Baugebiet 'Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke' 73240 Wendlingen am Neckar

Bewegen Sie die Maus über die Grundstücke, um Details zu den einzelnen Grundstücken zu erfahren.


Grundstück: Bauplatz 22 – Reihenhaus-Grundstück
Status: verfügbar
Größe: 198 m2
Preis: 154.596,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Reihenhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz 23 – Reiheneckhaus-Grundstück
Status: verfügbar
Größe: 253 m2
Preis: 197.340,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Reihenhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz A – Doppelhaus-Grundstück
Status: verfügbar
Größe: 302 m2
Preis: 235.560,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform: Satteldach
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen

Steinriegel 1 (BA 1a) & Flurstück 938/58 - RH- & DHH-Grundstücke

Alle verfügbaren städtischen RH- und DHH-Grundstücke finden Sie unter https://www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-klimaschutz/verfuegbare-grundstuecke.

Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat in seiner Sitzung vom 22. November 2022 ein Losverfahren zur Vergabe vereinzelter Restgrundstücke beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 780 €/m². Die Grundstücke sind zwischen 198-253 m² groß. Aus dem ursprünglichen Verfahren heraus wurden Baugruppen (je 4 Parteien) gebildet. Die zu ziehenden Bewerber aus dem Losverfahren treten in die bestehenden Gruppen und die (Vor-)Planungen ein. Selbstverständlich ist es jedoch möglich – bei Uneinigkeiten mit der bestehenden Gruppe oder Planungen – die durch die Ziehung erhaltene Kaufmöglichkeit zurückzugeben.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) sowie die Angabe, ob Sie sich für ein Eckhaus-, ein Mittelhausgrundstück oder beides bewerben möchten. Gerne können Sie auch eine oder mehrere konkrete Ordnungsnummer(n) angeben. Die Bewerbung zum Losverfahren ist per Mail unter Angabe des Betreffs „Losverfahren Reihenhäuser“ an die E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung@wendlingen.de möglich. Eine Bewerbung ist auch mit einem anderen Bewerber(paar) für ein Eck- und Mittelhaus möglich. Bitte vermerken Sie dies explizit.

Der von der Stadt noch zu erstellende Grundstückskaufvertrag wird unter anderem folgende Regelungen umfassen:
I. Der Bewerber muss sich verpflichten, auf dem Wohnbaugrundstück binnen 5 Jahren nach Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Die Stadt teilt den Grundstückseigentümern das Datum der Übernahme mit. Diese Frist kann mit Zustimmung der Stadt einmalig um längstens 2 Jahre verlängert werden (Bauverpflichtung).
II. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Wohngebäude innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und ab Bezug für die Dauer von 10 Jahren als Erstwohnsitz selbst zu bewohnen (Selbstnutzungsverpflichtung).
III. Bis zum Ablauf der Dauer der Selbstnutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches oder der Zwangsvollstreckung), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).

Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung kann die Stadt entweder eine Vertragsstrafe geltend machen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben. Einzelheiten zur Bauverpflichtung, zur Selbstnutzungsverpflichtung, zur Übertragungs- und Belastungsbeschränkung, zur Vertragsstrafe und zum Wiederkaufsrecht werden im Grundstückskaufvertrag geregelt.

Bei Rückfragen zum Verfahren bzw. zum Kaufvertrag steht Ihnen Frau Czepl (czepl@wendlingen.de; 07024/943-163) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen Frau Stampp (stampp@wendlingen.de; -236) zur Verfügung.

Weitere Angaben

Einschränkungen

Steinriegel: nur eine Wohneinheit je Reihenhaus

Fürsthöhe: Steinriegel: 11,00 m, 938/58: 12,80 m 

Nicht gefunden was Sie suchen?

Zurück zum Stadtportal von Wendlingen am Neckar



Ansprechpartner

Melanie Czepl
Stadt Wendlingen am Neckar

Telefon: 07024 943-16307024 943-163
Telefax: 07024 943-264
E-Mail: czepl@wendlingen.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Kathrin Stampp
Stadt Wendlingen am Neckar

Telefon: 07024/943-23607024/943-236
Telefax: 07024/943-262
E-Mail: stampp@wendlingen.de

Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Wendlingen am Neckar

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters


Dokumente

Pläne
Gutachten

Fakten

Stadt / Gemeinde: Wendlingen am Neckar
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 780,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 198 m2 bis 377 m2
Grundstücke in Baugebiet: 3
Freie Grundstücke: 3
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 02.07.2021
Baugebiets-Id: BG1579
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Wasserversorgung
Nah- oder Fernwärme
Energieversorgung
Gas

Kommunikation

VDSL
DSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss

Umgebung

Sozialstationen
Schwimmbäder / Badeseen
Einkaufsmöglichkeiten
Kinderkrippe
Öffentlicher Personennahverkehr
Sporteinrichtungen
Mobiler Pflegedienst
Ärzte
Kitas
Alten- und Pflegeheime
Spielplätze
Krankenhäuser / Kliniken
Schulen
Kindergarten