E3998 Grundstück für ein frei stehendes Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten - Baugebiet 'Gehren/Schupfholz'

Grundstücks-Info

Beschreibung

E3998 Grundstück für ein frei stehendes Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten - Baugebiet 'Gehren/Schupfholz'

Das Grundstück eist vorgesehen für eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten. Das Grundstück wird im Wege der Erbpacht für 99 Jahre vergeben. Der Erbbauzins beträgt 4% auf den reinen Bodenwert von 300,00 €/m². Für bis zu drei Kinder bis 21 Jahren gibt es einen Rabatt von jeweils 0,4 Prozentpunkten. Diese Rabattierung wird alle zwei Jahre überprüft.  Die Erschließungskosten (ca 213 €/m²) werden vom Erbbauberechtigten getragen und sind nebenstehend als "Erbbauzins Einmalzahlung" aufgeführt.

Lage

Das Grundstück befindet sich am südlichen Rand des Baugebiets und grenzt an die Kreisstraße K 5131.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 480 qm
Flurstücknummer 3998
Straße / Hausnummer An der Storchenwiese 16
Bebauungsplan rechtskräftig seit 14.01.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.10.2021
Bauzwang innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss Notarvertrag
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung SD:25°- 45°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Vörstetten

Einschränkungen

Aufgrund des Schallgutachtens bestehen für dieses Grundstücks gewisse Auflagen an den Schallschutz und die Ausweisung von Wohnräumen. Näheres hierzu in den beigefügten Schallgutachten (zu "Baufenster01")


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Gehren/Schupfholz'

Gehren/Schupfholz

Baugebiet und Umgebung

Die Grundstücke werden im Wege der Erbpacht für 99 Jahre zur Verfügung gestellt.

Die Arbeiten wurden bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen. Die Grundstücke werden im Wege der Erbpacht für 99 Jahre zur Verfügung gestellt. Die Erschließungskosten von ca 213€/m² müssen vom Erwerber bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags beglichen werden und sind als „Erbbauzins Einmalzahlung“ bei den jeweiligen Bauplätzen beziffert. Der Erbpachtzins in Höhe von 4% wird auf den reinen Bodenwert von 300€/m² berechnet. Für bis zu drei Kinder unter 21 Jahren gibt es einen Rabatt i.H. von jeweils 0,4%. Diese Rabattierung wird alle 2 Jahre überprüft.

Bewerbungszeitraum: 28.01.2022 - 06.03.2022

Das Baugebiet "Gehren/Schupfholz" umfasst vierzehn Bauplätze, davon eines für Geschosswohnungsbau, acht Grundstücke für Doppelhaushälften sowie fünf Grundstücke für frei stehende Einfamilienhäuser. Die erschließende Ringstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Alle Grundstücke sind mit zwei Vollgeschossen bebaubar. Die Gemeinde Vörstetten stellt insgesamt sechs Grundstücke im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR6600
Grundstücksgröße: 480 qm
Jährlicher Erbbauzins: 5.760,00 €
Prozentsatz Erbbauzins: 4,00 %
Laufzeit: 99 Jahre
Einmalzahlung: 102.240,00 €

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Lars Brügner
Bürgermeister
Gemeinde Vörstetten

Telefon: 07666/9400-007666/9400-0
Telefax: 07666/9400-12
E-Mail: l.bruegner@voerstetten.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Lars Brügner
Bürgermeister
Gemeinde Vörstetten

Telefon: 07666/9400-007666/9400-0
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