Baugebiet 'Baugebiet Varenseller Straße / Kernekampstraße (Doppelhäuser im Erbbaurecht - offene Baugemeinschaften) [aktiv]' 33378 Rheda-Wiedenbrück

Bewegen Sie die Maus über die Grundstücke, um Details zu den einzelnen Grundstücken zu erfahren.


Grundstück: BPL391-DH03A
Status: verfügbar
Größe: 335 m2
Preis: 0,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,7
GRZ: 0,35
Dachform: Flachdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-DH04B
Status: verfügbar
Größe: 369 m2
Preis: 0,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,7
GRZ: 0,35
Dachform: Flachdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-DH04A
Status: verfügbar
Größe: 336 m2
Preis: 0,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,7
GRZ: 0,35
Dachform: Flachdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Grundstück: BPL391-DH03B
Status: verfügbar
Größe: 363 m2
Preis: 0,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,7
GRZ: 0,35
Dachform: Flachdach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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Baugebiet Varenseller Straße / Kernekampstraße (Doppelhäuser im Erbbaurecht - offene Baugemeinschaften) [aktiv]

2 Doppelhaus-Baugrundstücke je 2 WE - Vergabe im Losverfahren (mit Einkommensgrenze - Förderweg B)

Die Vergabe der Doppelhausgrundstücke startet mit der
Die Bewerbungsfrist endete am 30.4.2025,
Die eingegangenen Bewerbungen werden zunächst geprüft; danach werden die Grundstücke (Doppelhaushälften) zugelost...

Allgemeines:

Der Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“
bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche
vor.

Das Plangebiet umfasst knapp 7,95 ha und befindet sich im Osten des
Stadtteils Wiedenbrück. Die Fläche befindet sich grob zwischen der
Kernekampstraße im Norden, der Bundesstraße B61/64 im Osten, der
Varenseller Straße im Süden und dem Kleigraben und der Marsenstraße im
Westen. Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche
Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet.

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ das Ziel,
dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen
Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im
Stadtteil Wiedenbrück gerecht zu werden.

Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum
liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a.
junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig
steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren
Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen
Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum
Bielefeld zusammen.

Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen
Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen
einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert
und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots,
bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage
entwickelt werden.

Weitere Angaben

Lage

Ortsteil Wiedenbrück - östliche Stadtrandlage

Altlasten

keine Altlasten bekannt

Einschränkungen

Verkauf an Einzelbewerber (Partner für zweite Doppelhaushälfte werden zugelost)

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt
Rheda-Wiedenbrück sollen 4 städtische Wohnbaugaugrundstücke für
Doppelhaushälften (2 Doppelhausgrundstücke) im Plangebiet an Bewerber
(mit Einkommensgrenze/Förderweg B) ausgeschrieben werden. Dabei wird
jeweils ein Doppelhaus an sog. "offene Baugemeinschaften" vergeben; d.h. zwei
Bauherren werden per Los zu einer Baugemeinschaft bestimmt. Diese bauen dann gemeinsam ein Doppelhaus - jeweils eine Haushälfte für sich zum selbstgenutzten Wohnen.

In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für
das betreffende Losverfahren. Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet
wurden bzw. werden jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt
angeboten.

a) Zugangsvoraussetzungen

Für die Grundstücke im betreffenden Losverfahren können sich nur
Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Darüber hinaus muss jeder Bewerber
folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Der Bewerber verfügt über ein maximales Familieneinkommen, welches nicht
höher liegt, als das für die Inanspruchnahme von Mitteln der
öffentlichen Wohnungsbauförderung (Förderweg B) des Landes NRW zu
bestimmende Einkommen...
UND
...der Erwerber erklärt sich verbindlich  bereit mit einem durch die Stadt zugelosten Baupartner eine Baugemeinschaft zu bilden zur gemeinsamen Errichtung eines Doppelhauses.

Das Kriterium "Förderfähiges Familieneinkommen" wird durch schriftlichen Nachweis erfüllt, dass entweder...
a) ...ein Wohnberechtigungsschein vorliegt...
ODER
b) ...eine schriftliche Bescheinigung über die Förderfähigkeit seitens der zuständigen Förderbehörde (Greis GT) vorgelegt wird.

Zur Bewerbung ist zunächst die Erklärung beizubringen (Vordruck) dass eine
Förderfähigkeit des Bewerbers voraussichtlich gegeben sein wird. Nach
Grundstücksreservierung ist vor Vertragsabschluss der oben genannte Nachweis zu erbringen.

b) Hinweise zum Losverfahren

Die Zuteilung des Grundstücks an eine Bauherrengemeinschaft erfolgt per Losentscheid. Tritt ein Baupartner einer Bauherrengemeinschaft von seinem Erwerbswunsch zurück,  wird dieser durch einen nachrückenden Bewerber aus der Warteliste ersetzt.

Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Vergabe von Doppelhausbaugrundstücken“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zu dieser Vergabe.

c) Hinweise zur Ausgabe von Erbbaurechten

Die Grundstücke werden jeweils im Wege eines Erbbaurechtes vergeben. Ein Kauf ist aktuell nicht möglich.
Die Verzinsung des Erbbaurechtes wird so festgelegt, dass sie 2%-Punkte unter den
durchschnittlichen Immobilienkreditzinsen liegt - wenigstens jedoch 2%
beträgt. Stichtag zur Ermittlung ist das Datum der Vertragsbeurkundung.
Der Bodenwert 2024 entspricht 290,- €/m². Der Erbbauzins wird indexiert
(Wertsicherungsklausel). Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 80
Jahre.

Der jeweilige Erbbaurechtsnehmer hat die Erschließungskosten nach BauGB zu tragen. Diese kommen noch in Höhe von zunächst 10,- €/m² als Vorauszahlung hinzu. Eine mögliche Restzahlung in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erhoben.

Ebenfalls hinzu kommen die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht. Diese werden mit Vertragsabschluss vollständig abgelöst.
Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.

Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.

Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:

Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:

(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,

(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,

(3) ...das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),

(4) ... ein Niedrigstenergiegebäude gemäß den gesetzlichen Regelungen aus
§10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu errichten. Der Käufer hat die
Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 S.3 GEG, zumindest anteilig erneuerbare
Energien zu nutzen, um den Wärme- und Kältebedarf zu decken. Diese
Vorgabe ist zu erfüllen, indem Strom aus solarer Strahlungsenergiegewinnung (PV-Anlage) nach Maßgabe des § 36 GEG genutzt wird.Vorstehende Verpflichtungen (1-4) werden durch eine grundbuchliche  Rückauflassungsvormerkung gesichert.

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Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Ina Hoischen
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242-963-43705242-963-437
E-Mail: Ina.hoischen@rh-wd.de

Anbieterinformationen

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Dokumente

Richtlinien und Vorschriften
Formulare und Vorlagen

Fakten

Stadt / Gemeinde: Rheda-Wiedenbrück
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Erbbaurecht
Grundstücksgrößen: ab 335 m2 bis 369 m2
Grundstücke in Baugebiet: 4
Freie Grundstücke: 4
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 12.11.2021
Baugebiets-Id: BG2311
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Energieversorgung
Nah- oder Fernwärme
Gas
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
VDSL
Kabelanschluss

Umgebung

Kinderkrippe
Spielplätze
Kindergarten
Schulen
Öffentlicher Personennahverkehr
Sozialstationen
Alten- und Pflegeheime
Mobiler Pflegedienst
Kitas
Einkaufsmöglichkeiten
Schwimmbäder / Badeseen
Ärzte
Krankenhäuser / Kliniken
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