Baugrundstück für 2 Doppelhaushälften.
nördliche Grundstückshäfte (Parzelle 1828) = 336 m²
südliche Grundstückshälfte (Parzelle 1829) = 369 m²
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 369 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 2,00 % |
Jährlicher Erbbauzins | 1.623,60 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 80 |
Flurstücknummer | 1829 |
Straße / Hausnummer | Am Vogelbaum |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 12.11.2021 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
keine Altlasten bekannt
Vergabe an Einzelbewerber pro Doppelhaushälfte (Baupartner werden zugelost).
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
2 Doppelhaus-Baugrundstücke je 2 WE - Vergabe im Losverfahren (mit Einkommensgrenze - Förderweg B)
Die Vergabe der Doppelhausgrundstücke startet mit der
Die Bewerbungsfrist endete am 30.4.2025,
Die eingegangenen Bewerbungen werden zunächst geprüft; danach werden die Grundstücke (Doppelhaushälften) zugelost...
Allgemeines:
Der Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“
bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche
vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 7,95 ha und befindet sich im Osten des
Stadtteils Wiedenbrück. Die Fläche befindet sich grob zwischen der
Kernekampstraße im Norden, der Bundesstraße B61/64 im Osten, der
Varenseller Straße im Süden und dem Kleigraben und der Marsenstraße im
Westen. Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche
Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ das Ziel,
dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen
Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im
Stadtteil Wiedenbrück gerecht zu werden.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum
liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a.
junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig
steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren
Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen
Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum
Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen
Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen
einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert
und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots,
bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage
entwickelt werden.
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