Baugebiet '"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau' 78315 Radolfzell

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Grundstück: Bauplatz Nr. 09
Status: verkauft
Größe: 2669 m2
Vollgeschosse: III
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Flachdach
Bauweise: Mehrfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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"Stürzkreut Süd" in Radolfzell - Bauplatz Nr. 9 für Geschosswohnungsbau

Das Neubaugebiet "Stürzkreut Süd" in Radolfzell umfasst insgesamt 9 Bauplätze, davon 3 für freistehende Einzelhäuser, 4 für Doppelhaushälften und 2 für Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung wurde Mitte 2020 fertiggestellt.

Zum Verkauf FREIBLEIBEND NACH HÖCHSTGEBOT steht der im Baugebietsplan mit einem grünen Haken als „frei“ markierte Geschosswohnungs-Bauplatz Nr. 9, Flst. 3898.

BEWERBUNG MÖGLICH VON 19.12.2023 BIS 10.03.2024


PLANUNG / ERSCHLIESSUNG:

Der Umlegungsplan „Stürzkreut Süd“ in Radolfzell erlangte Ende 2021 Rechtskraft. Die Baugrundstücke wurden im Rahmen der Baulandumlegung vermessen und entsprechend im Grundbuch gebildet. Die Erschließung des Baugebietes wurde 2020 hergestellt. 

Die Bauplätze für die Doppelhaushälften und Einzelhäuser wurden bereits größtenteils vermarktet, der städtische Mehrfamilienhaus-Bauplatz Flst. 3889 wird zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet werden.

Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Stürzkreut Süd“ zu erfolgen.

Trinkwasser, Strom, Gas und Breitband:

Im Rahmen der Erschließung wurde seitens der Stadtwerke Radolfzell GmbH auf dem ausgewiesenen Bauplatz Nr. 9, Flst. 3898, ein Wasser- und Stromanschluss, ein Breitbandanschluss sowie ein Erdgas-Teilhausanschluss vorverlegt. Ob die Dimension der verlegten Anschlüsse ausreicht, hängt von der geplanten Bebauung des Grundstücks ab. Ggf. ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Es steht dem Käufer frei, das/die Wohngebäude nach Erwerb des Grundstücks auf eigene Kosten an das Breitband- und/oder Erdgasnetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH anschließen zu lassen und hierüber einen entsprechenden Netzanschlussvertrag mit der Stadtwerke Radolfzell GmbH abzuschließen. Ein Anschlussgebot besteht nicht.

Bei Fragen hierzu und weiteren Hausanschlussthemen, Photovoltaik-Produkten, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie Fördermöglichkeiten können Sie sich gerne an das Team des Technischen Service der Stadtwerke Radolfzell GmbH wenden: technik@stadtwerke-radolfzell.de ; Tel.: 07732 8008-333.

Abwasser
:
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets wurde seitens der Stadt noch kein Abwasserhausanschluss auf dem einzelnen Bauplatz hergestellt, sondern zunächst nur die Anschlussmöglichkeit. Der Hausanschlussschacht ist nach Erwerb des Grundstücks vom Käufer selbst zu beauftragen und dementsprechend direkt abzurechnen. Der beim Bauplatzerwerb zu entrichtende generelle Abwasserbeitrag beinhaltet diese Kosten noch nicht!

Stellplatznachweis:
Bitte beachten Sie insbesondere den vorgegebenen Stellplatzschlüssel. Eine begrenzte Befreiung bzw. Reduzierung des Stellplatzschlüssels kann auf Basis eines vom Bauplatzkäufer vorzulegenden, schlüssigen Gesamt-Mobilitätskonzeptes für das Baugrundstück (inkl. Carsharing-Modell, Lastenfahrrad-Sharing o.ä.) grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung des Mobilitätskonzepts sowie einer etwaigen begrenzten Befreiung/Reduzierung erfolgt zu gegebener Zeit durch die Stadtverwaltung sowie den Spitalfonds Radolfzell in Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Gestaltungsvarianten:

