Baugebiet 'Baugebiet Varenseller Straße / Kernekampstraße (Einfamilienhäuser) [beendet] ' 33378 Rheda-Wiedenbrück

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Grundstück: BPL391-EFH02
Status: reserviert
Größe: 477 m2
Preis: 104.940,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-EFH03
Status: verkauft
Größe: 477 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-EFH04
Status: verkauft
Größe: 477 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-EFH05
Status: verkauft
Größe: 478 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-EFH06
Status: verkauft
Größe: 526 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-EFH07
Status: verkauft
Größe: 519 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-ED01
Status: verkauft
Größe: 691 m2
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-ED03
Status: reserviert
Größe: 697 m2
Preis: 153.340,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ: 0,3
Dachform: Satteldach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Baugebiet Varenseller Straße / Kernekampstraße (Einfamilienhäuser) [beendet]

8 Einzelhaus-Baugrundstücke - Vergabe im einfachen Losverfahren (einheimische Familien ohne Eigentum)

Das Vergabeverfahren zu diesem Baugebiet ist beendet. Aktuell stehen hier keine städtischen Grundstücke mehr zur Vermarktung an. 

Der Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche vor.

Das Plangebiet umfasst knapp 7,95 ha und befindet sich im Osten des Stadtteils Wiedenbrück. Die Fläche befindet sich grob zwischen der Kernekampstraße im Norden, der Bundesstraße B61/64 im Osten, der Varenseller Straße im Süden und dem Kleigraben und der Marsenstraße im Westen. Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet.

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ das Ziel, dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im Stadtteil Wiedenbrück gerecht zu werden.

Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a. junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.

Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden. 

Weitere Angaben

Lage

Ortsteil Wiedenbrück

Altlasten

keine Altlasten bekannt

Einschränkungen

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück sollen zunächst 8 städtische Grundstücke im Plangebiet im Losverfahren mit einfachen Zugangsvoraussetzungen ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für das einfache Losverfahren. Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden zu einem späteren Zeitpunkt jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.

a) Zugangsvoraussetzungen

Für die Grundstücke im einfachen Losverfahren können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus muss jeder Bewerber folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Bewerber wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ODER ist früher mind. 10 Jahre in Rheda-Wiedenbrück wohnhaft gewesen
…UND…
2. … bildet eine Familie, Lebens-/Verantwortungsgemeinschaft mit mind. 1 Kind im Haushalt
…UND...
3. …der  Erwerber und alle künftig mit im Haushalt lebenden Personen besitzen noch kein Wohnungseigentum.

Die Kriterien zu 1-2 sind durch eine amtliche Meldebescheinigung nachzuweisen. Diese kann im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden.

Das Kriterium Nr. 3 ist mit Bewerbungsabgabe verbindlich zu erklären; entsprechende Vordrucke werden im Dokumenten-Anhang zu dieser Baugebietsbeschreibung zur Verfügung gestellt und sind ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit einer Bewerbung einzureichen.

Alle vorgenannten Kriterien (1-3) müssen für eine Bewerbung vorliegen, um die einfachen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und am Losverfahren teilnehmen zu können.

Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. können eine Rücknahme des Baugrundstücks durch die Stadt begründen.

b) Hinweise zum Losverfahren

Die Zuteilung des Grundstücks an einen Bewerber erfolgt per Losentscheid im einfachen Losverfahren.

Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Losverfahren“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zum jeweiligen Baugebiet.

c) Hinweise zum Kaufpreis (Festpreis)

Der Kaufpreis liegt bei 220,- €/m². Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden jedoch noch keine Abschlagszahlung auf die Erschließungskosten nach BauGB. Diese kommt in noch unbekannter Höhe hinzu. Eine mögliche Restzahlung ebenfalls in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erhoben.

Im Kaufpreis ebenfalls enthalten und bereits vollständig abgelöst werden ferner die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht. Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag
aufgenommen.

Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.


Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:

Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:

(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu  stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,

(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,

(3) ... das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),

(4)  ...ein Gebäude der Effizienzstufe KfW-55 oder besser zu errichten,

(5) ...das Gebäude mit einer PV-Anlage auszustatten

Vorstehende Verpflichtungen (1-5) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.

Weitere Details finden sie in den einzelnen Grundstücksbeschreibungen.

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Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Ina Hoischen
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242-963-43705242-963-437
E-Mail: Ina.hoischen@rh-wd.de

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Dokumente

Pläne
Richtlinien und Vorschriften
Formulare und Vorlagen
Sonstige Dokumente

Fakten

Stadt / Gemeinde: Rheda-Wiedenbrück
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 220,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 477 m2 bis 526 m2
Grundstücke in Baugebiet: 8
Freie Grundstücke: 0
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 12.11.2021
Baugebiets-Id: BG1880
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Gas
Wasserversorgung
Nah- oder Fernwärme
Energieversorgung

Kommunikation

VDSL
Glasfaseranschluss
DSL
Kabelanschluss

Umgebung

Sozialstationen
Kinderkrippe
Schwimmbäder / Badeseen
Öffentlicher Personennahverkehr
Ärzte
Sporteinrichtungen
Schulen
Alten- und Pflegeheime
Kitas
Spielplätze
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Kindergarten
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