Nutzung | Mischgebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 460 qm |
Quadratmeterpreis | 390,00 €/m2 |
Kaufpreis |
179.400,00 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
Flurstücknummer | 910/3, 3170, 3168 |
Straße / Hausnummer | Mittelöschstraße 18, Storchenstraße 45 u. 39 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 12.10.2024 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach, Flachdach, Walmdach |
Dachneigung | FD 0°-5°, SD/WD 28°-40° |
GFZ | |
GRZ | 0,6 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Ravensburg |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Grundstücke für die Konzeptvergabe befinden sich in der Weststadt Ravensburgs und liegen in einem Mischgebiet, umgeben von einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Stadt Ravensburg bietet in der Weststadt/Mittelöschstraße/Storchenstraße ein Grundstück für die Umsetzung eines Konzeptes zur dauerhaft kostenreduzierten und nachhaltigen Wohnraumschaffung für gemeinschaftliches Wohnen durch die Transformation eines Garagenhofes. Der Garagenhof befindet sich an der Ecke Storchen-/ Mittelöschstraße in der Weststadt Ravensburgs.
Bewerbungen für die Konzeptvergabe sind möglich von:
Montag, 28. April 2025 - Sonntag, 08. Juni 2025
Ziel der Konzeptvergabe ist die Schaffung von dauerhaft kostenreduziertem und nachhaltigem Wohnraum durch gemeinschaftliches Wohnen. Für die Fläche wird deshalb ein Käufer oder Erbbauberechtigter gesucht, der dieses Konzept umsetzen kann.
Das Gemeinschaftliche Wohnen zeichnet sich durch eine Reduktion der Individualwohnräume auf ein absolutes Minimum aus. Im Gegensatz zur klassischen Wohngemeinschaft sind die beim gemeinschaftlichen Wohnen angestrebten Kleinstwohnungen zwar auf die geringstmögliche Fläche reduziert, verfügen aber dennoch über alle Strukturen, um als eigenständige Wohnung zu funktionieren. Weitere Räume und Infrastruktur werden geteilt, was eine effiziente Flächennutzung ermöglicht. Zudem stehen den Bewohnern Gemeinschaftsbereiche zur Verfügung, die als lebendiger Treffpunkt funktionieren und deren Kosten sich alle Bewohner teilen.
Die Vergabe wird anhand des schlüssigsten Konzeptes der Bewerber erfolgen.
Bei der Grundstücksvergabe beabsichtigt die Stadt das angebotene Konzept mit 60% zu gewichten, den Kaufpreis/ Erbbauzins mit 40% (Gewichtung Erbbaurecht/ Verkauf: 60/40). Das Mindestgebot für die Fläche wird auf einen Verkaufspreis von 390 €/m² festgesetzt, im Falle eines Erbbauzinsangebotes liegt dieser bei 2,7% p.a. aus 390 €/m² (Indexanpassung mit Laufzeit 80 Jahre).
Vergeben wird eine Grundstücksfläche von ca. 460 m². Bestehend aus dem nördlichen Teil des Grundstücks Flst. 910/3, dem Grundstück Flst. 3170 und dem Grundstück Flst. 3168 jeweils Gemarkung Ravensburg.
Für den Vergabeentscheid wird darüber hinaus, neben einem Beschrieb des Nutzungskonzeptes, lediglich ein stark reduzierter Planungsumfang gefordert.
Die Umspannstation auf dem angrenzenden Grundstück 3196 ist ebenfalls Sanierungsbedürftig. Erste Sondierungen mit dem Betreiber haben ergeben, dass die Umspannstation nicht zwingend am aktuell bestehenden Ort verbleiben muss. Sie könnte auch in das architektonische Konzept der Bieter mit eingebunden oder auf dem Grundstück versetzt werden. Der Umgang mit der Umspannstation und möglichem Grundstückserwerb muss in jedem Fall mit dem Betreiber eng abgestimmt und im architektonischen Konzept dargestellt werden.
Im Bebauungsplan wurde dieses Gebiet als Mischgebiet festgesetzt. Eine Öffnung der Erdgeschosszone in Richtung Mittelöschplatz, mit dem Ziel, durch die erdgeschossige Nutzung den Platz zu beleben, wird ausdrücklich gewünscht.
Wir würden Sie bitten Ihre Rückfragen an uns grundsätzlich per E-Mail an den oben rechts angegebenen Ansprechpartner zu stellen.
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