Nach Zuteilung des ausgeschriebenen Bauplatzes an den zukünftigen Käufer bzw. nach Kaufvertragsabschluss hat der Käufer vor Einleitung eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens für das Baugrundstück mindestens drei gestalterische Varianten einer Fassadenstudie im Maßstab 1:100 mit Ansichten aus allen Himmelsrichtungen bei der Stadtverwaltung Radolfzell einzureichen. Die Beauftragung unterschiedlicher Architekturbüros zur Erstellung der Gestaltungsvarianten ist dabei nichts zwingend erforderlich. Darüber hinaus einzureichen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungplan im Maßstab 1:200. Die Unterlagen werden von der Verwaltung geprüft und dem Gestaltungsbeirat der Stadt Radolfzell vorgelegt. Die vom Gestaltungsbeirat favorisierte Gestaltungsvariante ist für den Bauplatzkäufer bindend und von ihm im Rahmen der weiteren Planung und Bebauung weiterzuverfolgen. Die vorstehende Verpflichtung wird im Rahmen des Grundstückskaufvertrags schuldrechtlich vereinbart und deren Nichteinhaltung angemessen sanktioniert. Die Planungskosten trägt der Bauplatzkäufer. 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Dokumente" in den "Vergaberichtlinien Bpl. 9 vom 01.12.2023", welche dieser Ausschreibung zugrunde liegen.


VERMARKTUNG:

Das Bewerbungsverfahren erfolgt grundsätzlich digital über BAUPILOT. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Bewerbung in Papierform (untenstehend näher erläutert).

Der ausgewiesene Bauplatz Nr. 9 befindet sich im Eigentum des Spitalfonds Radolfzell am Bodensee. Über die Vergabe beschließt abschließend der Stiftungsrat - vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen. Die entsprechenden "Vergaberichtlinien Bauplatz 9" vom 01.12.2023, welche dieser Ausschreibung zugrunde liegen, finden Sie unter "Dokumente" eingestellt. 

Die Vergabe des Bauplatzes Nr. 9 (Flst. Nr. 3898 Gemarkung Radolfzell) erfolgt FREIBLEIBEND gegen Höchstgebot. Jeder Bewerber hat mit seiner Bewerbung ein Netto-Kaufpreisgebot für das Baugrundstück abzugeben. Ein Mindestkaufpreis ist nicht festgelegt. Der aktuelle Bodenrichtwert in diesem Gebiet liegt bei 820 €/m² brutto (d.h. inkl. Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträgen).

Zum gebotenen Netto-Kaufpreis hinzu kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.). Nähere Informationen zum Kaufpreis sind untenstehend erläutert.

Bei Gebotsgleichheit werden die gebotsgleichen Bewerber zur einmaligen Abgabe eines Nachgebots aufgefordert - auf dieser Basis wird sodann die Rangfolge für die Bauplatzvergabe ermittelt. Herrscht weiterhin Gebotsgleichheit, wird zur Bestimmung der Rangfolge der gebotsgleichen Bewerbungen ein Losverfahren durchgeführt.

Bei der „freibleibenden“ Ausschreibung besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einem tatsächlichen Verkauf – hierüber wird der Stiftungsrat zu gegebener Zeit auf Basis der eingegangenen Gebote beschließen. Zudem kann ein Vergabebeschluss lediglich vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages mit einem der Bewerber wird seitens des Spitalfonds Radolfzell ausgeschlossen.

Bei der Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9, finden die Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Radolfzell vom 30.10.2018 KEINE Anwendung - die Schaffung von öffentlich gefördertem oder förderbarem Wohnraum wird somit vertraglich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist die Schaffung von preisgedämpftem Wohnraum grundsätzlich wünschenswert.

KAUFPREIS:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem "Gesamtkaufpreis", der Ihnen bei dem ausgeschriebenen Bauplatz 9, Flst. 3898, angezeigt wird, mangels eines festgelegten Mindestkaufpreises lediglich um die Summe der Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträge des Baugrundstücks handelt. Der potenzielle Gesamtkaufpreis des Grundstücks erhöht sich entsprechend des vom Bewerber abgegebenen Netto-Kaufpreisgebotes!

Der potenzielle Gesamtkaufpreis für das ausgeschriebene Mehrfamilienhausgrundstück Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9 (III-geschossige Bauweise) basiert FREIBLEIBEND auf der Höhe des frist- und formgerecht abgegebenen Höchstgebotes. Ein Mindestkaufpreis ist nicht festgelegt. Ob eine Vergabe zum Kaufpreis auf Basis des abgegebenen Höchstgebotes erfolgt, wird der Stiftungsrat -vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung weiterer behördlicher Stellen- zu gegebener Zeit beschließen. 

Zu dem gebotenen Netto-Kaufpreis hinzu kommen jeweils die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, anteilige Vermessungskosten sowie alle mit dem Verkauf zusammenhängenden Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.).

