Beim Kreuz 10 - Baugebiet 'Krautgärten II'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Beim Kreuz 10 - Baugebiet 'Krautgärten II'

Dieser Bauplatz ist mit einem freistehenden zweigeschossigen Einzelhaus bebaubar. Die max. Traufhöhe beträgt etwa 6,50 m bis 6,70 m (ab Straßenniveau, s. Einschrieb im Bebauungsplan). Das Gebäude ist mit einem flach geneigten Satteldach (Dachneigung 18-25°) herzustellen. Zu beachten ist außerdem die im Bebauungsplan vorgegebene Firstrichtung.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt. Ansprechpartnerin ist Frau Galván-López.

Lage

Im südlichen Teil des Gebiets, an einem kleinen Wendehammer.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 548 qm
Quadratmeterpreis 190,00 €/m2
Kaufpreis 104.120,00 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 2163
Straße / Hausnummer Beim Kreuz
Bebauungsplan rechtskräftig seit 16.03.2022
Erschließungsdatum seit dem 31.05.2024
Bauzwang Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch der Bezug des Gebäudes durch den Bauplatzkäufer erfolgen (Eigennutzung).
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 18 - 25 Grad
GFZ
GRZ
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Biberach an der Riß

Baugrund

Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen. Jedem Bauherrn wird empfohlen, zur Prüfung der genauen Beschaffenheit des Untergrunds ein eigenes Bodengutachten erstellen zu lassen. Anhaltspunkte können dem im Downloadbereich hinterlegten allgemeinen Gutachten entnommen werden, dies ersetzt aber kein eigenes Gutachten.


Altlasten

keine bekannt


Einschränkungen

Bitte beachten Sie folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten:

Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht

Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung i. S. v. § 72 Abs. 1, S. 2, S. 3 Bewertungsgesetz weiterveräußert wird,
- nicht innerhalb von 18 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, mit einem eigenen baurechtlich genehmigten Bauvorhaben begonnen wird,
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, fertiggestellt und vom Bauplatzbewerber selbst bezogen wird,
- das fertiggestellte Objekt in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit voll vermietet oder veräußert wird (Wahlrecht der Stadt zwischen Wiederkaufsrecht und Vertragsstrafe, siehe Punkt Eigennutzung).

Eigennutzung

Der Käufer ist verpflichtet die Hauptwohnung in dem Wohnhaus selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung, selbst zu nutzen. Eine Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen das Vermietungs- oder Veräußerungsverbot kann die Stadt wahlweise ihr
Wiederkaufsrecht am Objekt ausüben oder vom Käufer eine Aufzahlung aus dem Kaufpreis in Höhe von 25 % einfordern. Die Aufzahlung verringert sich um je 1/60 für jeden eigengenutzten vollen Monat ab bezugsfertiger Baufertigstellung bis zum Eintritt des Aufzahlungsfalles.

Strafklausel

Die Stadt Biberach behält sich die Aufnahme einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag in dem Fall vor, dass durch wahrheitswidrige Angaben/Unterlagen die Zuteilung eines Bauplatzes ermöglicht wurde.

Baufeldfreimachung:
Bitte beachten Sie Punkt 3.7 des Textteils zum Bebauungsplan bezüglich geschützter Vogelarten!

Weiteres Procedere:
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab fällig wird, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Krautgärten II'

Krautgärten II

Baugebiet und Umgebung

Im Gebiet Krautgärten II in Ringschnait bietet die Stadt Biberach 33 Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser zum Erwerb für Eigennutzer an. Bewerbungen sind bis einschließlich 17. Juni 2024 möglich. Vier Grundstücke für Dreifamilienhäuser werden zu einem späteren Zeitpunkt angeboten.

Im Plangebiet befinden sich vier Grundstücke für Dreifamilienhäuser, die aktuell noch nicht angeboten werden, sowie Grundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern in Kettenbauweise. Im Folgenden wird nur auf die Grundstücke für Einfamilien- und Kettenhäuser eingegangen.

Die Bauplätze sind zur Eigennutzung vorgesehen, d.h. diese Bauplätze werden nicht an Kapitalanleger zur Vermietung herausgegeben, der Erwerber muss selbst mit Hauptwohnsitz einziehen. Dies wird vertraglich fixiert.

Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden, Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. Bei den Flächenangaben handelt es sich aktuell noch um ca-Flächen.

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Gebiet Krautgärten II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads und auf der Homepage der Stadt Biberach abrufbar.

Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst können Sie sich auf das Baugebiet als solches bewerben (keine Platzauswahl). Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien (s. Downloadbereich) erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihre Wunschplätze priorisieren. Dies wird erst nach Ende der Bewerbungsfrist und nach Auswertung der Bewerbungen möglich sein. Die Bewerbung erfolgt für Privatinteressenten zur Eigennutzung direkt hier auf Baupilot oder schriftlich. Den schriftlichen Fragebogen können Sie bei Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de oder 07351/51-374 anfordern. Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung (600.000 Euro) vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen. Dies geschieht entweder durch Upload im Baupilot oder bei einer schriftlichen Bewerbung durch Einreichung der vollständigen Unterlagen in Papierform.

Im Gebiet wurden von der Telekom Breitbandkabel eingelegt.

Das Baugebiet liegt am Ortsrand angrenzend an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Entsprechend wird es durch den landwirtschaftlichen Betrieb bedingte Geruchs-, Staub- und Lärmeinflüsse auf das Gebiet geben.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR11536
Grundstücksgröße: 548 qm
Kaufpreis: 104.120,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Martina Lietz
Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Stadt Biberach

Telefon: 07351/5137407351/51374
Telefax: 07351/51434
E-Mail: m.lietz@biberach-riss.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Brenda Galván López
Stadtverwaltung Biberach

Telefon: 07351/51-26407351/51-264
E-Mail: B.GalvanLopez@Biberach-Riss.de



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