Bauplatz 46 - Baugebiet '"Im Tal" Markelfingen - EINFAMILIENHAUS-Bauplätze 2. Ausschreibung'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz 46 - Baugebiet '"Im Tal" Markelfingen - EINFAMILIENHAUS-Bauplätze 2. Ausschreibung'

Das Grundstück kann mit einem freistehenden Haus entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans bebaut werden.

Nähere Information zu Bebaubarkeit sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 603 qm
Flurstücknummer 2846
Straße / Hausnummer Im Tal
Bebauungsplan rechtskräftig seit 12.09.2019
Erschließungsdatum seit dem 30.09.2020
Bauzwang Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauen.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 30-45 °
GFZ
GRZ 0,25
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Radolfzell am Bodensee

Baugrund

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Baugrunderkundung durchgeführt. Insbesondere die unter Ziff. 5.1. ff des Gutachtens vom 20.11.2015 genannten Hinweise zur Bauausführung sind unbedingt zu
beachten!

In Teilen des Baugebietes wurden wegen archäologisch bedeutender Funde umfangreiche Grabungsarbeiten vorgenommen. In den an die bisherige Grabungsfläche (nördlicher Bereich zwischen Kaltbrunner
Straße, Regenrückhaltebecken, Kirche/Kindergarten) angrenzenden Bauplätzen ist mit weiteren archäologischen Funden zu rechnen. Die Aushubarbeiten bei der Bebauung dieser Flächen müssen deshalb begleitet werden - dies wird als Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren jeweils festgelegt. Es wird empfohlen, in diesem Bereich den Oberbodenabtrag ca. 4 Wochen dem eigentlichen Baubeginn vorzuziehen,
damit Zeit bleibt, um evtl. Dokumentationen/Bergungen vor dem Baubeginn durchzuführen. Die Vorgehensweise muss jedoch im Einzelfall zwischen Bauherr, Baurechtsbehörde und Archäologie abgestimmt werden. In den übrigen Bereichen des Baugebiets fanden 2018 Sondierungen statt – es wurden dort keine Hinweise auf großflächige Bodendenkmale gefunden. Punktuelle Fundbereiche können jedoch auch dort nicht generell ausgeschlossen werden, sodass auch bei diesen Baugrundstücken die Aushubarbeiten zu begleiten sind. Dies wird ebenfalls als Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren jeweils festgelegt.

Für private Bauherren, die ein selbstbewohntes Einfamilienhaus bauen werden, entstehen in der Regel keine Kosten für die archäologischen Arbeiten. Diese werden nur dort durchgeführt, wo auch tatsächlich ein
Baueingriff stattfindet und die Fundstelle durch den Bau zerstört würde. Sofern eine frühzeitige Terminabsprache und Berücksichtigung im Bauablauf erfolgen, entstehen in der Regel keine größeren Verzögerungen im Bauablauf - dies ist jedoch im Einzelfall zu beurteilen.

Bei Baumaßnahmen von Bauträgern, die wirtschaftliche Interessen mit dem Bauprojekt verbinden, sind die Kosten einer archäologischen Rettungsgrabung in der Regel in einem zumutbaren Rahmen vom Bauträger
zu übernehmen. Die Abstimmung hierzu erfolgt im Einzelfall mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg.Sofern eine frühzeitige Absprache und Kontaktaufnahme der Bauherren mit der
Kreisarchäologie und eine entsprechende terminliche Abstimmung erfolgen, ist mit keinen größeren, zeitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Eine Kostenübernahme durch die Stadt Radolfzell für nach dem Bauplatzverkauf ggf. notwendige Grabungsarbeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen! Weitere Informationen erhalten Sie hier: Dr. Jürgen HaldLandratsamt Konstanz, KreisarchäologeAm Schlossgarten 278224 SingenTel. 07731 61 229Juergen.Hald@lrakn.de


Altlasten

Die Fläche des Baugebiets ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Altlastenkataster des Landratsamts Konstanz nicht als „Altlastenverdachtsfläche“ oder „Altlastenfläche“ eingeordnet.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet '"Im Tal" Markelfingen - EINFAMILIENHAUS-Bauplätze 2. Ausschreibung'

