Beim Kreuz 22 - Baugebiet 'Mehrfamilienhäuser Krautgärten II'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Beim Kreuz 22 - Baugebiet 'Mehrfamilienhäuser Krautgärten II'

Hinweis: Bewerbungen bitte in Schriftform mit Hilfe des passenden Fragebogens im Downloadbereich einreichen. Keine Online-Bewerbung möglich.


Haustypologie D - kleines Mehrfamilienhaus 
Zwei Vollgeschosse mit Satteldach, Dachneigung 35 bis 40° 

Auf diesem Bauplatz ist die Errichtung eines freistehenden Gebäudes mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss zulässig. Die maximale Traufhöhe beträgt ca. 7 m (gemessen ab Straßenniveau; vgl. Einschrieb im Bebauungsplan). 
Das Gebäude ist mit einem Satteldach (Dachneigung 35 – 40°) herzustellen. Zu beachten ist außerdem die im Bebauungsplan vorgegebene Firstrichtung. 
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Baupilot eine individuelle Beratung zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt nicht ersetzen. Ansprechpartnerin ist Frau Galván-López.

Lage

Am östlichen Gebietsrand. Nördlich verläuft der öffentliche Grünzug mit Aufenthaltsfunktion.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 585 qm
Quadratmeterpreis 210,00 €/m2
Kaufpreis 122.850,00 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 2169
Straße / Hausnummer Beim Kreuz
Bebauungsplan rechtskräftig seit 16.03.2022
Erschließungsdatum seit dem 31.05.2024
Bauzwang Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie.
Haustypen Mehrfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 35 - 40 Grad
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Biberach an der Riß

Baugrund

Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen. Jedem Bauherrn wird empfohlen, zur Prüfung der genauen Beschaffenheit des Untergrunds ein eigenes Bodengutachten erstellen zu lassen. Anhaltspunkte können dem im Downloadbereich hinterlegten allgemeinen Gutachten entnommen werden, dies ersetzt aber kein eigenes Gutachten.


Altlasten

keine bekannt


Einschränkungen

Bitte beachten Sie folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten: 

Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht 

Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung weiterveräußert wird (der Verkauf einzelner Wohneinheiten ist vorab zulässig), oder
- nicht innerhalb von 18 Monaten, ab Unterzeichnung Kaufvertrag, mit einem eigenen, baurechtlichen genehmigten Bauvorhaben begonnen wird, oder
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten ab Unterzeichnung Kaufvertrag fertiggestellt wird, oder
- vereinbarte gestalterische und konzeptionelle Vorgaben nicht eingehalten werden 

Strafklausel 

Um die Einhaltung vereinbarter gestalterischer und konzeptioneller Vorgaben sowie getätigter Aussagen zu späterer Eigennutzung, Generationenwohnen, Miethöhe und anderer Angaben abzusichern, kann die Verwaltung ergänzend zum Wiederkaufsrecht eine Strafklausel in den Kaufvertrag aufnehmen. Die Höhe der jeweiligen Vertragsstrafe wird in Abhängigkeit von der Wertigkeit des zu sichernden Kriteriums von der Verwaltung definiert. Sie darf maximal 10 % des Gesamtvolumens eines Projektes betragen. 

Baufeldfreimachung:
Bitte beachten Sie Punkt 3.7 des Textteils zum Bebauungsplan bezüglich geschützter Vogelarten! 

Weiteres Procedere:
Bitte beachten Sie, dass nach Zuteilung eines Grundstücks die Planung mit dem Stadtplanungsamt final abgestimmt werden muss, bevor Sie das Grundstück kaufen können. Nach Freigabe der Planung kann erworben werden. Der Grundstückskaufpreis ist vorab fällig, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Mehrfamilienhäuser Krautgärten II'

Mehrfamilienhäuser Krautgärten II

Baugebiet und Umgebung

Im Baugebiet Krautgärten II in Ringschnait stehen vier Grundstücke zur Bebauung mit kleinen Mehrfamilienhäusern bereit. Errichtet werden können bis zu drei Wohneinheiten. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2025. Bewerbungen sind online nicht möglich. Bitte laden Sie Ihren Bewerberbogen im Downloadbereich herunter und bewerben Sie sich schriftlich.

Die verbleibenden Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Einfamilienhäuser in Kettenbauweise werden 2026 ausgeschrieben. Im Folgenden wird nur auf die Grundstücke für Dreifamilienhäuser eingegangen. 

Es können sich sowohl private als auch professionelle Bauherren bewerben. Entstehen können Wohneinheiten zur Eigennutzung, zur Vermietung oder zum Verkauf. Auch Bauherrengruppen sind möglich. Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 210 €/m², inklusive Erschließungsbeiträge für Straßen und Wege, Abwasserbeitrag und Vermessungskosten. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. 

Mit den geplanten Dreifamilienhäusern soll passender Wohnraum für mehrere Zielgruppen geschaffen  werden. 

Die Häuser bieten sich z.B. an für Projekte des Generationenwohnens:
- indem sich eine Familie entscheidet, zwei oder drei Generationen an einem neuen gemeinsamen Wohnstandort zusammenzuführen, oder auch
- durch einen Generationswechsel, indem zu groß gewordene Einfamilienhäuser an die jüngere Generation mit Kindern übergeht und in der gewohnten Umgebung von Ringschnait eine altersgerechte Wohnung bezogen werden kann (Miete oder Eigentum).
Alternativ kann auch Wohnraum für sehr große Familien (mehr als vier minderjährige Kinder) geschaffen werden. Der entsprechende Wohnraum muss so geplant werden, dass später wieder mehrere abgeschlossene Wohneinheiten erstellt werden können, um leerstehende Räume zu vermeiden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Zusammenschluss von Bauwilligen in einer Bauherrengruppe. So können Personen, die sich kein eigenes Haus leisten können oder lieber in einer Wohnung wohnen möchten gemeinsam ein Bauprojekt realisieren.

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Gebiet Krautgärten II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads und auf der Homepage der Stadt Biberach abrufbar. 

Die Bewerbung erfolgt schriftlich. Online-Bewerbungen sind nicht möglich. Den schriftlichen Fragebogen können Sie auf dieser Seite downloaden oder bei Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de oder 07351/51-374 anfordern. Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung (Projektkosten, mindestens jedoch 700.000 Euro) vollständig und gebündelt innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen. 

Im Gebiet wurden von der Telekom Breitbandkabel eingelegt. Das Baugebiet liegt am Ortsrand angrenzend an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Entsprechend wird es durch den landwirtschaftlichen Betrieb bedingte Geruchs-, Staub- und Lärmeinflüsse auf das Gebiet geben.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR13337
Grundstücksgröße: 585 qm
Kaufpreis: 122.850,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Anfrage ist für dieses Grundstück zur Zeit nicht möglich.


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Ansprechpartner

Martina Lietz
Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Stadt Biberach

Telefon: 07351/5137407351/51374
Telefax: 07351/51434
E-Mail: m.lietz@biberach-riss.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Brenda Galván López
Stadtverwaltung Biberach

Telefon: 07351/51-26407351/51-264
E-Mail: B.GalvanLopez@Biberach-Riss.de



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