Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 451 qm |
Quadratmeterpreis | 210,00 €/m2 |
Vermessungskosten | 1.541,72 € |
Hausanschlusskosten | 876,17 € |
Erschließungskosten | 33.396,91 € |
Entwässerungskosten | 2.334,96 € |
Kaufpreis |
132.859,76 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 1425 |
Straße / Hausnummer | Schafäcker 17 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 30.03.2019 |
Erschließungsdatum | seit dem 06.07.2023 |
Bauzwang | Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Grundstücks mit dem Bau des Gebäudes beginnen und das Gebäude muss innerhalb von vier Jahren nach der Auflassung (Eigentumsübertragung) bezugsfertig sein. Das Gebäude muss den Bestimmungen des maßgeblichen Bebauungsplans und gemäß der noch zu erteilenden Baugenehmigung entsprechen, samt baurechtlich notwendiger Stellplätze. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | siehe textl. Festsetzungen des B-Plans |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 12,5 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Ulm |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Stadt Ulm hat das Baugebiet "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1" in Ulm-Donaustetten entwickelt.
Es handelt sich um 40 verfügbare Baugrundstücke für freistehende Bauweise mit einer Größe von 228 m² bis 638 m.
In der Zeit von Donnerstag, 09.01.2025 bis einschl. Donnerstag, 13.02.2025, 12:00 Uhr, ist eine Bewerbung um ein Baugrundstück im Baugebiet "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1" in Ulm-Donaustetten möglich.
Die Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Internetplattform www.baupilot.com/ulm einzureichen. Sollte bei Ihnen keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden sein, ist es möglich den Bewerberbogen bei der Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Wichernstr. 10, 89073 Ulm zu den bestehenden Öffnungszeiten anzufordern.
Die erforderlichen Nachweise sind entsprechend der "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime im Baugebiet Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1", in Ulm-Donaustetten" innerhalb des Bewerbungszeitraums online unter www.baupilot.com/ulm hochzuladen. Bei Abgabe einer schriftlichen Bewerbung müssen die Nachweise innerhalb des Bewerbungszeitraums bei der Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung mit dem Bewerberbogen eingereicht werden.
Der Hauptausschuss des Gemeinderats der Stadt Ulm hat den Kaufpreis auf 210,00 €/m² für freistehende Bauweise festgesetzt. Zu diesem Kaufpreis kommen noch die angefallenden Erschließungs- und Entwässerungsbeiträge, Hauskanalanschlusskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten (~87,00 €/m²), sowie die Vertragsnebenkosten (Notarkosten und Grunderwerbsteuer) hinzu.
Der Kaufpreis stellt den Verkehrswert dar.
Die Vergabe erfolgt nach den "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime im Baugebiet "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1", in Ulm-Donaustetten.
Die Zuteilung erfolgt im Reißverschlussverfahren im Verhältnis 3:1
("Bewerber mit Kinder unter 18 Jahren" : "Bewerber ohne Kinder"). (§ 8 - VergLL Ulm-Donaustetten)
Die "Leitlinien zur Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime im Baugebiet "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1", in Ulm-Donaustetten" (VergLL Ulm-Donaustetten) sind unter https://www.baupilot.com/ulm/w... , Dokumente, Rubrik "Richtlinien und Vorschriften" abrufbar. Der Lageplan sowie der Musterkaufvertrag sind unter Dokumente "Pläne" bzw. "sonstige Dokumente" abrufbar. Einen Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers ist unter https://www.baupilot.com/ulm/w.... Dokumente, Rubrik "Formulare und Vorlagen" zu finden.
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Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Käufer u.a. wesentliche Pflichten einzuhalten:
Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Grundstücks mit dem Bau des Gebäudes beginnen und das Gebäude muss innerhalb von vier Jahren nach der Auflassung (Eigentumsübertragung) bezugsfertig sein. Das Gebäude muss den Bestimmungen des maßgeblichen Bebauungsplans und gemäß der noch zu erteilenden Baugenehmigung entsprechen, samt baurechtlich notwendiger Stellplätze. Der Käufer verpflichtet sich hiermit gegenüber der Stadt Ulm, das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude auf die Dauer von mindestens zehn Jahren ab Einzug ununterbrochen mit dem Hauptwohnsitz selbst zu nutzen. Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt Ulm.
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Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, wurden mit Start des Vergabeverfahrens eine Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen erstellt. Hintergrund ist, dass die Bewerbenden wichtige Informationen auf "einen Blick" zusammengefasst bekommen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Ulm