Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 394 qm |
Quadratmeterpreis | 240,00 €/m2 |
Vermessungskosten | 1.910,90 € |
Kaufpreis |
96.470,90 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 39 |
Straße / Hausnummer | Planstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 30.09.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 15.08.2022 |
Bauzwang | Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Dieses ist für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Weiter sind folgende Vorgaben verbindlich und werden im Kaufvertrag abgesichert: - Das zu errichtende Gebäude muss mind. dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen. - Das Bauvorhaben muss über eine solare Stromerzeugung in Form einer Photovoltaikanlage mit mind. 4 KW Leistung verfügen. |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | 0-15° |
GFZ | 0,8 |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 9,5 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Altenberge |
Hinweis: Gemäß Bebauungsplan ist mind. 80% der Dachfläche zu begrünen. Die Substratstärke soll mindestens 15 cm betragen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Neubaugebiet "Rönnenthal Teil III" liegt am östlichen Siedlungsrand, südlich der Hanseller Straße. Mit der laufenden Grundstücksvergabe werden 18 Bauplätze nach den Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung vergeben (12 EFH-Grundstücke u. 6 DHH-Grundstücke). Der Kaufpreis liegt bei 240,-€/m² zzgl. Vermessungskosten i.H.v. 4,85 €/m².
Mit dem Baugebiet "Rönnenthal Teil III" möchte die Gemeinde Altenberge ein zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges sowie klimafreundliches Wohngebiet in räumlicher Nähe zum zentralen Ortskern umsetzen. Das zur Bebauung vorgesehene Gebiet ist insgesamt rd. 2 ha groß.
Im Wohngebiet wird ein vielfältiger Wohnmix mit unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien für diverse Nutzungsbedürfnisse (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau) entstehen. Die Differenzierung der zulässigen Wohnhäuser erfolgt dahingehend, dass im Anschluss an das Bestandswohngebiet Rönnenthal eine ,,klassische" Bauform mit deutlichem Neigungsdach und einer auf ca. 1,5 Geschosse beschränkten Traufhöhe vorgesehen (Bereich WA1) und im östlich anschließenden Bereich WA2 eine eher ,,moderne" Bauformen mit flachem Dach und einer an zwei Geschossen orientierten Traufhöhe gewählt wurde. Im östlichsten Bereich WA3 werden die Beschränkungen weitergehend reduziert, um kleinere Mehrfamilienhäuser (zwei Vollgeschosse mit „Staffelgeschoss“) zu ermöglichen.
Dächer von Gebäuden im Bereich WA2 und WA3 sind zu mindestens 80% ihrer Fläche zu begrünen. Die Substratstärke soll mindestens 15 cm betragen.
Über die gemeindliche Homepage https://www.o-sp.de/altenberge... haben Sie die Möglichkeit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 92 „Rönnenthal Teil III“ in aktueller Fassung einzusehen.
Bewerbungsverfahren:
Um ein transparentes und einheitliches Vergabeverfahren sicherzustellen, erfolgt die Vergabe der 18 Bauplätze nach den vom Gemeinderat am 15.05.2017 verabschiedeten Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Allg. Bewerbungsphase - Dauer 1 Monat // 2. Stufe: Zuteilungsphase). Zunächst erfolgt die Bewerbung nicht auf ein konkretes Einzelgrundstück, sondern allgemein um ein Grundstück im Wohngebiet. Erst nach Bewerbungsschluss und Auswertung aller Daten können die anhand der Vergabekriterien bestplatzierten Bewerber im Rahmen der Zuteilungsphase eine konkrete Einzelauswahl treffen und sich ein Grundstück reservieren. Inhalt einer Reservierung ist zunächst nur, dass das gewünschte Grundstück keinem anderen Bewerber angeboten wird.
Falls auf dem reservierten Grundstück die Bauwünsche nicht umgesetzt werden können, kommt ein Grundstückstausch nur unter dann eventuell noch nicht reservierten Grundstücken in Frage.
Nach der Reservierung und noch vor Beurkundung des Kaufvertrages kann der Kaufinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstige Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. ein Grundstückskauf wider Erwarten scheitern sollte. Rechte werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag begründet.
Baureife der Baugrundstücke:
Mit den Erschließungsarbeiten im neuen Wohngebiet wird im Frühjahr 2022 begonnen. Mit der Baureife der Grundstücke ist frühestens Mitte August 2022 zu rechnen!
Alle Hausanschlusskosten (z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Käufer zu tragen!
Kaufpreisfälligkeiten:
Der Gesamtkaufpreis (Kaufpreis, Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbeitrag nach §§ 135a-135c BauGB u. Vermessungskosten) ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, frühestens mit dem Tage der Baureife des Wohngebietes -vsl. August d.J.-, fällig.
Weitere Bestimmungen:
Folgende Vorgaben sind auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses verbindlich und werden im Kaufvertrag abgesichert:
- Das zu errichtende Gebäude muss mindestens dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen.
- Das Bauvorhaben muss mindestens über eine solare Stromerzeugung in Form einer Photovoltaikanlage mit mind. 4 KW Leistung verfügen (ohne Speicher).
Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.
Dieses ist für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Die Nutzungsüberlassung untergeordneter Teile des geschaffenen Wohnhauses an Dritte (etwa die Vermietung einer „Einliegerwohnung“ auf max. 40% der Gesamtwohnfläche) ist dabei zulässig.
Hinweis zu Bewerberangaben:
Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Altenberge