Die Erschließungskosten für den Bauplatz Nr. 9 mit einer dreigeschossigen Bauweise liegen bei ca. 61,87 €/m² Grundstücksfläche. Die Abwasserbeiträge liegen bei ca. 12,68 €/m² Grundstücksfläche bei einer dreigeschossigen BauweiseDie entstandenen Vermessungskosten des Baugebietes werden anteilig auf die einzelnen Bauplätze umgelegt und sind im Rahmen des Kaufvertrags vom jeweiligen Käufer zu tragen. Sie betragen bei Bauplatz Nr. 9 mit dreigeschossiger Bauweise ca. 11,48 €/m² Grundstücksfläche.

Kostenerstattungsbeträge werden nicht erhoben.

BEWERBUNG:

Jedem Bauplatzinteressenten steht die Teilnahme am Bewerbungs- und Vergabeverfahren frei. Bewerben können sich sowohl volljährige natürliche Personen als auch juristische Personen, Bauträger, Firmen und andere juristische oder natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten.

Das Bewerbungsverfahren wird über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse am Bauplatzerwerb haben, geben Sie Ihre Bewerbung inklusive der erforderlichen Dokumente bitte digital über BAUPILOT ab. 

Einzureichen sind:

- Bewerberfragebogen inkl. Kaufpreisgebot (blauer Botton "Gebot abgeben")
- Finanzierungsbestätigung (Erläuterung siehe nachfolgend).

Die vollständige Bewerbung mit Ihrem Kaufpreisgebot inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 10.03.2024 einzureichen (Ausschlussfrist!)Bei Nichteinreichung aller erforderlichen Unterlagen oder bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird die Bewerbung beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen sind vorstehend aufgeführt sowie dem Bewerberfragebogen (blauer Button "Gebot abgeben") zu entnehmen. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung oder individuellen Anfrage zunächst umfassend über das Baugebiet sowie die Bebaubarkeit des Grundstücks.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem "Gesamtkaufpreis", der Ihnen bei dem Bauplatz angezeigt wird, mangels eines festgelegten Mindestkaufpreises lediglich um die Summe der Vermessungskosten, Erschließungs- und Abwasserbeiträge des Baugrundstücks handelt. Der potenzielle Gesamtkaufpreis des  Grundstücks erhöht sich entsprechend des vom Bewerber abgegebenen Kaufpreisgebots!

Um die Zugänglichkeit zum Vergabeverfahren für alle Interessenten zu gewährleisten, kann der vollständig ausgefüllte Bewerberfragebogen inklusive Kaufpreisgebot und aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) alternativ in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung die erforderlichen Dokumente in Papierform zur Verfügung. Die Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage nach vorheriger Terminvereinbarung unter bauplatz@radolfzell.de oder Tel. 07732 81 222 innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstraße 16/2, 78315 Radolfzell. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen inklusive der erforderlichen Dokumente müssen innerhalb der Bewerbungsfrist (=Ausschlussfrist) bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell auf dem Postweg eingehen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die in den unter "Dokumente" eingestellten Vergaberichtlinien vom 01.12.2023 erläuterten Hinweise! Alternativ kann die Bewerbung inkl. aller erforderlichen Dokumente in den Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell, eingeworfen oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadt Radolfzell, Liegenschaften, Schützenstr. 16/2, 78315 Radolfzell abgegeben werden. Maßgeblich für die Beurteilung der fristgerechten Einreichung der Bewerbung ist das Datum des Posteingangsstempels der Stadt Radolfzell. Die Verwaltung hat die auf diesem Wege eingereichten Bewerbungen in das jeweilige Bewerbungsverfahren mit aufzunehmen und beim Vergabeprozess analog der elektronisch eingereichten Bewerbungen zu berücksichtigen.

Eine Bewerbung bzw. die Einreichung der Bewerbungsunterlagen per Email ist nicht möglich!


Finanzierungsbestätigung:

Im Rahmen der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung einzureichen. Hierfür wird folgender Wert festgesetzt:

- Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9:   mind. 2.800.000 €

Bitte verwenden Sie den unter "Dokumente" bereitgestellten Vordruck. Alternativ können Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts einreichen, aus der die entsprechende Finanzierungshöhe, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift durch das Kreditinstitut hervorgehen. Die vorgelegte Finanzierungsbestätigung darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein! Eine fehlende, nicht fristgerecht eingereichte oder veraltete Finanzierungsbestätigung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren! Finanzierungsbestätigungen von reinen Finanzberatern sind nicht ausreichend!

