Beschreibung:
Bauplatz 32 hat eine Gesamtfläche von 527 m².
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 527 qm |
Quadratmeterpreis | 780,00 €/m2 |
Kaufpreis |
411.060,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 5164 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 02.07.2021 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Ja, innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Erschließungsarbeiten. Anschließend Selbstnutzungsverpflichtung und Veräußerungsbeschränkung. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | 0-5° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | I + UG + OG |
Maximale Gebäudehöhe | 6,5 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Wendlingen am Neckar |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Alle verfügbaren städtischen EFH-Grundstücke finden Sie unter https://www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-klimaschutz/verfuegbare-grundstuecke.
Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat in seiner Sitzung vom 27.07.2021 beschlossen, alle 17, im Eigentum der Stadt Wendlingen am Neckar befindlichen, Einfamilienhausgrundstücke zum Höchstpreis zu vergeben.
Das Mindestgebot errechnet sich aus dem angrenzenden Bodenrichtwert (800 €/m²) und der Größe des Grundstücks. Gebote sind auf 1.000 € genau abzugeben.
Der von der Stadt noch zu erstellende Grundstückskaufvertrag wird unter anderem folgende Regelungen umfassen:
I. Der Bewerber muss sich verpflichten, auf dem Wohnbaugrundstück binnen 5 Jahren nach Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Die Stadt teilt den Grundstückseigentümern das Datum der Übernahme mit. Diese Frist kann mit Zustimmung der Stadt einmalig um längstens 2 Jahre verlängert werden (Bauverpflichtung).
II. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Wohngebäude innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und ab Bezug für die Dauer von 10 Jahren als Erstwohnsitz selbst zu bewohnen (Selbstnutzungsverpflichtung).
III. Bis zum Ablauf der Dauer der Selbstnutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches oder der Zwangsvollstreckung), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).
Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung kann die Stadt entweder eine Vertragsstrafe geltend machen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben. Einzelheiten zur Bauverpflichtung, zur Selbstnutzungsverpflichtung, zur Übertragungs- und Belastungsbeschränkung, zur Vertragsstrafe und zum Wiederkaufsrecht werden im Grundstückskaufvertrag geregelt, der den obsiegenden Bietern von der Stadt zur Verfügung gestellt wird.
Im Falle einer gewerblichen Bewerbung sind die o.g. Regelungen an die künftigen Eigentümer weiterzugeben.
Bitte beachten Sie, dass als privater Bewerber lediglich ein Grundstück erworben werden kann. Nichtsdestotrotz sind Gebotsabgaben für mehrere Grundstücke möglich. Bitte geben Sie in diesem Fall entsprechende Prioritäten an, sodass eine eindeutige Grundstückszuteilung möglich ist.
Bewerbungen bzw. Gebote können bis einschließlich 30. November 2024 unter dem Stichwort „EFH-Grundstück #XX“ per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@wendlingen.de oder unter selbigem Stichwort per Post an die Stadt Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar, gerichtet werden.
Im Rahmen der Bewerbung ist zwingend ein Finanzierungsnachweis (Finanzierungsbestätigungen, Bürgschaften, Kontoauszügen, etc.) vorzulegen.
Bei Rückfragen zum Verfahren bzw. zum Kaufvertrag steht Ihnen Frau Czepl (czepl@wendlingen.de; 07024/943-163) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen Frau Stampp (stampp@wendlingen.de; -236) zur Verfügung.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Wendlingen am Neckar