Baugrundstück für 2 Doppelhaushälften.
nördliche Grundstückshäfte (Parzelle 1825) = 381 m²
südliche Grundstückshälfte (Parzelle 1832) = 357 m²
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 738 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 2,00 % |
Jährlicher Erbbauzins | 3.247,20 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 80 |
Flurstücknummer | 1825+1832 |
Straße / Hausnummer | Am Vogelbaum |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 12.11.2021 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | 5 Grad |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
keine Altlasten bekannt
Vergabe an Bauherrengemeinschaften (je 2 Familien gemeinsam für ein DH-Grundstück)
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
2 Doppelhaus-Baugrundstücke je 2 WE - Vergabe im Losverfahren (einheimische Familien ohne Eigentum, mit Einkommensgrenze - Förderweg B, NUR Baugemeinschaften)
Die Bewerbungsfrist endet am 31.8.2025, danach werden die Grundstücke zugelost...
Allgemeines:
Der Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 7,95 ha und befindet sich im Osten des Stadtteils Wiedenbrück. Die Fläche befindet sich grob zwischen der Kernekampstraße im Norden, der Bundesstraße B61/64 im Osten, der Varenseller Straße im Süden und dem Kleigraben und der Marsenstraße im Westen. Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 391 „Varenseller Straße / Kernekampstraße“ das Ziel, dem heutigen und dem weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im Stadtteil Wiedenbrück gerecht zu werden.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a. junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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