Bauplatz Nr. 09 - Baugebiet '"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 09 - Baugebiet '"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau'

Der Bauplatz kann mit Geschosswohnungsbau bebaut werden.

Die Bebauung hat gemäß der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Stürzkreut Süd“ zu erfolgen. Die Unterlagen finden Sie auf der Baugebietsseite unter "Dokumente".

Lage

Das Grundstück befindet sich im südlichen Randbereich des Gebiets.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 2669 qm
Flurstücknummer 3898
Straße / Hausnummer Am Landhag
Bebauungsplan rechtskräftig seit 04.07.2019
Erschließungsdatum seit dem 01.07.2020
Bauzwang Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von 48-60 Monaten ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem Wohngebäude entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauen. Detailregelungen bleiben der kaufvertraglichen Ausgestaltung vorbehalten.
Haustypen Mehrfamilienhaus
Dachformen Flachdach
Dachneigung
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse III
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Radolfzell am Bodensee

Baugrund

Im Baugebiet „Stürzkreut Süd“ in Radolfzell wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kein umfängliches Bodengutachten eingeholt.

Zur Vorbereitung der Erschließungsmaßnahme des Gebietes wurde im Jahr 2018 jedoch ein sog. geotechnischer Bericht erstellt. Der Bericht ist zur Kenntnisnahme auf der Baugebietsseite unter "Dokumente" eingestellt.


Altlasten

Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine altlastenverdächtigen Flächen. Werden bei den Baumaßnahmen verdächtige Flächen festgestellt (z.B. Müllablagerungen, Verunreinigungen des Bodens, etc.) ist dies unverzüglich dem Landratsamt Konstanz anzuzeigen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich unter Umständen archäologische Funde oder Befunde. Der Beginn von Erdarbeiten ist deshalb frühzeitig vor Baubeginn dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323 mit-zuteilen. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist der Kreisarchäologe oder das Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fund-stelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktages nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz wird verwiesen.


Einschränkungen

Siehe "Auflagen/Einschränkungen" bei den allgemeinen Informationen zum Baugebiet.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet '"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau'

"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau

Baugebiet und Umgebung

Das Neubaugebiet "Stürzkreut Süd" in Radolfzell umfasst insgesamt 9 Bauplätze, davon 3 für freistehende Einzelhäuser, 4 für Doppelhaushälften und 2 für Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung wurde Mitte 2020 fertiggestellt.

Zum Verkauf FREIBLEIBEND NACH HÖCHSTGEBOT steht der im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierte Geschosswohnungs-Bauplatz Nr. 9, Flst. 3898.

BEWERBUNG MÖGLICH VON 19.12.2023 BIS 10.03.2024


PLANUNG / ERSCHLIESSUNG:

Der Umlegungsplan „Stürzkreut Süd“ in Radolfzell erlangte Ende 2021 Rechtskraft. Die Baugrundstücke wurden im Rahmen der Baulandumlegung vermessen und entsprechend im Grundbuch gebildet. Die Erschließung des Baugebietes wurde 2020 hergestellt. 

Die Bauplätze für die Doppelhaushälften und Einzelhäuser wurden bereits größtenteils vermarktet, der städtische Mehrfamilienhaus-Bauplatz Flst. 3889 wird zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet werden.

Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Stürzkreut Süd“ zu erfolgen.

Trinkwasser, Strom, Gas und Breitband:

Im Rahmen der Erschließung wurde seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf dem ausgewiesenen Bauplatz Nr. 9, Flst. 3898, ein Wasser- und Stromanschluss, ein Breitbandanschluss sowie ein Erdgas-Teilhausanschluss vorverlegt. Ob die Dimension der verlegten Anschlüsse ausreicht, hängt von der geplanten Bebauung des Grundstücks ab. Ggf. ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Es steht dem Käufer frei, das/die Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Breitband- und/oder Erdgasnetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Netzanschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen. Ein Anschlussgebot besteht nicht.

Bei Fragen hierzu und weiteren Hausanschlussthemen, Photovoltaik-Produkten, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie Fördermöglichkeiten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden: technik@stadtwerke-radolfzell.de ; Tel.: 07732 8008-333.

Abwasser
:
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets wurde seitens der Stadt noch kein Abwasserhausanschluss auf dem einzelnen Bauplatz hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit. Der Hausanschlussschacht ist nach Erwerb des Grundstücks vom Käufer selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt abzurechnen. Der beim Bauplatzerwerb zu entrichtende generelle Abwasserbeitrag beinhaltet diese Kosten noch nicht!

