Dieser Bauplatz ist mit einer zweigeschossigen Doppelhaushälfte bebaubar. Das Gebäude ist mit einem Flachdach herzustellen. Alle weiteren planerischen Vorgaben sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Ebenso ist der „Steckbrief Doppelhaus“ im Downloadbereich zu beachten.
Hinweis: Eine Besonderheit bei diesen Grundstücken ist, dass die Hauptgebäude an der Grundstücksgrenze errichtet werden müssen. Eine koordinierte Abstimmung mit den Nachbarn ist erforderlich, da direkt an der Grenze unterkellerte und nicht unterkellerte Gebäudeteile auf einander treffen können. Hier ist eine Koordinierung der Baumaßnahmen sinnvoll, um Mehrkosten und Schäden an den Neubauten zu verhindern.
Die Käufer der Doppelhausplätze sollten die geplante Bebauung und Bauzeiten mit einander abstimmen. Die Stadt stellt den Kontakt her, die weitere Abstimmung erfolgt in Eigenverantwortung der Bauherren.
Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege, Abwasserbeitrag und Vermessung sind im Kaufpreis bereits enthalten. Eine detaillierte Kostenübersicht erhalten Sie bei Zuteilung.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt. Ansprechpartner hierfür ist Herr Winter.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich an Frau Lietz vom Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung.
Lage
Am Gebietsrand gelegenes Grundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte (östliche Hälfte). Nördlich wird sich künftig voraussichtlich ein Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) anschließen. Der Platz bleibt also nicht dauerhaft in Randlage.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 402 qm |
Quadratmeterpreis | 250,00 €/m2 |
Kaufpreis |
100.500,00 € Kaufpreis |
Straße / Hausnummer | Altmannweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 10.03.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.05.2022 |
Bauzwang | Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch der Bezug des Gebäudes durch den Bauplatzkäufer erfolgen (Eigennutzung). |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Biberach an der Riß |
Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen.
Keine bekannt.
Die Vorgaben des Bebauungsplans sind einzuhalten, auf die Dachbegrünung sei hingewiesen (s. Downloadbereich).
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten:
Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung i. S. v. § 72 Abs. 1, S. 2, S. 3 Bewertungsgesetz weiterveräußert wird,
- nicht innerhalb von 18 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, mit einem eigenen baurechtlich genehmigten Bauvorhaben begonnen wird,
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, fertiggestellt und vom Bauplatzbewerber selbst bezogen wird,
- das fertiggestellte Objekt in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit voll vermietet oder veräußert wird (Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und Vertragsstrafe, siehe Punkt Eigennutzung).
Ebenso behält sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz und seiner Bebauung vor, sofern ein Bauplatzkäufer, der damalige Mitbewerber und/oder Ehegatte des Käufers ein bereits vorher vorhandenes Wohnhaus/bebaubares Grundstück nicht innerhalb von sechs Monaten ab Bezugsfertigkeit des Neubaus veräußert hat.
Eigennutzung
Der Käufer ist verpflichtet die Hauptwohnung in dem Wohnhaus selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung, selbst zu nutzen. Eine Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen das Vermietungs- oder Veräußerungsverbot kann die Stadt wahlweise ihr
Wiederkaufsrecht am Objekt ausüben oder vom Käufer eine Aufzahlung aus dem Kaufpreis in Höhe von 30 % bei Veräußerung und 20 % bei Vermietung einfordern. Die Aufzahlung verringert sich in beiden Fällen um je 1/60 für jeden vollen Monat ab bezugsfertiger Baufertigstellung bis zum Eintritt des Aufzahlungsfalles.
Strafklausel
Die Stadt Biberach behält sich die Aufnahme einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag in dem Fall vor, dass durch wahrheitswidrige Angaben/Unterlagen die Zuteilung eines Bauplatzes ermöglicht wurde.
Weiteres Procedere: Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab fällig wird, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Gebiet Taubenplätzle II werden Ketten- und Doppelhausgrundstücke sowie Geschosswohnungsbaugrundstücke geschaffen. Die Ausschreibung der Tiny House Grundstücke erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bewerbungsphase beendet
Im Plangebiet entstehen Doppel- und Kettenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.
Acht Grundstücke (4 x Doppel- und 4 x Kettenhaus) werden direkt an Eigennutzer veräußert, acht Kettenhausgrundstücke werden in zwei Ketten mit je vier Grundstücken an Bauträger vergeben. Vier Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden ebenfalls ausgeschrieben.
Der Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. Bei den Flächenangaben handelt es sich aktuell noch um ca-Flächen.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach. Diese sind bei unseren Infos/Downloads und auf der Homepage der Stadt Biberach abrufbar.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst können Sie sich auf das Baugebiet als solches bewerben (keine Platzauswahl). Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien (s. Downloadbereich) erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihre Wunschplätze priorisieren. Dies wird erst nach Ende der Bewerbungsfrist und nach Auswertung der Bewerbungen möglich sein. Die Bewerbung erfolgt für Privatinteressenten zur Eigennutzung direkt hier auf Baupilot oder schriftlich. Den schriftlichen Fragebogen können Sie bei Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de oder 07351/51-374 anfordern. Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen. Dies geschieht entweder durch Upload im Baupilot oder bei einer schriftlichen Bewerbung durch Einreichung der vollständigen Unterlagen in Papierform. Die Bauplätze für Doppel- und Kettenhäuser sind nicht für Kapitalanleger (Vermieter) vorgesehen, die Eigennutzung wird vertraglich fixiert.
Die Geschosswohnungsbaugrundstücke und die Kettenhauszeilen für Bauträger werden separat ausgeschrieben.
Grundstücke aus dem Plangebiet, die Sie nicht in der Bauplatzliste finden, sind privat und stehen nicht zum Verkauf.
Die Tiny House Grundstücke werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Die Qualität der Telekommunikationsleitungen wurde bei den Anbietern angefragt, diese konnten keine verlässlichen Auskünfte geben, da die Daten noch nicht im System waren. Die Telekom bietet (mindestens) DSL, Vodafone bietet einen Kabelanschluss an. Diese Angaben stammen von den Anbietern und sind ohne Gewähr.
Im näheren und weiteren Umgebungsbereich des Baugebiets „Taubenplätzle II“ befinden sich das Areal der Polizeihochschule, die Gewerbegebiete „GE 1 und 2-Flugplatz“, der Flugplatz des Luftsportvereins Biberach sowie der Hubschrauberlandeplatz am Sanaklinikum. Direkt an das Baugebiet angrenzend ist in nördlicher Richtung ein Mischgebiet geplant (Taubenplätzle III). Auch das Thema Verkehrslärm wurde gutachterlich untersucht (Teilflächen des Baugebiets entlang des Krummen Wegs liegen im Lärmpegelbereich II). Aufgrund dieser Schallquellen ist zumindest zeitweise mit einem erhöhten Lärmaufkommen zu rechnen.
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