Baugebiet '"Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde' 78315 Radolfzell

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Grundstück: Bauplatz 14
Status: reserviert
Größe: 451 m2
Preis: 170.547,54 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ: 0,35
Dachform: Satteldach, Walmdach, Zeltdach
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Bauplatz 15
Status: verkauft
Größe: 400 m2
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ: 0,35
Dachform: Satteldach, Walmdach, Zeltdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: Bauplatz 16
Status: reserviert
Größe: 309 m2
Preis: 116.857,25 €
Vollgeschosse:
GFZ:
GRZ: 0,35
Dachform: Satteldach, Walmdach, Zeltdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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"Unterm Freiwiesle" Stahringen - EINFAMILIENHAUS Bauplätze, 2. Ausschreibungsrunde

Im Baugebiet "Unterm Freiwiesle" werden insgesamt 3 Bauplätze, davon 1 Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus und 2 Bauplätze für Doppelhaushälften öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

ACHTUNG: 

EINE BEWERBUNG FÜR DIESES BAUGEBIET IST NICHT MEHR MÖGLICH! DIE BEWERBUNGSFRIST IST ABGELAUFEN!


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Bauplätze bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.

Zum Verkauf stehen nur die im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierten Bauplätze. Alle weiteren Einfamilienhaus-Bauplätze wurden bereits verkauft. Das Mehrfamilienhausgrundstück wird zu einem späteren Zeitpunkt separat vermarktet.


Planung/Erschließung
:

Um dem Bedarf an Wohnbebauung, insbesondere für den Wohnungsbau für junge Familien im Ortsteil Stahringen nachzukommen, wurde für das Baugebiet der Bebauungsplan „Unterm Freiwiesle“ aufgestellt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.02.2021 den Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften „Unterm Freiwiesle“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan hat am 13.05.2021 Rechtskraft erlangt.

Alle Baugrundstücke sind bereits vermessen und im Grundbuch entsprechend gebildet. Die Erschließung des Baugebietes wurde am 25.08.2022 fertiggestellt. Die hier ausgeschriebenen Bauplätze können nach Beurkundung des Kaufvertrages bebaut werden. Alle anderen Bauplätze in diesem Baugebiet sind bereits verkauft.

Trinkwasser, Strom, Gas und Glasfaser:


Im Rahmen der Erschließung wurden seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf jedem Bauplatz ein Trinkwasser- und Stromanschluss vorverlegt. Die weitere Erschließung und Abrechnung für Trinkwasser und Strom der jeweiligen Häuser (Hausanschlüsse) erfolgt durch die Stadtwerke in Abstimmung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern. Die Anschlusskosten für Trinkwasser und Strom werden von den Stadtwerken nach den jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB´s) mit den zukünftigen Grundstückseigentümern abgerechnet.

Im Rahmen der Erschließung wurde seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH kein Gas- und Glasfaseranschluss vorverlegt. Es steht jedem Käufer frei, sein Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Gas- und Glasfasernetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Anschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen. 

Bei weiteren Fragen zu den Hausanschlüssen der Stadtwerke sowie zu Photovoltaik-Produkten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden:

technik@stadtwerke-radolfzell.de; Tel.: 07732/8008-333.

Abwasser:


Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wurden seitens der Stadt Radolfzell noch keine Abwasser-Hausanschlüsse auf den einzelnen Flurstücken hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit für jedes einzelne Flurstück. Die Abwasser-Hausanschlüsse sind nach Grundstückserwerb von den Käufern selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt abzurechnen. 

Vermarktung:

Es werden insgesamt 3 Bauplätze zum Verkauf ausgeschrieben, davon

1 Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus
2 Bauplätze für Doppelhaushälften

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach den aktuellen „Vergabekriterien und Vergaberichtlinien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach örtlichen und sozialen Kriterien (einzelne Baugrundstücke und Baugruppenfelder) durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Radolfzell in öffentlicher Sitzung vom 06.07.2021". Die Vergabekriterien und Vergaberichtlinien sind unter "Dokumente" hinterlegt. Der Verkauf erfolgt an diejenigen Bewerber, die auf Basis der Vergabekriterien die 3 höchsten Punkteränge erreicht haben.

Über das Programm „Baupilot“ findet ein sog. zweistufiges Bewerbungsverfahren statt.

Im 1. Schritt erfolgt die generelle Bewerbung auf das Baugebiet innerhalb der genannten Bewerbungsfrist und anschließend die Auswertung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen anhand der Vergabekriterien und Vergaberichtlinien. Das bedeutet, die Bewerber bewerben sich nicht auf einen konkreten Bauplatz, sondern zunächst nur auf das Baugebiet als solches.


Im 2. Schritt benennen sodann die 3 am höchsten bewerteten Bewerber entsprechend ihres Rankingplatzes der Reihenfolge nach ihre priorisierten Bauplätze (d. h. es müssen unter Umständen bis zu 3 Prioritäten benannt werden). Auf dieser Basis erfolgt dann die Zuteilung der Bauplätze.