Stellplatznachweis:
Bitte beachten Sie insbesondere den vorgegebenen Stellplatzschlüssel. Eine begrenzte Befreiung bzw. Reduzierung des Stellplatzschlüssels kann auf Basis eines vom Bauplatzkäufer vorzulegenden, schlüssigen Gesamt-Mobilitätskonzeptes für das Baugrundstück (inkl. Carsharing-Modell, Lastenfahrrad-Sharing o.ä.) grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung des Mobilitätskonzepts sowie einer etwaigen begrenzten Befreiung/Reduzierung erfolgt zu gegebener Zeit durch die Stadtverwaltung sowie den Spitalfonds Radolfzell in Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Gestaltungsvarianten:

Nach Zuteilung des ausgeschriebenen Bauplatzes an den zukünftigen Käufer bzw. nach Kaufvertragsabschluss hat der Käufer vor Einleitung eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens für das Baugrundstück mindestens drei gestalterische Varianten einer Fassadenstudie im Maßstab 1:100 mit Ansichten aus allen Himmelsrichtungen bei der Stadtverwaltung Radolfzell einzureichen. Die Beauftragung unterschiedlicher Architekturbüros zur Erstellung der Gestaltungsvarianten ist dabei nichts zwingend erforderlich. Darüber hinaus einzureichen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungplan im Maßstab 1:200. Die Unterlagen werden von der Verwaltung geprüft und dem Gestaltungsbeirat der Stadt Radolfzell vorgelegt. Die vom Gestaltungsbeirat favorisierte Gestaltungsvariante ist für den Bauplatzkäufer bindend und von ihm im Rahmen der weiteren Planung und Bebauung weiterzuverfolgen. Die vorstehende Verpflichtung wird im Rahmen des Grundstückskaufvertrags schuldrechtlich vereinbart und deren Nichteinhaltung angemessen sanktioniert. Die Planungskosten trägt der Bauplatzkäufer. 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Dokumente" in den "Vergaberichtlinien Bpl. 9 vom 01.12.2023", welche dieser Ausschreibung zugrunde liegen.


VERMARKTUNG:

Das Bewerbungsverfahren erfolgt grundsätzlich digital über BAUPILOT. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Bewerbung in Papierform (untenstehend näher erläutert).

Der ausgewiesene Bauplatz Nr. 9 befindet sich im Eigentum des Spitalfonds Radolfzell am Bodensee. Über die Vergabe beschließt abschließend der Stiftungsrat - vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen. Die entsprechenden "Vergaberichtlinien Bauplatz 9" vom 01.12.2023, welche dieser Ausschreibung zugrunde liegen, finden Sie unter "Dokumente" eingestellt. 

Die Vergabe des Bauplatzes Nr. 9 (Flst. Nr. 3898 Gemarkung Radolfzell) erfolgt FREIBLEIBEND gegen Höchstgebot. Jeder Bewerber hat mit seiner Bewerbung ein Netto-Kaufpreisgebot für das Baugrundstück abzugeben. Ein Mindestkaufpreis ist nicht festgelegt. Der aktuelle Bodenrichtwert in diesem Gebiet liegt bei 820 €/m² brutto (d.h. inkl. Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträgen).

Zum gebotenen Netto-Kaufpreis hinzu kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.). Nähere Informationen zum Kaufpreis sind untenstehend erläutert.

Bei Gebotsgleichheit werden die gebotsgleichen Bewerber zur einmaligen Abgabe eines Nachgebots aufgefordert - auf dieser Basis wird sodann die Rangfolge für die Bauplatzvergabe ermittelt. Herrscht weiterhin Gebotsgleichheit, wird zur Bestimmung der Rangfolge der gebotsgleichen Bewerbungen ein Losverfahren durchgeführt.

Bei der „freibleibenden“ Ausschreibung besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einem tatsächlichen Verkauf – hierüber wird der Stiftungsrat zu gegebener Zeit auf Basis der eingegangenen Gebote beschließen. Zudem kann ein Vergabebeschluss lediglich vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages mit einem der Bewerber wird seitens des Spitalfonds Radolfzell ausgeschlossen.

Bei der Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9, finden die Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Radolfzell vom 30.10.2018 KEINE Anwendung - die Schaffung von öffentlich gefördertem oder förderbarem Wohnraum wird somit vertraglich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist die Schaffung von preisgedämpftem Wohnraum grundsätzlich wünschenswert.

KAUFPREIS:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem "Gesamtkaufpreis", der Ihnen bei dem ausgeschriebenen Bauplatz 9, Flst. 3898, angezeigt wird, mangels eines festgelegten Mindestkaufpreises lediglich um die Summe der Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträge des Baugrundstücks handelt. Der potenzielle Gesamtkaufpreis des Grundstücks erhöht sich entsprechend des vom Bewerber abgegebenen Netto-Kaufpreisgebotes!

Der potenzielle Gesamtkaufpreis für das ausgeschriebene Mehrfamilienhausgrundstück Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9 (III-geschossige Bauweise) basiert FREIBLEIBEND auf der Höhe des frist- und formgerecht abgegebenen Höchstgebotes. Ein Mindestkaufpreis ist nicht festgelegt. Ob eine Vergabe zum Kaufpreis auf Basis des abgegebenen Höchstgebotes erfolgt, wird der Stiftungsrat -vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen- zu gegebener Zeit beschließen. 

