Das Baugebiet "Wohnpark Waldwinkel" wurde ab 1973 erschlossen und anschließend bebaut. An das Grundstück grenzen im Norden und Osten Garagen der umliegenden Anwesen an. Die frühere Nutzung als Spielplatz wurde aufgegeben, nachdem in der Nähe ein anderer Spielplatz errichtet worden ist. Nun soll das Grundstück einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Der Verkauf erfolgt nach Höchstgebot an Bewerber, welche noch kein Wohneigentum besitzen oder bereit sind, dieses zu verkaufen oder abzugeben.
Die Anschlüsse an das Strom und Telefon- /Glasfasernetz sind vom Käufer direkt zu beauftragen und zu bezahlen.
Nutzung | Reines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 302 qm |
Quadratmeterpreis | 250,00 €/m2 |
Mindestgebot |
75.500,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 120/60 |
Straße / Hausnummer | Hirschstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Errichtung eines bezugsfertigen Wohngebäudes innerhalb von vier Jahren nach Kaufvertragsabschluss. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach, Flachdach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | |
GFZ | 0,45 |
GRZ | 0,6 |
Vollgeschosse | |
Maximale Gebäudehöhe | 8,5 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Markt Pfaffenhofen an der Roth – VG |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Verkauft wird ein kleiner Bauplatz innerhalb des Baugebietes "Wohnpark Waldwinkel".
DIE BEWERBUNGSPHASE IST BEENDET. ES SIND KEINE BEWERBUNGEN MEHR MÖGLICH.
Das Baugebiet "Wohnpark Waldwinkel" wurde ab 1973 erschlossen und anschließend bebaut. An das Grundstück grenzen im Norden und Osten Garagen der umliegenden Anwesen an. Die frühere Nutzung als Spielplatz wurde aufgegeben, nachdem in der Nähe ein anderer Spielplatz errichtet worden ist. Nun soll das Grundstück einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Der Verkauf erfolgt nach Höchstgebot an Bewerber, welche noch kein Wohneigentum besitzen oder bereit sind, dieses zu verkaufen oder abzugeben.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Markt Pfaffenhofen an der Roth – VG