Krummer Weg 54 - Mietwohnungen im eigenen Bestand - Baugebiet 'Geschosswohnungsbau Taubenplätzle II - SCHRIFTLICHE BEWERBUNG BIS 21.05.2024'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Krummer Weg 54 - Mietwohnungen im eigenen Bestand - Baugebiet 'Geschosswohnungsbau Taubenplätzle II - SCHRIFTLICHE BEWERBUNG BIS 21.05.2024'

Dieser Bauplatz ist mit einem drei- bzw. viergeschossigen Mehrfamilienhaus bebaubar. Das Gebäude ist mit einem Flachdach herzustellen. Das eingereichte Konzept muss das Thema "Mietwohnungen im eigenen Bestand" widerspiegeln. Die Haltedauer beträgt mind. 15 Jahre.
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätzen sind in einer Tiefgarage herzustellen.

Die Infos im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung durch das Stadtplanungsamt, Frau Galván López.

Das Mindestgebot liegt bei 300 €/m². Die Vergabe erfolgt nach Gebot und Konzept (s. Vergaberichtlinien im Downloadbereich und auf der Homepage der Stadt Biberach). Der von Ihnen gebotene Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation.

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Baugebiet Taubenplätzle II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads abrufbar.

Bewerbungen erfordern die Schriftform. Diese sind bis spätestens 21.05.2024 beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, z.Hd. Frau Lietz, einzureichen.

Lage

Am Gebietseingang gelegenes Grundstück (Eckgrundstück). Die Zufahrt erfolgt von der bestehenden Straße "Krummer Weg". Östlich befinden sich Grundstücke für Tiny Houses, südlich grenzt ein Mehrfamilienhausgrundstück an.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 1041 qm
Quadratmeterpreis 300,00 €/m2
Kaufpreis 312.300,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Straße / Hausnummer Krummer Weg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 10.03.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.05.2022
Bauzwang Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie.
Haustypen Mehrfamilienhaus
Dachformen Flachdach
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Biberach an der Riß

Baugrund

Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen.


Altlasten

keine bekannt


Einschränkungen

Es sind Mietwohnungen im eigenen Bestand zu errichten (Haltedauer min. 15 Jahre).

Bitte beachten Sie, dass nach vorläufiger Bauplatzzusage ein Architektenentwurf mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden muss, bevor Sie das Grundstück erwerben können. Ansprechpartner für die Abstimmung ist Frau Galván López vom Stadtplanungsamt, B.GalvanLopez@Biberach-Riss.de, Telefon 07351/51-264.

Die Ergebnisse der Abstimmung und das Konzept, mit dem Sie sich beworben haben, werden Bestandteil des Kaufvertrags und sind entsprechend umzusetzen. Bei Nichteinhaltung greifen Vertragsstrafen (Wiederkaufsrecht, Geldstrafe).

Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab zur Zahlung fällig ist, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Es werden nur vollständige Bewerbungen ausgewertet. Verbindliche Bestandteile Ihrer schriftlichen Bewerbung sind:

- Schriftliche Bewerbung mit Gebot

- Detaillierte schriftliche Darstellung des geplanten Konzeptes, Entwurfsskizze

- Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept inkl. angedachte Miethöhe

- Finanzierungsbestätigung über das Gesamtvolumen 

- Referenzen, sofern vorhanden

Auf die Vergaberichtlinien und die Vergabekriterien hier im Downloadbereich wird ausdrücklich hingewiesen. Dort finden Sie auch Infos zu Vertragsstrafen und Wiederkaufsrecht der Stadt. Die Übersicht über die von der Stadt benannten Kriterien können Sie als Anhaltspunkt für Ihre Konzeptbeschreibung nutzen.

Bei Fragen zu Ausgestaltung und Umfang Ihrer Bewerbungsunterlagen oder zum weiteren Procedere kommen Sie gern innerhalb der Bewerbungsfrist auf Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de zu.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Geschosswohnungsbau Taubenplätzle II - SCHRIFTLICHE BEWERBUNG BIS 21.05.2024'

Geschosswohnungsbau Taubenplätzle II - SCHRIFTLICHE BEWERBUNG BIS 21.05.2024

Baugebiet und Umgebung

Im Gebiet Taubenplätzle II wurden Ketten- und Doppelhausgrundstücke sowie Geschosswohnungsbaugrundstücke geschaffen. Die Ausschreibung der Tiny House Grundstücke erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Das Mindestgebot für die Geschossbaugrundstücke liegt bei 300 €/m². Die Vergabe erfolgt nach Gebot und Konzept (s. Vergaberichtlinien im Downloadbereich und auf der Homepage der Stadt Biberach).

Im Plangebiet entstehen Doppel- und Kettenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.

Ein Geschossbaugrundstück wird erneut ausgeschrieben.

Der Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. 

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Baugebiet Taubenplätzle II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads abrufbar.

Bewerbungen erfordern die Schriftform. Diese sind beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, z.Hd. Frau Lietz, einzureichen.

Im näheren und weiteren Umgebungsbereich des Baugebiets „Taubenplätzle II“ befinden sich das Areal der Polizeihochschule, die Gewerbegebiete „GE 1 und 2-Flugplatz“, der Flugplatz des Luftsportvereins Biberach sowie der Hubschrauberlandeplatz am Sanaklinikum. Direkt an das Baugebiet angrenzend ist in nördlicher Richtung ein Mischgebiet geplant (Taubenplätzle III). Auch das Thema Verkehrslärm wurde gutachterlich untersucht (Teilflächen des Baugebiets entlang des Krummen Wegs liegen im Lärmpegelbereich II). Aufgrund dieser Schallquellen ist zumindest zeitweise mit einem erhöhten Lärmaufkommen zu rechnen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR8034
Grundstücksgröße: 1041 qm
Kaufpreis: 312.300,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Anfrage ist für dieses Grundstück zur Zeit nicht möglich.


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Ansprechpartner

Martina Lietz
Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Stadt Biberach

Telefon: 07351/5137407351/51374
Telefax: 07351/51434
E-Mail: m.lietz@biberach-riss.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Brenda Galván López
Stadtverwaltung Biberach

Telefon: 07351/51-26407351/51-264
E-Mail: B.GalvanLopez@Biberach-Riss.de



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