Zu dem gebotenen Netto-Kaufpreis hinzu kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.).

Die Erschließungskosten für den Bauplatz Nr. 9 mit einer dreigeschossigen Bauweise liegen bei ca. 61,87 €/m² Grundstücksfläche. Die Abwasserbeiträge liegen bei ca. 12,68 €/m² Grundstücksfläche bei einer dreigeschossigen BauweiseDie entstandenen Vermessungskosten des Baugebietes werden anteilig auf die einzelnen Bauplätze umgelegt und sind im Rahmen des Kaufvertrags vom jeweiligen Käufer zu tragen. Sie betragen bei Bauplatz Nr. 9 mit dreigeschossiger Bauweise ca. 11,48 €/m² Grundstücksfläche.

Kostenerstattungsbeträge werden nicht erhoben.

BEWERBUNG:

Jedem Bauplatzinteressenten steht die Teilnahme am Bewerbungs- und Vergabeverfahren frei. Bewerben können sich sowohl volljährige natürliche Personen als auch juristische Personen, Bauträger, Firmen und andere juristische oder natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten.

Das Bewerbungsverfahren wird über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung inklusive der erforderlichen Dokumente bitte digital über BAUPILOT ab. 

Einzureichen sind:

- Bewerberfragebogen inkl. Kaufpreisgebot (blauer Botton "Gebot abgeben")
- Finanzierungsbestätigung (Erläuterung siehe nachfolgend).

Die vollständige Bewerbung mit Ihrem Kaufpreisgebot inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 10.03.2024 einzureichen (Ausschlussfrist!)Bei Nichteinreichung aller erforderlichen Unterlagen oder bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird die Bewerbung beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen sind vorstehend aufgeführt sowie dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Gebot abgeben") zu entnehmen. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet sowie die Bebaubarkeit des Grundstücks.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem "Gesamtkaufpreis", der Ihnen bei dem Bauplatz angezeigt wird, mangels eines festgelegten Mindestkaufpreises lediglich um die Summe der Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträge des Baugrundstücks handelt. Der potenzielle Gesamtkaufpreis des  Grundstücks erhöht sich entsprechend des vom Bewerber abgegebenen Kaufpreisgebots!

Um die Zugänglichkeit zum Vergabeverfahren für alle Interessenten zu gewährleisten, kann der vollständig ausgefüllte Bewerberfragebogen inklusive Kaufpreisgebot und aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) alternativ in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung die erforderlichen Dokumente in Papierform zur Verfügung. Die Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage nach vorheriger Terminvereinbarung unter bauplatz@radolfzell.de oder Tel. 07732 81 222 innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstraße 16/2, 78315 Radolfzell. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen inklusive der erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell auf dem Postweg eingehen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die in den unter "Dokumente" eingestellten Vergaberichtlinien vom 01.12.2023 erläuterten Hinweise! Alternativ kann die Bewerbung inkl. aller erforderlichen Dokumente in den Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell, eingeworfen oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstr. 16/2, 78315 Radolfzell abgegeben werden. Maßgeblich für die Beurteilung der fristgerechten Einreichung der Bewerbung ist das Datum des Posteingangsstempels der Stadt Radolfzell. Die Verwaltung hat die auf diesem Wege eingereichten Bewerbungen in das jeweilige Bewerbungsverfahren mit aufzunehmen und beim Vergabeprozess analog der elektronisch eingereichten Bewerbungen zu berücksichtigen.

Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per Email ist nicht möglich!


Finanzierungsbestätigung:

Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung einzureichen. Hierfür wird folgender Wert festgesetzt:

- Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9:   mind. 2.800.000 €

Bitte verwenden Sie den unter "Dokumente" bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein! Eine fehlende, nicht fristgerecht eingereichte oder veraltete Finanzierungsbestätigung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!

Planungs- und Gestaltungskonzept:

Ein Planungs- und Gestaltungskonzept ist der Bewerbung nicht zwingend beizufügen. Ein etwaig eingereichtes Planungskonzept des Bewerbers findet bei der freibleibenden Vergabe nach Höchstgebot keine Berücksichtigung.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR10746
Grundstücksgröße: 2669 qm
Mindestgebot: 229.518,27 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Dieses Grundstück ist bereits verkauft!


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Ansprechpartner

Laura Wollenhaupt
Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften
Stadtverwaltung Radolfzell

Telefon: 07732 81 22207732 81 222
E-Mail: liegenschaften@radolfzell.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Laura Wollenhaupt
Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften
Stadtverwaltung Radolfzell

Telefon: 07732 81 22207732 81 222
E-Mail: liegenschaften@radolfzell.de



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