Lage
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 515 qm |
Quadratmeterpreis | 350,00 €/m2 |
Kaufpreis |
180.250,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 2727/56 |
Straße / Hausnummer | Kapuziner-Ring 18 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.10.2022 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.10.2022 |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 3 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertrag |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach, Flachdach |
Dachneigung | 25 - 35 ° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Deggingen |
Das Baugrundgutachten des Büros BWU vom 25.02.2016 ist unter DOKUMENTE abrufbar. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 und Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro werden dringend empfohlen. Nähere Angaben finden sich im Bebauungsplan Textteil unter III. Hinweise unter 3. Geotechnik (S.12).
Altlasten oder ähnliche Vorbelastungen sind nicht bekannt. Der Umweltbericht ist unter DOKUMENTE abrufbar.
Die Bauvorgaben sind aus dem Bebauungsplan „Birkhof, 1. Änderung“ (siehe unter DOKUMENTE) ersichtlich.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Am nordöstlichen Ortsausgang von Deggingen in Richtung Reichenbach wurde 2022 das neue Baugebiet „Birkhof“ mit 41 Wohnbauplätzen und 10 Mischgebietsbauplätzen erschlossen. In dieser Ausschreibung werden 17 noch verfügbare Einzelhaus-Bauplätze im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip) vergeben.
Die Gemeinde Deggingen hat im Allgemeinen Wohngebiet (WA) des Baugebietes „Birkhof, 1. Änderung“ in Deggingen die nachfolgend aufgeführten 17 Einzelhaus-Bauplätze zu vergeben. Die Lage der Bauplätze können Sie anhand der Bauplatz-Nr. im Grunderwerbsplan ersehen, welchen Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE finden.
Die Bauplätze werden im Reservierungsverfahren (Windhundprinzip) vergeben, also nach dem zeitlichen Eingang der zulässigen und vollständigen Bewerbung. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes besteht nicht.
Bewerbungsstart:
Bewerbungen/Reservierungsanfragen können ab dem 10. Februar 2025, 9.00 Uhr, abgegeben werden.
Alle Details zum Vergabeverfahren können Sie der „Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke - Reservierungsverfahren“ entnehmen, welche Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE abrufen können. Bitte lesen Sie die vorgenannte Richtlinie vor einem Reservierungsantrag unbedingt durch!!
Wer kann sich bewerben?
Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim errichten möchten. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt. Juristische Personen, Bauträger, Makler und Firmen sind nicht antragsberechtigt.
Wie bewerbe ich mich?
Über den Button „Reservierung anfragen“ können Sie über das jeweilige Grundstück eine Reservierungsanfrage starten. Im Anschluss daran ist ein digitaler Bewerberfragebogen auszufüllen. Am Ende des Fragebogens ist im Upload-Bereich zwingend eine Finanzierungsbestätigung (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 8 Wochen) über mindestens 500.000 € hochzuladen (maximale Dateigröße. 10 MB). Ein Formular hierzu finden Sie in der rechten Spalte unter DOKUMENTE. Details zur Finanzierungsbestätigung lesen Sie bitte in den Vergaberichtlinien nach unter Ziffer II. Nr. 6.
Nach Reservierungszusage ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten. Die Reservierung erfolgt jeweils für einen Monat und kann für maximal 6 Monate verlängert werden. Bei einer Verlängerung ist jeweils erneut eine Reservierungsgebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Spätestens innerhalb der ersten vier Monate der Reservierung muss die verbindliche Kaufabsicht geäußert werden. Bei Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr angerechnet, ansonsten erfolgt keine Erstattung.
Sollte das angefragte Baugrundstück bereits reserviert sein, erhalten Sie einen Eintrag auf der Warteliste.
Regelungen im Kaufvertrag:
Für die angebotenen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung, eine Pflicht zur Selbstnutzung (Wohnverpflichtung) sowie eine Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung. Ein Musterkaufvertrag steht Ihnen in der rechten Spalte unter DOKUMENTE zur Einsichtnahme zur Verfügung.
In den Kaufpreisen enthalten sind sämtliche Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Die Vertragsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchamt) sowie die Hausanschlusskosten (Anschluss des Gebäudes auf dem Baugrundstück) trägt der Erwerber.
Allgemeines zum Baugebiet:
Die Gemeinde Deggingen hat, aufgrund hoher Nachfrage nach Bauplätzen in der Region, das ca. 3,5 ha große Baugebiet "Birkhof" entwickelt. Mit seiner Hanglage bietet das Baugebiet eine wunderbare Aussicht auf den Albtrauf und die Wallfahrtskirche "Ave Maria". Selbst die Untergeschosse der zu errichtenden Wohnhäuser erhalten talseits Sonnenlicht und können dadurch vielfältig genutzt werden.
Das Baugebiet ist über einen Kreisverkehr an die Ortsdurchfahrt B466 angebunden und liegt direkt am Filstalradweg. Außerdem befindet sich unterhalb des Baugebietes an der B466 direkt eine Bushaltestelle.
Im unteren Bereich des Baugebiets, entlang der B 466, befinden sich die Mischgebietsflächen für die Ansiedlung wohnverträglicher kleiner Gewerbe- und Handwerksbetriebe, während sich nach oben hin die reinen Wohnbauflächen anschließen.
Dieses Grundstück ist bereits reserviert. Möchten Sie sich in die Warteliste eintragen?
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