Grundstück: | BPL391-EFH02 |
Status: | reserviert |
Größe: | 477 m2 |
Preis: | 104.940,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-EFH03 |
Status: | verkauft |
Größe: | 477 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-EFH04 |
Status: | verkauft |
Größe: | 477 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-EFH05 |
Status: | verkauft |
Größe: | 478 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-EFH06 |
Status: | verkauft |
Größe: | 526 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-EFH07 |
Status: | verkauft |
Größe: | 519 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-ED01 |
Status: | verkauft |
Größe: | 691 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL391-ED03 |
Status: | reserviert |
Größe: | 697 m2 |
Preis: | 153.340,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
8 Einzelhaus-Baugrundstücke - Vergabe im einfachen Losverfahren (einheimische Familien ohne Eigentum)
Das Vergabeverfahren zu diesem Baugebiet ist beendet. Aktuell stehen hier keine städtischen Grundstücke mehr zur Vermarktung an.
Der Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 7,95 ha und befindet sich im Osten des Stadtteils Wiedenbrück. Die Fläche befindet sich grob zwischen der Kernekampstraße im Norden, der Bundesstraße B61/64 im Osten, der Varenseller Straße im Süden und dem Kleigraben und der Marsenstraße im Westen. Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ das Ziel, dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im Stadtteil Wiedenbrück gerecht zu werden.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a. junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.
Lage
Ortsteil Wiedenbrück
Altlasten
keine Altlasten bekannt
Einschränkungen
Hinweise zum Vergabeverfahren:
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück sollen zunächst 8 städtische Grundstücke im Plangebiet im Losverfahren mit einfachen Zugangsvoraussetzungen ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für das einfache Losverfahren. Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden zu einem späteren Zeitpunkt jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.
a) Zugangsvoraussetzungen
Für die Grundstücke im einfachen Losverfahren können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus muss jeder Bewerber folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Bewerber wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ODER ist früher mind. 10 Jahre in Rheda-Wiedenbrück wohnhaft gewesen
…UND…
2. … bildet eine Familie, Lebens-/Verantwortungsgemeinschaft mit mind. 1 Kind im Haushalt
…UND...
3. …der Erwerber und alle künftig mit im Haushalt lebenden Personen besitzen noch kein Wohnungseigentum.
Die Kriterien zu 1-2 sind durch eine amtliche Meldebescheinigung nachzuweisen. Diese kann im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden.
Das Kriterium Nr. 3 ist mit Bewerbungsabgabe verbindlich zu erklären; entsprechende Vordrucke werden im Dokumenten-Anhang zu dieser Baugebietsbeschreibung zur Verfügung gestellt und sind ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit einer Bewerbung einzureichen.
Alle vorgenannten Kriterien (1-3) müssen für eine Bewerbung vorliegen, um die einfachen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und am Losverfahren teilnehmen zu können.
Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. können eine Rücknahme des Baugrundstücks durch die Stadt begründen.
b) Hinweise zum Losverfahren
Die Zuteilung des Grundstücks an einen Bewerber erfolgt per Losentscheid im einfachen Losverfahren.
Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Losverfahren“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zum jeweiligen Baugebiet.
c) Hinweise zum Kaufpreis (Festpreis)
Der Kaufpreis liegt bei 220,- €/m². Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden jedoch noch keine Abschlagszahlung auf die Erschließungskosten nach BauGB. Diese kommt in noch unbekannter Höhe hinzu. Eine mögliche Restzahlung ebenfalls in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erhoben.
Im Kaufpreis ebenfalls enthalten und bereits vollständig abgelöst werden ferner die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht. Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag
aufgenommen.
Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.
Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:
Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:
(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,
(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,
(3) ... das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),
(4) ...ein Gebäude der Effizienzstufe KfW-55 oder besser zu errichten,
(5) ...das Gebäude mit einer PV-Anlage auszustatten
Vorstehende Verpflichtungen (1-5) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.
Weitere Details finden sie in den einzelnen Grundstücksbeschreibungen.
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Zurück zum Stadtportal von Rheda-WiedenbrückFolgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.
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Dokumente |
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Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Formulare und Vorlagen |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Rheda-Wiedenbrück |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 220,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 477 m2 bis 526 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 8 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 12.11.2021 |
Baugebiets-Id: | BG1880 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Gas | |
Wasserversorgung | |
Nah- oder Fernwärme | |
Energieversorgung | |
Kommunikation |
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VDSL | |
Glasfaseranschluss | |
DSL | |
Kabelanschluss | |
Umgebung |
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Sozialstationen | |
Kinderkrippe | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
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