Über die Vergabe beschließt abschließend der Ortschaftsrat Stahringen.

ACHTUNG
: Die Frist für die Prioritätenbenennung wird sehr kurz sein. Wir bitten die Bewerber deshalb, sich bereits zu Beginn der Ausschreibung mit den einzelnen Bauplätzen auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu ihren favorisierten Grundstücken zu machen (unter Umständen bis zu 3 Prioritäten!) für den Fall, dass Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden können.

Kaufpreise:

Für die Bauplätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Radolfzell  - nach Vorberatung durch den Ortschaftrat Stahringen - für die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser sowie die Grundstücke für Doppelhaushälften ein Kaufpreis von 300 €/m² Netto beschlossen.

Zum Kaufpreis hinzu kommen jeweils noch die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, die Anschlusskosten für die Trinkwasser - und Stromversorgung der Stadtwerke Radolfzell GmbH sowie die Baukostenzuschüsse an die Stadtwerke, die Anschlusskosten für den Abwasseranschluss, die Vermessungskosten sowie alle mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenkosten (Notar-, und Grundbuchamtskosten, Grunderwerbsteuer etc.). Der Erschließungsbeitrag und der Abwasserbeitrag ist bei dem jeweiligen Bauplatz angegeben. Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt wurde, werden keine Kostenerstattungsbeträge erhoben.

Zur Förderung eines Eigenheims für Familien mit Kindern wird vom vorstehend aufgeführten Kaufpreis ein Abschlag vorgenommen:

von 10 €/m² für das 1. Kind

von 15 €/m² für das 2. Kind

von 20 €/m² für jedes weitere Kind.

Beim Kaufpreisabschlag werden ausschließlich Kinder berücksichtigt, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist geboren sind. Die Kaufpreisabschläge je Kind werden addiert - für zwei berücksichtigungsfähige Kinder gilt somit z. B. ein Abschlag von insg. 25 €/m².

Bewerbung:

Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der genannten Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell - Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften I Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung. Dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist bei dem Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften erhältlich.

Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 13.10.2024 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt!

Die mit der Bewerbung einzureichenden Nachweise sind dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Bewerbung abgeben") zu entnehmen.

Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet und die ausgeschriebenen Bauplätze.

Finanzierungsbestätigung:

Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung über den Grundstückserwerb sowie das Bauvorhaben einzureichen. Für diese Bauplatz-Ausschreibung im Baugebiet "Unterm Freiwiesle" werden folgende Werte festgesetzt:

Doppelhaushälfte: 550.000 €
freistehendes Einfamilienhaus: 650.000 €


Bitte verwenden Sie den bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!

Beachten Sie, dass das jeweilige Bauvorhaben insbesondere aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage (steigende Baukosten und Zinsen) die vorgenannten Mindestbeträge für die Finanzierungsbestätigung deutlich übersteigen kann!

Weitere Angaben

Lage

Das Baugebiet „Unterm Freiwiesle“ liegt am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Stahringen. Stahringen verfügt mit einer Bahnhaltestelle und durch den Busverkehr in die Kernstadt über eine gute ÖPNV-Anbindung in Richtung Konstanz, Radolfzell/Singen und Überlingen. Mit dem PKW hat man eine sehr gute Anbindung an die nahe B 33 in Richtung Konstanz bzw. Singen sowie im Weiteren an die Autobahn A 81.

Baugrund

  • Eine archäologische Prospektion (Stichprobenuntersuchung) wurde im Jahr 2020 vorgenommen. Im Baugebiet konnten bei den Schürfen abgesehen von einer vermutlich durch Erosion verfüllten Geländerinne keine archäologischen Einzelbefunde angeschnitten werden. Eine vorgezogene archäologische Untersuchung der Erschließungstrassen ist beim derzeitigen Kenntnisstand nicht notwendig. Die Erdarbeiten müssen dennoch archäologisch überwacht werden, um evtl. kleinere Fundpunkte, die nicht generell ausgeschlossen werden können, gegebenenfalls dokumentieren zu können. Die Termine für die Erdarbeiten sollten daher mit der Kreisarchäologie abgestimmt werden. Den Prospektionsbericht finden Sie unter dem Punkt "Dokumente".
  • Der Beginn aller Erdarbeiten ist frühzeitig vor Baubeginn dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) mitzuteilen. Der Abtrag des Oberbodens hat mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie zu erfolgen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel.07735/93777-0) zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
    • Durch die Firma GrundBau Bodensee GmbH erfolgte im Jahr 2021 für das Baugebiet eine "Orientierende Baugrund- und Schadstoff-Untersuchung". Das entsprechende Dokument:

         GBB – GrundBau Bodensee GmbH, Am Weiherholz 1, 78333 Stockach     "Orientierende Baugrund- und Schadstoff-Untersuchung Areal „Unterm Freiwiesle“ Kanal-  und Straßenbau 78315 Radolfzell am Bodensee, Bericht-Nr. vom 14.06.2021

         ist unter dem Punkt "Dokumente" abrufbar.

