Nutzung | Mischgebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 772 qm |
Flurstücknummer | 7001 |
Straße / Hausnummer | Müller-Thurgau-Straße 23 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | seit dem 01.01.2001 |
Bauzwang | |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | 36°-45° |
GFZ | 1 |
GRZ | 0,6 |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Friesenheim |
Durchleitungsrechte Schmutz- und Regenwasser, Wasser
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergärten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die noch zu veräußernden Grundstücke befinden sich im eingeschränkten Mischgebiet. Darüber hinaus muss die Fläche für die gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück gegenüber der Wohnfläche in seiner Gesamtheit überwiegen (mind. 40%). Die gewerblich genutzte Fläche darf auch später nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Da das Grundstück im eingeschränkten Mischgebiet (MIE) liegt, ist der Kaufpreis gegenüber den Bauplätzen im Mischgebiet (MI) entsprechend vermindert.
Bei den zu veräußernden Grundstücken soll bewußt eine Nutzungsdurchmischung von Wohnen und Arbeiten angestrebt werden.
Mögliche gewerbliche Nutzung könnte Handel, Dienstleistungen, Gewerbe, Verwaltung, kirchliche, kulturelle, soziale, gesungheitliche oder sportliche Zwecke umfassen.
Ungeeignet für den Standort wären z.B. Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten.
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