Planungs- und Gestaltungskonzept:

Ein Planungs- und Gestaltungskonzept ist der Bewerbung nicht zwingend beizufügen. Ein etwaig eingereichtes Planungskonzept des Bewerbers findet bei der freibleibenden Vergabe nach Höchstgebot keine Berücksichtigung.

Weitere Angaben

Lage

Radolfzell liegt am westlichsten Punkt des Bodensees. Als die drittgrößte Stadt am Bodensee verfügt sie über einen reizvolle Altstadt mit einer großen Fußgängerzone. Eingebettet ist der Ort in zahlreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Natur pur erlebt man auf den zahlreichen Spazier- und Wanderwegen - mit herrlichen Ausblicken auf Bodensee und Alpen!

Das Baugebiet „Stürzkreut Süd“ befindet sich im nord-östlichen Bereich der Kernstadt von Radolfzell.

Alle üblichen Infrastruktureinrichtungen - wie Kindertagesstätten, Schulen, Angebote der Nahversorgung und der Anschluss an den ÖPNV - sind in der näheren Umgebung vorhanden. Mit dem ÖPNV ist ebenfalls eine sehr gute Verbindung Richtung Konstanz bzw. Singen gegeben, mit dem PKW zudem eine sehr gute Anbindung an die nahe B 33 in Richtung Konstanz bzw. Singen sowie im Weiteren an die Autobahn A 81. Die Innenstadt mit sämtlichen Geschäften des täglichen Bedarfs ist innerhalb weniger Minuten erreichbar und auch mit dem ÖPNV sehr gut angeschlossen. 
Das gesamte Baugebiet "Stürzkreut Süd“ erstreckt sich auf einer Nettobaulandfläche von ca. 0,6 ha. Das Gebiet wurde bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nördlich der zu vermarktenden Fläche grenzt das Baugebiet Weinburg an.

Unmittelbar begrenzt wird das Plangebiet durch die K6167 sowie den Buchhofsteig eingegrenzt.

Baugrund

Im Baugebiet „Stürzkreut Süd“ in Radolfzell wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kein umfängliches Bodengutachten eingeholt.

Zur Vorbereitung der Erschließungsmaßnahme des Gebietes wurde im Jahr 2018 jedoch ein sog. geotechnischer Bericht erstellt. Der Bericht ist zur Kenntnisnahme auf der Baugebietsseite unter "Dokumente" eingestellt.

Altlasten

Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine altlastenverdächtigen Flächen. Werden bei den Baumaßnahmen verdächtige Flächen festgestellt (z.B. Müllablagerungen, Verunreinigungen des Bodens, etc.) ist dies unverzüglich dem Landratsamt Konstanz anzuzeigen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich unter Umständen archäologische Funde oder Befunde. Der Beginn von Erdarbeiten ist deshalb frühzeitig vor Baubeginn dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323 mit-zuteilen. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist der Kreisarchäologe oder das Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktages nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz wird verwiesen.

Einschränkungen

Die nachfolgenden Beschränkungen werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrags dinglich gesichert. Entsprechende Detailregelungen bleiben grundsätzlich den weiteren Vertragsverhandlungen sowie der kaufvertraglichen Ausgestaltung vorbehalten.

• Der Grundstückskaufvertrag soll zeitnah nach Vorliegen der erforderlichen Beschlüsse und Zustimmungen beurkundet werden. Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt unabhängig vom Kaufvertrag.

• Das Baugrundstück ist innerhalb einer Frist von 48 - 60 Monaten ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags bezugsfertig mit einem oder mehreren Wohngebäude(n) entsprechend der baurechtlichen Festsetzungen zu bebauen. 

• Vor Einleitung eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens für das Baugrundstück hat der Käufer aus seine Kosten mindestens drei gestalterische Varianten einer Fassadenstudie im Maßstab 1:100 mit Ansichten aus allen Himmelsrichtungen bei der Stadtverwaltung Radolfzell einzureichen. Die Beauftragung unterschiedlicher Architekturbüros zur Erstellung der Gestaltungsvarianten ist dabei nichts zwingend erforderlich. Darüber hinaus einzureichen ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungplan im Maßstab 1:200.

