Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neumühl“ in Kehl-Neumühl im Regelverfahren nach BauGB gefasst. Der Bereich Stadtplanung erarbeitet nun Entwurfsvarianten für die Erschließung und die grundlegende Struktur und wird diese im Gemeinderat darstellen. Im Nachgang erfolgt dann die Ausarbeitung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung folgt.
Gemäß den Vorgaben der Raumordnung stellt die Stadt Kehl als Mittelzentrum einen zentralen Standort für die Siedlungsentwicklung im Ortenaukreis dar. Dies gilt neben der Entwicklung von Wohnbauflächen auch für gewerblich genutzte Flächen. Im Hinblick auf einen anhaltenden Bedarf an Gewerbeflächen plant die Stadt Kehl daher die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neumühl“ mit einem Geltungsbereich von rund 18,5 ha.
Die grundsätzliche Zielsetzung ist die Schaffung eines nachhaltigen Gewerbegebiets, das sowohl den Ansprüchen moderner und vielseitiger Unternehmen genügt, als auch hohe ökologische Standards erfüllt. Um ein Gewerbegebiet zu verwirklichen, das diese Qualitäten vereint, sollen unter anderem die nachstehenden Rahmenbedingungen verfolgt werden:
Entwicklung einer Nutzungs- und Vermarktungskonzeption, die darauf abzielt zu klären, welche Arten von Betrieben gezielt in diesem und in anderen bestehenden bzw. neu auszuweisenden Gewerbegebieten angesiedelt werden sollen. Die Erschließung sowie infrastrukturelle Ausstattung des Gebiets und die Grundstückseinteilung soll entsprechend vorgenommen werden,
Herstellung eines effizienten und flächensparenden Erschließungskonzeptes in Verbindung mit einem nachhaltigen Mobilitätsangebot (z.B. Ladestationen für E-Fahrzeuge, Car-Sharing/Car-Pooling etc.); in diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Optimierung des Verkehrsflusses die Erschließung über einen Kreisverkehr an der Kreuzung L75/Kreisstraße 5373 (Richtung Auenheim) geprüft,
Erstellung eines energetischen Konzeptes für eine sparsame und nachhaltige Energieversorgung (in diesem Zusammenhang wird die Versorgung mit Fernwärme aus dem Hafengebiet geprüft),
Berücksichtigung mikroklimatischer (innerhalb des Gewerbegebiets) und mesoklimatischer (umgebungsbezogen) Aspekte und Rahmenbedingungen, z.B. Freihaltung einer west-östlich verlaufenen Frischluftschneise zur Bewahrung vorhandener Luftaustauschprozesse (vgl. Erkenntnisse der Stadtklimaanalyse),
Herstellung/Gewährleistung einer hohen ökologischen Qualität im Gebiet, z.B. Anlage ökologisch wertvoller Grünflächen, Fassaden- und Dachbegrünung etc.,
Reduzierung der Versiegelung auf ein mögliches Mindestmaß, z.B. stellenweise wasserdurchlässige Bodenbeläge wie Schotterrasen oder Rasengittersteine anstelle von Betonpflaster.
Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt werden. Dementsprechend ist ein zweistufiges Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung und anschließender Offenlage sowie die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB notwendig.
Lage
Das Areal mit Lage zwischen der Kernstadt Kehls und den Ortschaften Neumühl und Auenheim wird im Westen durch die Landesstraße 75 flankiert. Diese zentrale Lage im Gemeindegebiet, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 28 sowie direkter Anbindung an die Hafenzufahrt Ost, gewährleistet eine sehr gute Erreichbarkeit.
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Dokumente |
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Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Kehl am Rhein |
Nutzungsart: | Gewerbegebiet |
Angebotstyp: | Erbbaurecht |
Grundstücksgrößen: | |
Grundstücke in Baugebiet: | 0 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | n/a |
Baugebiets-Id: | BG2193 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Nah- oder Fernwärme | |
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Wasserversorgung | |
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