Grundstück 20 - Baugebiet 'Frühlingstraße II & Müller Areal'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Grundstück 20 - Baugebiet 'Frühlingstraße II & Müller Areal'

Das Grundstück 20 besteht aus den beiden Fl.Nr. 219/21 mit einer Größe von 724 m² und Fl.Nr. 220 mit einer Größe von 155 m² und muss gemeinsam erworben werden.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 879 qm
Quadratmeterpreis 130,00 €/m2
Hausanschlusskosten 9.045,69 €
Kaufpreis 123.315,69 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 219/21
Straße / Hausnummer Sommerweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 27.08.2022
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Die Bauplatzbewerber verpflichten sich, innerhalb von 5 Jahren ab der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ein Wohnhaus bezugsfertig zu erstellen.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Tinyhaus
Dachformen frei wählbar
Dachneigung
GFZ 0,8
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Burgau

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Frühlingstraße II & Müller Areal'

Frühlingstraße II & Müller Areal

Baugebiet und Umgebung

Städtische Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung. Im Burgauer Stadtteil Limbach sind die Baugebiete "Frühlingstraße II" und "Müller Areal" fertig erschlossen. 23 Wohnbauplätze werden in dieser Ausschreibung angeboten. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.04.2025 und endet am 02.06.2025. Alle verkaufsrelevanten Parameter können Sie ab dem 22.04.2025 einsehen.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.04.2025 und endet am 02.06.2025.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet Frühlingsstraße II mit einer Größe von ca. 1,7 ha entwickelt. Es entstehen hier 20 Bauplätze. Aufgrund der vorhandenen Strukturen und der benachbarten Wohnbebauung wird das Gebiet als allgemeine Wohnbaufläche festgesetzt. Um Konfliktsituationen weitgehend zu reduzieren wurden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 Baunutzungsverordnung (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zugelassen. Für das gesamte Areal sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Das Areal wird in zwei Nutzungsbereiche mit den Bezeichnungen WA1 und WA2 eingeteilt. Der Bereich WA1 liegt am Ortsrand und soll daher in der Geschossnutzung reduziert werden. Darum erfolgt die Festsetzung auf zwei Vollgeschosse wobei das zweite Geschoss im Dach liegen muss IIa, zudem sind hier nur Satteldächer mit 30 - 48 °Dachneigung zulässig.

Für den Nutzungsbereich WA2 werden hingegen zwei Vollgeschosse II zugelassen und für die Dachgestaltung keine Festsetzungen getroffen, um dem allgemeinen Trend der vielfältigen Gestaltungswünsche von Bauherren Rechnung zu tragen und um die Anzahl von gewünschten Befreiungen zu reduzieren.

In der Frühlingstraße II wurden ebenfalls Zisternen eingebauten.
Die Kosten der jeweiligen Zisterne, sowie der Kanalhausanschlusskosten und der Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.

Ebenfalls wurde zeitgleich in unmittelbarer Nachbarschaft das Müller Areal mit einer Größe von ca. 0,3 ha erschlossen. Hier entstehen 5 Bauplätze. Das Baugebiet richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Im "Müller-Areal" wurden keine Zisternen eingebauten.
Die Kanalhausanschlusskosten und die Wasserhausanschlusskosten sind in den "Hausanschlusskosten" zusammengefasst.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR12161
Grundstücksgröße: 879 qm
Kaufpreis: 123.315,69 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



Exposé downloaden
auf Merkliste setzen


Ansprechpartner

Sandra Schedel
stellvertretende Stadtkämmerin
Stadt Burgau

Telefon: 08222/4006-3708222/4006-37
Telefax: 08222/4006-50
E-Mail: schedel@burgau.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Werner Mihatsch
Leiter Bauamt
Stadt Burgau

Telefon: 08222/4006-6008222/4006-60
Telefax: 08222/4006-50
E-Mail: mihatsch@burgau.de



Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Burgau

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters


Dokumente