Bauplatz 15 - Baugebiet '"Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz 15 - Baugebiet '"Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde'

Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Unterm Freiwiesle" vom 13.05.2021 zu erfolgen. Die Unterlagen finden Sie unter "Dokumente".

Gemäß den örtlichen Bauvorschriften ist die Dachneigung benachbarter Doppelhäuser anzugleichen, eine maximale Abweichung von 3 Grad ist zulässig.

Lage

Das Grundstück befindet sich im westlichen Randbereich des Baugebiets.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 400 qm
Flurstücknummer 2407
Straße / Hausnummer Schloßhaldenstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 13.05.2021
Erschließungsdatum seit dem 25.08.2022
Bauzwang Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von 30 Monaten ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauen.
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Satteldach, Walmdach, Zeltdach
Dachneigung 7-35 Grad
GFZ
GRZ 0,35
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Radolfzell am Bodensee

Baugrund

  • Eine archäologische Prospektion (Stichprobenuntersuchung) wurde im Jahr 2020 vorgenommen. Im Baugebiet konnten bei den Schürfen abgesehen von einer vermutlich durch Erosion verfüllten Geländerinne keine archäologischen Einzelbefunde angeschnitten werden. Eine vorgezogene archäologische Untersuchung der Erschließungstrassen ist beim derzeitigen Kenntnisstand nicht notwendig. Die Erdarbeiten müssen dennoch archäologisch überwacht werden, um evtl. kleinere Fundpunkte, die nicht generell ausgeschlossen werden können, gegebenenfalls dokumentieren zu können. Die Termine für die Erdarbeiten sollten daher mit der Kreisarchäologie abgestimmt werden. Den Prospektionsbericht finden Sie unter dem Punkt "Dokumente".
  • Der Beginn aller Erdarbeiten ist frühzeitig vor Baubeginn dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) mitzuteilen. Der Abtrag des Oberbodens hat mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie zu erfolgen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel.07735/93777-0) zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
    • Durch die Firma GrundBau Bodensee GmbH erfolgte im Jahr 2021 für das Baugebiet eine "Orientierende Baugrund- und Schadstoff-Untersuchung". Das entsprechende Dokument:

         GBB – GrundBau Bodensee GmbH, Am Weiherholz 1, 78333 Stockach     "Orientierende Baugrund- und Schadstoff-Untersuchung Areal „Unterm Freiwiesle“ Kanal-  und Straßenbau 78315 Radolfzell am Bodensee, Bericht-Nr. vom 14.06.2021

         ist unter dem Punkt "Dokumente" abrufbar.


    Altlasten

    Die Fläche des gesamten Baugebiets ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht als „Altlastenverdachtsfläche“ eingeordnet.

    Siehe ebenfalls das unter vorstehendem Punkt "Untergrund" genannte Gutachten der Firma GrundBau Bodensee GmbH aus dem Jahr 2021, abrufbar unter dem Punkt "Dokumente".


    Einschränkungen

    • Siehe "Auflagen/Einschränkungen" bei den allgemeinen Informationen zum Baugebiet.
    • Zudem ist in den Planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Unterm Freiwiesle“ die Pflanzung einer Hecke im westlichen Bereich des Bauplatzes vorgeschrieben:

    „I. 13.3.  Pflanzung einer Hecke auf dem Wall

    Auf dem Wall entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereichs ist eine zweireihige 3m breite Hecke aus gebietsheimischen Gehölzen zu pflanzen (Arten und Pflanzqualitäten s. Pflanzliste 3, Anhang). Pflanzabstand in der Reihe 1,5 m, Pflanzabstand zwischen den Reihen 2 m. Die Hecke ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten, bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.“

    Die Stadt Radolfzell verpflichtet sich, nach ihrer Fertigstellung der Rückhaltemulde und des Walls, die Pflanzung der vorgenannten Hecke auf ihre Kosten vorzunehmen. Die Käufer verpflichten sich hingegen die Hecke dauerhaft zu pflegen und zu erhalten sowie bei Abgang gleichwertigen Ersatz zu pflanzen.

    Eine entsprechende Regelung wird im Kaufvertrag aufgenommen.


    Infrastruktur

    Energieversorgung
    Gas
    Nah- oder Fernwärme
    Wasserversorgung

    Kommunikation

    DSL
    Glasfaseranschluss
    Kabelanschluss
    VDSL

    Umgebung

    Alten- und Pflegeheime
    Ärzte
    Einkaufsmöglichkeiten
    Kindergarten
    Kinderkrippe
    Kitas
    Krankenhäuser / Kliniken
    Mobiler Pflegedienst
    Öffentlicher Personennahverkehr
    Schulen
    Schwimmbäder / Badeseen
    Sozialstationen
    Spielplätze
    Sporteinrichtungen


    Alle Grundstücke im Baugebiet '"Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde'

    "Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde

    Baugebiet und Umgebung

    Im Baugebiet "Unterm Freiwiesle" werden insgesamt 3 Bauplätze, davon 1 Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus und 2 Bauplätze für Doppelhaushälften öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

    ACHTUNG: 

    EINE BEWERBUNG FÜR DIESES BAUGEBIET IST NICHT MEHR MÖGLICH! DIE BEWERBUNGSFRIST IST ABGELAUFEN!


    Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Bauplätze bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.

    Zum Verkauf stehen nur die im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierten Bauplätze. Alle weiteren Einfamilienhaus-Bauplätze wurden bereits verkauft. Das Mehrfamilienhausgrundstück wird zu einem späteren Zeitpunkt separat vermarktet.


