Dieser Bauplatz ist mit einem drei- bzw. viergeschossigen Mehrfamilienhaus bebaubar. Das Gebäude ist mit einem Flachdach herzustellen. Das eingereichte Konzept muss das Thema "Mietwohnungen im eigenen Bestand" widerspiegeln. Die Haltedauer beträgt mind. 15 Jahre.
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätzen sind in einer Tiefgarage herzustellen.
Die Infos im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung durch das Stadtplanungsamt, Frau Galván López.
Das Mindestgebot liegt bei 300 €/m². Die Vergabe erfolgt nach Gebot und Konzept (s. Vergaberichtlinien im Downloadbereich und auf der Homepage der Stadt Biberach). Der von Ihnen gebotene Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Baugebiet Taubenplätzle II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads abrufbar.
Bewerbungen erfordern die Schriftform. Diese sind bis spätestens 21.05.2024 beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, z.Hd. Frau Lietz, einzureichen.
Lage
Am Gebietseingang gelegenes Grundstück (Eckgrundstück). Die Zufahrt erfolgt von der bestehenden Straße "Krummer Weg". Östlich befinden sich Grundstücke für Tiny Houses, südlich grenzt ein Mehrfamilienhausgrundstück an.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 1041 qm |
Quadratmeterpreis | 300,00 €/m2 |
Kaufpreis |
312.300,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
Straße / Hausnummer | Krummer Weg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 10.03.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.05.2022 |
Bauzwang | Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie. |
Haustypen | Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Biberach an der Riß |
Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen.
keine bekannt
Es sind Mietwohnungen im eigenen Bestand zu errichten (Haltedauer min. 15 Jahre).
Bitte beachten Sie, dass nach vorläufiger Bauplatzzusage ein Architektenentwurf mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden muss, bevor Sie das Grundstück erwerben können. Ansprechpartner für die Abstimmung ist Frau Galván López vom Stadtplanungsamt, B.GalvanLopez@Biberach-Riss.de, Telefon 07351/51-264.
Die Ergebnisse der Abstimmung und das Konzept, mit dem Sie sich beworben haben, werden Bestandteil des Kaufvertrags und sind entsprechend umzusetzen. Bei Nichteinhaltung greifen Vertragsstrafen (Wiederkaufsrecht, Geldstrafe).
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab zur Zahlung fällig ist, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Es werden nur vollständige Bewerbungen ausgewertet. Verbindliche Bestandteile Ihrer schriftlichen Bewerbung sind:
- Schriftliche Bewerbung mit Gebot
- Detaillierte schriftliche Darstellung des geplanten Konzeptes, Entwurfsskizze
- Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept inkl. angedachte Miethöhe
- Finanzierungsbestätigung über das Gesamtvolumen
- Referenzen, sofern vorhanden
Auf die Vergaberichtlinien und die Vergabekriterien hier im Downloadbereich wird ausdrücklich hingewiesen. Dort finden Sie auch Infos zu Vertragsstrafen und Wiederkaufsrecht der Stadt. Die Übersicht über die von der Stadt benannten Kriterien können Sie als Anhaltspunkt für Ihre Konzeptbeschreibung nutzen.
Bei Fragen zu Ausgestaltung und Umfang Ihrer Bewerbungsunterlagen oder zum weiteren Procedere kommen Sie gern innerhalb der Bewerbungsfrist auf Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de zu.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Gebiet Taubenplätzle II wurden Ketten- und Doppelhausgrundstücke sowie Geschosswohnungsbaugrundstücke geschaffen. Die Ausschreibung der Tiny House Grundstücke erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Das Mindestgebot für die Geschossbaugrundstücke liegt bei 300 €/m². Die Vergabe erfolgt nach Gebot und Konzept (s. Vergaberichtlinien im Downloadbereich und auf der Homepage der Stadt Biberach).
Im Plangebiet entstehen Doppel- und Kettenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.
Ein Geschossbaugrundstück wird erneut ausgeschrieben.
Der Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Baugebiet Taubenplätzle II. Diese sind bei unseren Infos/Downloads abrufbar.
Bewerbungen erfordern die Schriftform. Diese sind beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Zeppelinring 50, 88400 Biberach, z.Hd. Frau Lietz, einzureichen.
Im näheren und weiteren Umgebungsbereich des Baugebiets „Taubenplätzle II“ befinden sich das Areal der Polizeihochschule, die Gewerbegebiete „GE 1 und 2-Flugplatz“, der Flugplatz des Luftsportvereins Biberach sowie der Hubschrauberlandeplatz am Sanaklinikum. Direkt an das Baugebiet angrenzend ist in nördlicher Richtung ein Mischgebiet geplant (Taubenplätzle III). Auch das Thema Verkehrslärm wurde gutachterlich untersucht (Teilflächen des Baugebiets entlang des Krummen Wegs liegen im Lärmpegelbereich II). Aufgrund dieser Schallquellen ist zumindest zeitweise mit einem erhöhten Lärmaufkommen zu rechnen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Biberach an der Riß