"Im Tal" Markelfingen - EINFAMILIENHAUS-Bauplätze 2. Ausschreibung

Baugebiet und Umgebung

Das Neubaugebiet "Im Tal" im Stadtteil Markelfingen umfasst insgesamt 72 Bauplätze für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Es standen insgesamt 43 städtische Bauplätze für Einfamilienhäuser zur Verfügung. Davon wurden im Rahmen der 1. Ausschreibung 22 Bauplätze bereits verkauft. Die restlichen 21 städtischen Bauplätze sollen nun vermarktet werden.

EINE BEWERBUNG FÜR DIESES BAUGEBIET IST NICHT MEHR MÖGLICH! DIE BEWERBUNGSFRIST IST ABGELAUFEN!

BEWERBUNG MÖGLICH VON 27.04. - 29.05.2022

Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Bauplätze bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Prioritätenabfrage gemäß der ermittelten Rangfolge und sodann die Zuteilung.

Zum Verkauf stehen nur die im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierten Bauplätze. Alle weiteren Bauplätze stehen nicht mehr zur Verfügung, sie wurden bereits im Rahmen der 1. Ausschreibung 2020/2021 vermarktet.

Planung/Erschließung:

Mit Beschluss vom 18.09.2019 hatte der Umlegungsausschuss der Stadt Radolfzell die Aufstellung des Umlegungsplans „Im Tal“ in Markelfingen beschlossen. Der Umlegungsplan erlangte Ende 2019 Rechtskraft. Die Baugrundstücke wurden im Rahmen der Baulandumlegung bereits vermessen und entsprechend im Grundbuch
gebildet. Die Erschließung des Baugebietes wurde 2020 in der Weise hergestellt, die eine Bebauung der Grundstücke ermöglicht - die endgültige Fertigstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Das Gebiet wurde im Ganzen erschlossen – es gibt keine unterschiedlichen Erschließungsabschnitte. 

Trinkwasser, Strom, Gas:
Im Rahmen der Erschließung wurden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf jedem Bauplatz ein Trinkwasser- und Stromanschluss vorverlegt. Die weitere Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom der jeweiligen Häuser (Hausanschlüsse) erfolgt durch die Stadtwerke in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBs) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet.

Im Rahmen der Erschließung wurde seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH kauf jedem Bauplatz ein Erdgas-Teilhausanschluss vorverlegt. Es steht dem Käufer frei, sein Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Erdgasnetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Anschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen. Eine Anschlussverpflichtung besteht nicht.

Bei weiteren Fragen zu den Hausanschlüssen der Stadtwerke sowie zu Photovoltaik-Produkten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden:
technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333.

Abwasser:

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wurden seitens der Stadt Radolfzell noch keine Abwasser-Hausanschlüsse auf den einzelnen Flurstücken hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit für jedes einzelne Flurstück. Die Abwasser-Hausanschlüsse sind nach Grundstückserwerb von den Käufern selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt/separat zu einem späteren Zeitpunkt abzurechnen.

Vermarktung:

Im Gebiet standen insgesamt 43 städtische Bauplätze für Einfamilienhäuser zur Verfügung. Davon wurden im Rahmen der 1. Ausschreibung 22 Bauplätze bereits verkauft. Die restlichen 21 städtischen Bauplätze werden nun vermarktet. Die 21 noch verfügbaren Baugrundstücke sind im Baugebietsplan mit einem grünen Hakten als "frei" markiert. Alle nicht als "frei" markierten Grundstücke sind bereits verkauft oder befinden sich nicht in städtischem Eigentum.