    Planung/Erschließung
    :

    Um dem Bedarf an Wohnbebauung, insbesondere für den Wohnungsbau für junge Familien im Ortsteil Stahringen nachzukommen, wurde für das Baugebiet der Bebauungsplan „Unterm Freiwiesle“ aufgestellt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.02.2021 den Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften „Unterm Freiwiesle“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan hat am 13.05.2021 Rechtskraft erlangt.

    Alle Baugrundstücke sind bereits vermessen und im Grundbuch entsprechend gebildet. Die Erschließung des Baugebietes wurde am 25.08.2022 fertiggestellt. Die hier ausgeschriebenen Bauplätze können nach Beurkundung des Kaufvertrages bebaut werden. Alle anderen Bauplätze in diesem Baugebiet sind bereits verkauft.

    Trinkwasser, Strom, Gas und Glasfaser:


    Im Rahmen der Erschließung wurden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf jedem Bauplatz ein Trinkwasser- und Stromanschluss vorverlegt. Die weitere Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom der jeweiligen Häuser (Hausanschlüsse) erfolgt durch die Stadtwerke in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB´s) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet.

    Im Rahmen der Erschließung wurde seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH kein Gas- und Glasfaseranschluss vorverlegt. Es steht jedem Käufer frei, sein Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Gas- und Glasfasernetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Anschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen. 

    Bei weiteren Fragen zu den Hausanschlüssen der Stadtwerke sowie zu Photovoltaik-Produkten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden:

    technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333.

    Abwasser:


    Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wurden seitens der Stadt Radolfzell noch keine Abwasser-Hausanschlüsse auf den einzelnen Flurstücken hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit für jedes einzelne Flurstück. Die Abwasser-Hausanschlüsse sind nach Grundstückserwerb von den Käufern selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt abzurechnen. 

    Vermarktung:

    Es werden insgesamt 3 Bauplätze zum Verkauf ausgeschrieben, davon

    1 Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus
    2 Bauplätze für Doppelhaushälften

    Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder) durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Radolfzell in öffentlicher Sitzung vom 06.07.2021". Die Vergabekriterien und Vergaberichtlinien sind unter "Dokumente" hinterlegt. Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Vergabekriterien die 3 höchsten Punkteränge erreicht haben.

    Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt.

    Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet innerhalb der genannten Bewerbungsfrist und anschließend die Auswertung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der Vergabekriterien und Vergaberichtlinien. Das bedeutet, die Bewerber bewerben sich nicht auf einen konkreten Bauplatz, sondern zunächst nur auf das Baugebiet als solches.


    Im 2. Schritt benennen sodann die 3 am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes der Reihenfolge nach ihre priorisierten Bauplätze (d. h. es müssen unter Umständen bis zu 3 Prioritäten benannt werden). Auf dieser Basis erfolgt dann die Zuteilung der Bauplätze.


    Über die Vergabe beschließt abschließend der Ortschaftsrat Stahringen.

    ACHTUNG
    : Die Frist für die Prioritätenbenennung wird sehr kurz sein. Wir bitten die Bewerber deshalb, sich bereits zu Beginn der Ausschreibung mit den einzelnen Bauplätzen auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu ihren favorisierten Grundstücken zu machen (unter Umständen bis zu 3 Prioritäten!) für den Fall, dass Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden können.

    Kaufpreise:

    Für die Bauplätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Radolfzell  - nach Vorberatung durch den Ortschaftrat Stahringen - für die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser sowie die Grundstücke für Doppelhaushälften ein Kaufpreis von 300 €/m² Netto beschlossen.

    Zum Kaufpreis hinzu kommen jeweils noch die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, die Anschlusskosten für die Trinkwasser - und Stromversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH sowie die Baukostenzuschüsse an die Stadtwerke, die Anschlusskosten für den Abwasseranschluss, die Vermessungskosten sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenkosten (Notar-, und Grundbuchamtskosten, Grunderwerbsteuer etc.). Der Erschließungsbeitrag und der Abwasserbeitrag ist bei dem jeweiligen Bauplatz angegeben. Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wurde, werden keine Kostenerstattungsbeträge erhoben.

    Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen:

    von 10 €/m² für das 1. Kind

    von 15 €/m² für das 2. Kind

    von 20 €/m² für jedes weitere Kind.

    Beim Kaufpreisabschlag werden ausschließlich Kinder berücksichtigt, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist geboren sind. Die Kaufpreisabschläge je Kind werden addiert - für zwei berücksichtigungsfähige Kinder gilt somit z. B. ein Abschlag von insg. 25 €/m².

    Bewerbung:

    Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der genannten Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell - Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften I Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung. Dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist bei dem Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften erhältlich.

    Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 13.10.2024 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt!

    Die mit der Bewerbung einzureichenden Nachweise sind dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Bewerbung abgeben") zu entnehmen.

    Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet und die ausgeschriebenen Bauplätze.

    Finanzierungsbestätigung:

    Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung über den Grundstückserwerb sowie das Bauvorhaben einzureichen. Für diese Bauplatz-Ausschreibung im Baugebiet "Unterm Freiwiesle" werden folgende Werte festgesetzt:

    Doppelhaushälfte: 550.000 €
    freistehendes Einfamilienhaus: 650.000 €


    Bitte verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!

    Beachten Sie, dass das jeweilige Bauvorhaben insbesondere aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage (steigende Baukosten und Zinsen) die vorgenannten Mindestbeträge für die Finanzierungsbestätigung deutlich übersteigen kann!


    Zum Baugebiet
    Objekt-Nr.: GR11764
    Grundstücksgröße: 400 qm
    Kaufpreis: 151.240,25 €
    Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

    Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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    Ansprechpartner

    Liegenschaften
    Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften

    Telefon: 07732/81-22407732/81-224
    E-Mail: Bauplatz@Radolfzell.de



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