Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 723 qm |
Flurstücknummer | 2102 |
Straße / Hausnummer | Rottumblick 1 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 20.03.2020 |
Erschließungsdatum | seit dem 27.04.2022 |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 3 Jahren. Baufertigstellung innerhalb von 5 Jahren. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Schwendi |
Duldungs- und Erhaltungspflicht eines Leitdammes und einer Mulde zur Ableitung des Außengebietswassers:
Zur Ableitung des Oberflächenwassers des Außengebietes wurde im Rahmen der öffentlichen Erschließungsarbeiten im privaten Pflanzstreifen der Bauplätzen Nr. 31 (Flst. 2102), 33 (Flst. 2103), 35 (Flst. 2104), 37 (Flst. 2105), 39 (Flst. 2106), 41 (Flst. 2107), 43 (Flst. 2108) ein Leitdamm (Höhe ca. 0,3 m und Breite ca. 2 m) errichtet. Dieser Leitdamm ist von den jeweiligen Bauplatzkäufern dauerhaft zu dulden und zu erhalten.
Um das anfallende Außengebietswasser geordnet abzuleiten wurde ebenfalls im Rahmen der öffentlichen Erschließungsarbeiten auf dem Bauplatz Nr. 31 (Flst. 2102) eine Mulde (Breite ca. 1,50 m) entlang der Grundstücksgrenze zum Flst. 257/2, Großbühl 29 hergestellt (sog. Notwasserweg). Die Durchgängigkeit und Funktionsfähigkeit der Mulde ist vom Bauplatzkäufer dauerhaft zu gewährleisten. Die Mulde darf nicht überbaut werden und ist vom Bauplatzkäufer dauerhaft zu dulden und zu erhalten.
Die Duldungs- und Erhaltungspflicht des Leitdammes und der Mulde zur Ableitung des Außengebietswassers (Notwasserweg) wird vor Verkauf im Grundbuch in Abt. II dinglich abgesichert.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Der Verkauf von 5 Restbauplätze (Flst. 2109, 2110, 2113, 2120, 2121) im Baugebiet "Hochdorfer Krautgartenäcker" in Schönebürg erfolgt unter Anwendung der Vergabekriterien der Gemeinde Schwendi für Wohnbaugrundstücke in der Fassung vom 07.11.2023, ergänzt am 28.03.2024. Diese sind unter „Dokumente“ und auf der Homepage der Gemeinde Schwendi abrufbar.
Aktuell läuft die Zuteilungsphase. Eine Bewerbung ist NICHT mehr möglich.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst können Sie sich auf das Baugebiet als solches bewerben. Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihren Wunschbauplatz / Ihre Wunschbauplätze priorisieren.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 145,00 €/m² zzgl. einer Vorauszahlung für die Hausanschlusskosten i. H. v. 10.000,00 € sowie einem Kostenanteil für die Breitbanderschließung.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Schwendi