• Der östlich bzw. südlich an den Bauplatz angrenzende Lärmschutzwall wird von der Stadt Radolfzell auf ihre Kosten einmalig begrünt bzw. bepflanzt. Der zukünftige Eigentümer des Bauplatzes Nr. 9 verpflichtet sich, die dem Bauplatz zugewandte Seite des Lärmschutzwalls (Nordseite bis zur Dammkrone) dauerhaft zu pflegen und die angelegte Bepflanzung zu erhalten sowie bei Abgang gleichwertigen Ersatz zu pflanzen. Eine einmalige „Ablöse“ dieser Verpflichtung ist nicht möglich. Im Falle der Aufteilung des Gebäudes in Wohnungseigentum hat die Eigentümergemeinschaft die Pflege intern zu regeln.

    • Eine Nutzung des Wohngebäudes bzw. aller oder einzelner Wohnungen als Ferien- oder Zweitwohnung ist nicht gestattet.

    • Das/die auf dem Bauplatz geplante(n) Wohngebäude muss mindestens den Energiestandard vergleichbar KfW 55 erfüllen.

    • Der Verkäufer übernimmt grundsätzlich keine Gewährleistung/Haftung für etwaige Altlasten oder verunreinigtes Bodenmaterial. Im Vertrag erfolgt ein Ausschluss jeglicher Haftung des Verkäufers für etwaige Rechts- oder Sachmängel.

    • Eine Weiterveräußerung des bebauten oder unbebauten Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags ist nicht gestattet. Vom Veräußerungsverbot ausgenommen sind Veräußerungen an unmittelbare, gewerbliche Rechtsnachfolger (z. B. im Falle der Umfirmierung) sowie eine planmäßige Weiterveräußerung an Gesellschafter oder Endnutzer durch Übertragung von Wohneinheiten. Im Falle einer widerrechtlichen Weiterveräußerung innerhalb der 10-Jahres-Frist kann der Spitalfonds vom Käufer die nach den tatsächlichen Verhältnissen eingetretene Bodenwertsteigerung beanspruchen.

    • Für die Dauer von 10 Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrags erhält die Stadt Radolfzell ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Vom Vorkaufsrecht ausgenommen sind Veräußerungen an unmittelbare, gewerbliche Rechtsnachfolger (z. B. im Falle der Umfirmierung) sowie eine planmäßige Weiterveräußerung an Gesellschafter oder Endnutzer durch Übertragung von Wohneinheiten.

    •Der Käufer verpflichtet sich, die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Lasten des Baugrundstückes und zu Gunsten der Stadtwerke Radolfzell GmbH (Stadtwerke) zur Sicherung aller technischen Leitungen und Anlagen der Stadtwerke zu genehmigen, die für eine Versorgung mit Strom, Trinkwasser, Nahwärme und Glasfaser erforderlich sind (Leitungsrecht).

    Hinweis: Sämtliche zur Verfügung gestellte Lagepläne sind gegebenenfalls nicht maßstäblich und können nicht als Planungsgrundlage herangezogen werden!

    Bei der Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 3898, Bauplatz Nr. 9, finden die Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Radolfzell vom 30.10.2018 KEINE Anwendung - die Schaffung von öffentlich gefördertem oder förderbarem Wohnraum wird somit vertraglich NICHT vorgeschrieben. Dennoch ist die Schaffung von preisgedämpftem Wohnraum grundsätzlich wünschenswert.




    Ansprechpartner

    Laura Wollenhaupt
    Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften
    Stadtverwaltung Radolfzell

    Telefon: 07732 81 22207732 81 222
    E-Mail: liegenschaften@radolfzell.de


    Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

    Laura Wollenhaupt
    Fachbereich Wirtschaftsförderung & Liegenschaften
    Stadtverwaltung Radolfzell

    Telefon: 07732 81 22207732 81 222
    E-Mail: liegenschaften@radolfzell.de

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    Dokumente

    Pläne
    Gutachten
    Richtlinien und Vorschriften
    Formulare und Vorlagen

    Fakten

    Stadt / Gemeinde: Radolfzell am Bodensee
    Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
    Angebotstyp: Verkauf
    Vermessungskosten: 30553,81 €
    Erschließungskosten: 165130,66 €
    Entwässerungskosten: 33833,80 €
    Grundstücksgrößen: ab 2669 m2 bis 2669 m2
    Grundstücke in Baugebiet: 1
    Freie Grundstücke: 0
    Bebauungsplan rechtskräftig seit: 04.07.2019
    Baugebiets-Id: BG1530
    Bauzwang:
    Erschließungsdatum: seit dem 01.07.2020
    Einheimischenklausel:

    Infrastruktur

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    Wasserversorgung
    Nah- oder Fernwärme
    Energieversorgung

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    VDSL
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