Bauplatz für Einfamilienhaus - Baugebiet 'Vergabe Bauplatz EFH im Erbbaurecht - Ziegelstr. 54 '

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz für Einfamilienhaus - Baugebiet 'Vergabe Bauplatz EFH im Erbbaurecht - Ziegelstr. 54 '

Das Grundstück mit 425 qm wird im Erbbaurecht (Gebotsverfahren) vergeben.

Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Bei dem Grundstück ist die Bebauung mit einem Wohn(gebäude) mit II bis III Geschossen zulässig entsprechend der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Maße (Höhe, Grundfläche). Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB; Genehmigungsbehörde ist das LRA.

Das entgültige Baurecht bestimmt sich aus einem späteren Baugenehmigungsverfahren.

Lage

Das Grundstück befindet sich im zentrumsnahen Siedlungsgebiet, ca. 1 km nördlich der Kernstadt von Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Nach dem Regionalplan der Region 10 handelt es sich bei der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm um ein Mittelzentrum. Pfaffenhofen a.d. Ilm liegt nach dem Regionalplan an der als Entwicklungsachse überregionaler Bedeutung eingestuften Verbindung München –Ingolstadt. Auch wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm dem allgemein ländlichen Raumzugeordnet. Durch die günstige Lage in direkter Nähe zur Bundesstraße B13 (München –Ingolstadt) und der in kurzer Zeit erreichbaren Bundesautobahn A9 (München – Nürnberg, Anschlussstellen Schweitenkirchen und Allershausen) liegt Pfaffenhofen a.d.Ilm in direkter Anbindung zu den Oberzentren Ingolstadt im Norden und München im Süden.

Nähere Informationen über unsere Stadt finden Sie hier: https://pfaffenhofen.de/artike...


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 425 qm
Prozentsatz Erbbauzins 1,57 %
Jährlicher Erbbauzins 8.000,00 €
Laufzeit Erbbaurecht 99
Flurstücknummer 1343/3
Straße / Hausnummer Ziegelstraße 54
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang
Haustypen
Dachformen
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Baugrund

Die Untergrundverhältnisse sind nicht bekannt. Es wird empfohlen, ein Bodengutachten erstellen zu lassen. 


Altlasten

Altlasten sind nicht bekannt. 


Einschränkungen

Die Kosten der Grundstückserschließung (Herstellungsbeiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wie  Wasser, Kanal) gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Vergabe Bauplatz EFH im Erbbaurecht - Ziegelstr. 54 '

Vergabe Bauplatz EFH im Erbbaurecht - Ziegelstr. 54

Baugebiet und Umgebung

Das Baugrundstück in der Ziegelstr. 54 mit 425 qm wird im Erbbaurecht (Gebotsverfahren) vergeben.

Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Bei dem Grundstück ist die Bebauung mit einem Wohn(gebäude) mit II bis III Geschossen zulässig entsprechend der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Maße (Höhe, Grundfläche). Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB; Genehmigungsbehörde ist das LRA. Das entgültige Baurecht bestimmt sich aus einem späteren Baugenehmigungsverfahren.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR12394
Grundstücksgröße: 425 qm
Mindestgebot Jährlicher Erbbauzins: 8.000,00 €
Prozentsatz Erbbauzins: 1,57 %
Laufzeit: 99 Jahre

Dieses Grundstück ist bereits reserviert.


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Ansprechpartner

Nicole Steinmetz
Sachgebietsleitung Grundstückswesen
Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 / 7820-7808441 / 7820-78
E-Mail: nicole.steinmetz@stadt-pfaffenhofen.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Eileen Labun
Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 - 78 10808441 - 78 108
E-Mail: eileen.labun@stadt-pfaffenhofen.de



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