Bauplatz Nr. 29 - Baugebiet 'Hummelberg II'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 29 - Baugebiet 'Hummelberg II'


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 403 qm
Quadratmeterpreis 240,00 €/m2
Mindestgebot 96.720,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 2927
Straße / Hausnummer Am Steinbruch 2
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Ja, innerhalb von 5 Jahren nach dem Kaufabschluss
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach
Dachneigung max. 40 °
GFZ 0,8
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Meckesheim

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Hummelberg II'

Hummelberg II

Baugebiet und Umgebung

Das Baugebiet "Hummelberg II" ist bereits erschlossen. Nachdem vorausgegangene Vergaberunden der Gemeinde Meckesheim abgeschlossen wurden, werden die restlichen Grundstücke nun in einem Höchstbieterverfahren angeboten. Das Mindestkaufangebot liegt bei 240 €/m².

Bewerbungsstart der nächsten Vergaberunde ist der 05.08.2024. Bewerbungsfristende ist der 16.09.2024.

Der Bebauungsplan „Hummelberg II“ der Gemeinde Meckesheim und die „Örtlichen Bauvorschriften“ konnten nach den erfolgten Satzungsbeschlüssen vom 22.07.2020 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 07.08.2020 in Kraft treten. Auf der Grundlage des hieraufhin erstellten Umlegungsplanes wurde die Erschließungsplanung durchgeführt und das Baugebiet erschlossen. Die Fertigstellung und damit die Einweihung des Neubaugebietes „Hummelberg II“ konnte durch die Gemeinde Meckesheim im März 2022 begangen werden.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes geht die Gemeinde Meckesheim auf die im Zuge der Erschließungsplanung konkretisierten und zwischenzeitlich realisierten Höhenlagen der Erschließungsstraßen ein. Mit der punktuellen Planergänzung soll zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes ein Entstehen von Gebäuden mit zu hohen Außenwänden vermieden, bzw. für das Flurstück 2893 ein zu großer Bodenabtrag vermieden werden.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR9466
Grundstücksgröße: 403 qm
Mindestgebot: 96.720,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Dieses Grundstück ist bereits reserviert.


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Ansprechpartner

Benjamin Schwalb
Amtsleiter
Gemeinde Meckesheim

Telefon: 06226 9200-2106226 9200-21
E-Mail: benjamin.schwalb@meckesheim.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Andreas Fritz
Bauamtsleitung
Gemeinde Meckesheim

Telefon: 06226-9200-3106226-9200-31
E-Mail: andreas.fritz@meckesheim.de



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