Das Wohnbaugrundstück kann mit einem freistehenden Einzelhaus bebaut werden.
Nähere Informationen zu den baulichen Möglichkeiten sind dem Bebauungsplan zu entnehmen (eingestellt unter "Dokumente").
Die Erschließungskosten setzen sich zusammen aus dem Erschließungsbeitrag, dem Abwasserbeitrag und dem Wasserversorgungsbeitrag.
Hier beträgt der Erschließungsbeitrag 21.120,40 €, der Abwasserbeitrag 3.144,24 € und der Wasserversorgungsbeitrag 2.053,46 €.
Lage
Der Wohnbauplatz Nr. 16 (Baugemeinschaft Haus 1) befindet sich im Südosten des Wohnbaugebietes.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 397 qm |
Quadratmeterpreis | 410,00 €/m2 |
Erschließungskosten | 26.318,10 € |
Kaufpreis |
189.088,10 € Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 915 |
Straße / Hausnummer | Am Bühlhäuslebach |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Baubeginn (Beginn Erdarbeiten) innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages. Baufertigstellung (Bezugsfertigkeit) spätestens 2 Jahre nach Baubeginn. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach, Walmdach |
Dachneigung | 30°-45° |
GFZ | 1 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | + UG + OG |
Maximale Gebäudehöhe | 11,8 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Ravensburg |
Bitte beachten Sie hierzu den Geotechnischen Bericht vom 05.02.2021 (eingestellt unter "Dokumente").
Die Fläche des gesamten Wohnbaugebietes ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht als "Altlastenverdachtsfläche" eingeordnet.
Zum Schutz gegen den einwirkenden Verkehrslärm auf den Wohnbauplatz von der Kreis-Straße K7975 (Trutzenweiler Straße) sind besondere bauliche Vorkehrungen entsprechend des Bebauungsplanes (Regelung Nr. A 13 in der textlichen Festsetzung) zu treffen (eingestellt unter "Dokumente").
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Wohnbaugebiet der Stadt Ravensburg am Ortsrand von Schmalegg mit Häusern, Eigentums- und Mietwohnungen. Das Plangebiet mit rund 3,9 Hektar befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Schmalegg. Hier entsteht ein Allgemeines Wohnbaugebiet.
Die Bewerbungsfrist läuft von Montag, 20.01.2025 bis Sonntag, 16.03.2025. Bewerbungen können noch bis zu diesem Datum eingereicht werden.
Die Neuausweisung berücksichtigt differenzierte Wohnraumangebote. Zum einen werden die umliegenden Strukturen zeitgemäß fortgeführt. Es sollen aber auch Angebote berücksichtigt werden, die das Ankommen und den Verbleib im Quartier über möglichst alle Lebensphasen hinweg erleichtern. Dazu gehören hochwertige Eigentumswohnungen und Häuser genauso wie ein Mindestangebot an Mietwohnraum. Die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum - mindestens gemäß dem "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" - stellt dabei einen zentralen Aspekt der Planung dar.
Es kommen ausschließlich die Wohnbauplätze Nr. 16, Nr. 17 und Nr. 18 in dieser Ausschreibung zum Verkauf.
BEWERBUNGSPHASE VON 20.01.2025 BIS 16.03.2025
Auf diesen Grundstücken sollen drei Baugemeinschaften auf drei Teilflächen (Haus 1 und Haus 2 auf Flurstück 915 und Haus 3 auf Flurstück 909) jeweils ein Einzelhaus, je Haus bis zu drei Wohnungen, bauen. Auf Grund der verhältnismäßig kleinen Grundstücke bietet es sich an, dass, zumindest die Baugemeinschaften der Grundstücke Haus 1 und Haus 2, sich zusammentun, um die Unterbringung der Kfz- und Fahrradstellplätze sowie auch den Standort für die Mülleimer zu lösen. Möglich ist es, dass die daran anschließende Bebauung der Grundstücke Haus 1 und 2 durch eine sich bildende, große Baugemeinschaft, die dann aus mindestens 4, maximal 6 Bewerbern besteht, erfolgt. Die große Baugemeinschaft baut die Stellplätze usw., die Gebäude werden dann von diesen Baugemeinschaften gebaut.
Die Stadt erwartet von den Bewerbern, dass sie bezüglich der Grundstücke Haus 1 und Haus 2 gemeinsam mit ihren Planern diesen Punkt auf Umsetzung prüfen.
Was sind Baugemeinschaften?
Baugemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Bauwilligen mit ähnlichen Wohnideen, die den Wohnungsbau gemeinsam durchführen wollen. Als ein Bauwilliger können Sie sich dafür mit jedem anderen Bauwilligen zusammenschließen, so beispielsweise mit Ihren Eltern, Ihren Geschwistern, Ihren Freunden, etc. Der Kauf des Wohnbaugrundstückes erfolgt dabei gemeinschaftlich. Zusammenschließen können sich mindestens zwei und maximal drei Bauwillige.
Informationen zum Energiekonzept:
Das Wohnbaugebiet "Ortsmitte Schmalegg III" ist das erste klimaneutrale Baugebiet im Stadtgebiet von Ravensburg. Die Klimaneutralität und somit die Vermeidung von CO2-Emissionen wird erreicht, durch den konsequenten Einsatz von Erneuerbarer Energien. Zur Reduzierung des CO2- und Feinstaubaufkommens wird vollständig auf ein klimaneutrales Energiekonzept mit einer Nahwärme- und eigenen Stromversorgung gesetzt. Ziel ist eine CO2-neutrale Versorgung mit hoher Versorgungssicherheit und Kostenstabilität.
Gerne beantwortet Ihnen auch die TWS weitere Fragen zum Energiekonzept:
Telefon: 0751 804-0
E-Mail: waermeservice@tws.de
Oder nutzen Sie das Kontaktformular der TWS
Weitere Informationen entnehmen Sie der Verweisungsurkunde; diese Urkunde wird Bestandteil des Kaufvertrages und enthält alle wesentlichen Inhalte wie z. B. allgemeine Informationen, allgemeine Versorgungsbedingungen, Wärmelieferungsvertrag, Hinweise zur Datenverarbeitung, Technische Anschlussbedingungen (TAB), Standardplanungen, Produktdatenblatt Frostschutzmittel, Hauseinführungen, Preisblatt).
Information zum Breitbandangebot:
Es bestehen Anschlussmöglichkeit über Teledata (Glasfaserleitung) und über Vodafone (Kupferleitung).
Die Anschlusskonditionen sind beim Anbieter direkt anzufragen.
Information zum Kaufpreis:
Der Qm-Preis beträgt 410,00 €/qm Grundstücksfläche.
Hierin sind die Vermessungskosten enthalten.
Hinzu kommen jeweils noch die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB), sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer etc.).
Unter dem Begriff Erschließungskosten versteht Baupilot die o. g. Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen dazu finden Sie in den einzelnen Grundstücken.
Die Kosten für Hausanschlüsse sind nach Erwerb des Grundstückes vom Käufer selbst zu beauftragen und direkt abzurechnen.
Stromanschluss,- Breitbandanschlusskosten sind nicht im Qm-Preis enthalten.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Ravensburg