Es werden insgesamt 21 Bauplätze zum Verkauf ausgeschrieben, davon:

5 Bauplätze für freistehende Einzelhäuser
6 Bauplätze für Einzelhäuser mit einseitiger Grenzbebauung auf die nördliche Grundstücksgrenze

1 Bauplatz für eine Doppelhaushälfte

9 Bauplätze für Reihenhäuser (Vergabe je einzeln).

Die Reihenhausbauplätze werden jeweils einzeln an die Käufer vergeben. Auch für die Bebauung der Reihenhausgrundstücke wird kein gemeinsamer Bauträger vorgeschrieben. Es bietet sich aus gestalterischen und finanziellen Gründen an, dass sich die Käufer/Bauherren der Reihenhausgrundstücke auf ein gemeinsames Bauunternehmen verständigen. Vorgegeben wird dies seitens der Stadt als Verkäuferin jedoch nicht. Zur Abstimmung der Käufer untereinander kann nach der Bauplatzzuteilung ein Austausch der Kontaktdaten über die Stadt Radolfzell erfolgen.

Die Flurstücke Nrn. 2811-2814, 2835-2844, 2868-2875 sowie 2850 und 2851 stehen im Eigentum der kath. Kirche und werden im Erbbaurecht vergeben. Die Vergabe ist bereits abgeschlossen, eine Bewerbung für diese Grundstücke bei der Kirche ist nicht mehr möglich.

Die Vergabe der städtischen Baugrundstücke erfolgt nach den „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder)“. Diese sind unter "Dokumente" eingestellt.

Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der vorgenannten Vergabekriterien und Vergaberichtlinien die 21 höchsten Punkteränge erreicht haben und somit einen Bauplatz zugeteilt bekommen können. Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt.

Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet innerhalb der genannten Bewerbungsfrist und anschließend die Auswertung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der Vergabekriterien. Das bedeutet, die Bewerber bewerben sich nicht auf einen konkreten Bauplatz, sondern zunächst nur auf das Baugebiet als solches.

Im 2. Schritt benennen sodann die 21 am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes der Reihenfolge nach ihre priorisierten Bauplätze (d. h. es müssen unter Umständen bis zu 21 Prioritäten benannt werden). Auf dieser Basis erfolgt anschließend die Zuteilung der Bauplätze.


Über die Vergabe beschließt abschließend der Ortschaftsrat Markelfingen bzw. der Gemeinderat der Stadt Radolfzell.

ACHTUNG
: Die Frist für die Prioritätenbenennung wird sehr kurz sein. Wir bitten die Bewerber deshalb, sich bereits zu Beginn der Ausschreibung mit den einzelnen Bauplätzen auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu ihren favorisierten Grundstücken zu machen (unter Umständen bis zu 21 Prioritäten!) für den Fall, dass Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden können.

Kaufpreise:

Für die städtischen Bauplätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Radolfzell folgende Netto-Verkaufspreise beschlossen:

   - Einzelhausgrundstücke Süd: 360,00 €/m²

   - Einzelhausgrundstücke Nord + Innenliegend:  320,00 €/m²

   - Doppel- und Reihenhausgrundstücke: 300,00 €/m²

Eine Übersicht über die Verkaufspreise bietet der "Lageplan Verkaufspreise", der unter "Dokumente" eingestellt ist.

Zu dem Kaufpreis kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) hinzu.

Der Erschließungsbeitrag liegt bei ca. 100 €/m² Grundstücksfläche. Der Abwasserbeitrag liegt bei ca. 10,56 €/m² Grundstücksfläche. Kostenerstattungsbeträge werden nicht erhoben. Die entstandenen Vermessungskosten des Baugebietes werden anteilig auf die einzelnen Bauplätze umgelegt und sind im Rahmen des Kaufvertrags vom jeweiligen Käufer zu tragen. Sie betragen ca. 4,17 €/m² Grundstücksfläche.

Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen:

   - von 10 €/m² für das 1. Kind   

       - von 15 €/m² für das 2. Kind   

       - von 20 €/m² für jedes weitere Kind.

    Die Beträge werden bei mehreren Kindern addiert. Eine Familie mit 3 Kindern erhält somit z.B. einen Kaufpreisabschlag in Höhe von 45 €/m².

    Beim Kaufpreisabschlag werden ausschließlich Kinder berücksichtigt, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist geboren sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kinder müssen im gemeinsamen Haushalt des Bewerbers oder Mitbewerbers wohnen und es muss für sie Kindergeld bezogen werden.