    Altlasten

    Die Fläche des gesamten Baugebiets ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht als „Altlastenverdachtsfläche“ eingeordnet.

    Siehe ebenfalls das unter vorstehendem Punkt "Untergrund" genannte Gutachten der Firma GrundBau Bodensee GmbH aus dem Jahr 2021, abrufbar unter dem Punkt "Dokumente".

    Einschränkungen

    • Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von 30 Monaten ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauenInnerhalb eines Jahres ab Beurkundung ist mit den Rohbauarbeiten am Wohngebäude zu beginnen. Eine Fristverlängerung der vorgenannten Fristen um insgesamt bis zu einem Jahr kommt in Betracht, wenn die Einhaltung für die Käufer eine besondere Härte darstellt oder diese ohne Verschulden an der Einhaltung gehindert sind. Die Verlängerung ist vor Ablauf der ursprünglichen Fristen schriftlich zu beantragen.
    • Eine Nutzung des Wohngebäudes bzw. aller oder einzelner Wohnungen als Ferien- oder Zweitwohnung ist nicht gestattet.
    • Der Käufer ist verpflichtet, auf dem projektierten Wohngebäude eine Solar- oder Photovoltaikanlage gemäß den Regelungen im Bebauungsplan bzw. den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu installieren.
    • Eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Veräußerungen an Ehegatten sowie an Abkömmlinge in gerader Linie und deren Ehegatten. Im Falle einer widerrechtlichen Weiterveräußerung innerhalb der 10-Jahres-Frist kann die Stadt vom Käufer die nach den tatsächlichen Verhältnissen eingetretene Bodenwertsteigerung beanspruchen.
    • Mindestens eine Wohnung auf dem Baugrundstück ist vom Käufer ab Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und mindestens 5 Jahre ab Bezugsfertigkeit mit Hauptwohnsitz zu bewohnen. Wird diese Pflicht verletzt, so muss die ggf. gewährte Familienförderung anteilig an die Stadt Radolfzell zurückerstattet werden. Zusätzlich gilt eine Nachzahlungspflicht von 1.500 €/Monat der Nichterfüllung der Selbstnutzungspflicht.
    • Der Gesamtkaufpreis Brutto ist spätestens fünf Tage vor Beurkundung des Kaufvertrages durch den Käufer auf das Konto der Verkäuferin zu zahlen.
    • Für die Dauer von 10 Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags erhält die Stadt Radolfzell ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Ausgenommen sind Verkäufe an Ehegatten sowie an Abkömmlinge in gerader Linie bzw. deren Ehegatten.
    • Für die Dauer von 30 Jahren steht der Stadt Radolfzell ein Rückkaufsrecht für eine Teilfläche zu, soweit für die Anlage oder Erweiterung des öffentlichen Verkehrsraumes oder für andere öffentliche Zwecke unbebaute Teile des Grundstücks dringend benötigt werden.
    • Sollten unbebaute Teile des Baugrundstücks für öffentliche Zwecke (z. B. für die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas oder für die Entsorgung) dringend benötigt werden, sind der Stadt Radolfzell hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
    • Auf dem Bauplatz ist eine Retentionsanlage zur kontrollierten Rückhaltung des auf dem Bauplatz anfallenden Oberflächenwassers zu installieren und an den entsprechenden Regenwasserkanal anzuschließen. Die Retentionsanlage muss dabei zwingend folgende Kennwerte erfüllen:
      Erforderliches Rückhaltevolumen:   4 m³
      Erforderliche Drosselung:                                  0,4 l /s

      Eine Regelzeichnung einer dementsprechenden Retentionsanlage/Zisterne ist unter dem Button "Dokumente" hinterlegt.

    • HINWEIS: Sämtliche zur Verfügung gestellten Lagepläne sind gegebenenfalls nicht maßstäblich und können nicht als Planungsgrundlage herangezogen werden!

    Die vorstehenden Beschränkungen werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrags sowie dinglich im Grundbuch gesichert.



    Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften
    Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften

    Telefon: 07732/81-22407732/81-224
    E-Mail: Bauplatz@Radolfzell.de


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    Stadt / Gemeinde: Radolfzell am Bodensee
    Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
    Angebotstyp: Verkauf
    Preis: ab 300,00 €/m2
    Grundstücksgrößen: ab 309 m2 bis 451 m2
    Grundstücke in Baugebiet: 3
    Freie Grundstücke: 0
    Bebauungsplan rechtskräftig seit: 13.05.2021
    Baugebiets-Id: BG2212
    Bauzwang:
    Erschließungsdatum: seit dem 25.08.2022
    Einheimischenklausel:

    Infrastruktur

    Gas
    Nah- oder Fernwärme
    Wasserversorgung
    Energieversorgung

    Kommunikation

    Glasfaseranschluss
    DSL
    VDSL
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