Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 403 qm |
Quadratmeterpreis | 240,00 €/m2 |
Mindestgebot |
96.720,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 2927 |
Straße / Hausnummer | Am Steinbruch 2 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Ja, innerhalb von 5 Jahren nach dem Kaufabschluss |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach |
Dachneigung | max. 40 ° |
GFZ | 0,8 |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Meckesheim |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet "Hummelberg II" ist bereits erschlossen. Nachdem vorausgegangene Vergaberunden der Gemeinde Meckesheim abgeschlossen wurden, werden die restlichen Grundstücke nun in einem Höchstbieterverfahren angeboten. Das Mindestkaufangebot liegt bei 240 €/m².
Bewerbungsstart der nächsten Vergaberunde ist der 05.08.2024. Bewerbungsfristende ist der 16.09.2024.
Der Bebauungsplan „Hummelberg II“ der Gemeinde Meckesheim und die „Örtlichen Bauvorschriften“ konnten nach den erfolgten Satzungsbeschlüssen vom 22.07.2020 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 07.08.2020 in Kraft treten. Auf der Grundlage des hieraufhin erstellten Umlegungsplanes wurde die Erschließungsplanung durchgeführt und das Baugebiet erschlossen. Die Fertigstellung und damit die Einweihung des Neubaugebietes „Hummelberg II“ konnte durch die Gemeinde Meckesheim im März 2022 begangen werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes geht die Gemeinde Meckesheim auf die im Zuge der Erschließungsplanung konkretisierten und zwischenzeitlich realisierten Höhenlagen der Erschließungsstraßen ein. Mit der punktuellen Planergänzung soll zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes ein Entstehen von Gebäuden mit zu hohen Außenwänden vermieden, bzw. für das Flurstück 2893 ein zu großer Bodenabtrag vermieden werden.
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