    Bewerbung:

    Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung bitte digital ab. Bitte verwenden Sie hierzu den eingestellten Bewerberfragebogen (> rechte Spalte, blauer Button "Bewerbung abgeben")

    Um die Zugänglichkeit zum Vergabeverfahren für alle Interessenten zu gewährleisten, kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen, in der jeweiligen Ausschreibung geforderten Nachweise innerhalb der dort genannten Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) alternativ in Papierform erfolgen. Hierfür stellt die Verwaltung einen geeigneten Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung, der auf Anfrage nach vorheriger Terminvereinbarung unter bauplatz@radolfzell.de oder Tel. 07732 81 221 innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Poststraße 5, 78315 Radolfzell erhältlich ist. Der ausgefüllte Bewerberfragebogen inklusive der erforderlichen Dokumente muss innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell auf dem Postweg eingehen. Alternativ kann die Bewerbung inkl. aller Nachweise in den Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell, eingeworfen oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Poststraße 5, 78315 Radolfzell abgegeben werden. Die geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten. Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per Email ist nicht möglich!

    Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 29.05.2022 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen Ihrer Bewerbung/Angaben nach Ende der Bewerbungsfrist sind nicht mehr möglich!

    Die mit der Bewerbung einzureichenden Nachweise sind dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Bewerbung abgeben") zu entnehmen.


    Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet. Die häufigsten Fragen zum Verfahren und zum Baugebiet sind zudem in den FAQs zusammengestellt, zu finden unter "Dokumente" sowie unter dem Link www.radolfzell.de/bauplaetze-f...

     Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Anzahl an Interessenten bzw. Bewerbern bis zum Vorliegen des Vergabebeschlusses der Bauplätze im Einzelfall keine Aussage zur erreichten Punktzahl, deren Hintergründen, einzelnen Planungsfragen o.ä. erteilen können. Entsprechende Anfragen müssen ggf. unbeantwortet bleiben.

    Finanzierungsbestätigung:

    Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung über den Grundstückserwerb sowie das Bauvorhaben einzureichen. Hierfür werden folgende Werte für Einfamilienhäuser festgesetzt:

    • Grundstück am südlichen Rand (Kaufpreis 360 €/m²) für ein freistehendes Einzelhaus mit Bebauung: mindestens 700.000 €
    • nördliches Grundstück für ein freistehendes Einzelhaus (Kaufpreis 320 €/m², Grundstücksgröße > 300 m²) mit Bebauung: mindestens 600.000 €
    • Grundstück für ein freistehendes Einzelhaus mit einseitiger Grenzbebauung (Grundstückskaufpreis 320 €/m²): mindestens 550.000 €
    • Grundstück für eine Doppelhaushälfte mit Bebauung: mindestens 500.000 €
    • Grundstück für ein Reihenhaus mit Bebauung: mindestens 450.000 €.

    Bitte verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck. Alternativ könne Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!

    Bitte geben Sie in der Finanzierungsbestätigung diejenige Grundstücksart bzw. Finanzierungshöhe an, die Sie maximal gerne erwerben würden und finanzieren können. Wenn es sich dabei um das "Grundstück am südlichen Rand" mit Kaufpreis 360 €/m² und somit einer nachzuweisenden Finanzierungssumme von mind. 700.000 € handelt, ist diese Finanzierungsbestätigung automatisch auch ausreichend, wenn Sie aufgrund Ihrer späteren Prioritätenbenennung (sofern Sie aufgrund Ihrer Punktzahl einen Bauplatz erhalten können) und der Bauplatzzuordnung ein weniger teures Grundstück erhalten sollten.


    Zum Baugebiet
    Objekt-Nr.: GR6710
    Grundstücksgröße: 603 qm
    Kaufpreis: 262.165,81 €
    Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

    Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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    Ansprechpartner

    Wohnbauplatzanfragen
    Stadt Radolfzell

    Telefon: 07732 81 68007732 81 680
    E-Mail: bauplatz@radolfzell.de



    Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

    Baurecht
    Stadt Radolfzell

    Telefon: 07732 81 35107732 81 351
    E-Mail: baurecht@radolfzell.de



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