinien angefahren, innerhalb von 25 Minuten erreicht man den Reutlinger Hauptbahnhof.
Es gibt mehrere Fahrradwege zu den Nachbarorten.
Infrastuktur
Der Stadtbezirk verfügt über ein eigenes Bezirksamt, auf dem viele behördliche Angelegenheiten direkt erledigt werden können. Ebenfalls gibt es eine Grundschule sowie Möglichkeiten der Kinderbetreuung.
Es gibt Anlaufstellen für die Nahversorgung, wie eine Bäckerei, Restaurant, Geldautomaten und einen Supermarkt.
Weitere Supermärkte und Discounter befinden sich in den Nachbarorten und sind innerhalb weniger Fahrminuten mit dem Auto zu erreichen.
Kommunikation
Momentan wird in diesem Bereich der Ausbau mit Glasfaser vorgenommen. Die hierzu notwendigen Tiefbauarbeiten haben Ende 2023 begonnen.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 656 qm |
Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
Mindestgebot |
370.000,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 284/2 |
Straße / Hausnummer | Betzinger Straße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 25.03.1977 |
Erschließungsdatum | seit dem 15.03.1995 |
Bauzwang | Die Bewerber müssen das Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bezugsfertig bebauen (Bauverpflichtung). |
Haustypen | Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 18-28° ohne Kniestock |
GFZ | 0,4 |
GRZ | 0,6 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Reutlingen |
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Änderung zw. Brühlstraße, Betzinger Straße, Brühlweg und Hirschstraße“ - rechtsverbindlich seit 25.03.1977 und „2. Änderung Betzinger Straße“ - rechtsverbindlich seit 19.04.1991. Die Bebauungspläne beinhalten folgende Festsetzungen, die zu beachten sind:
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
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