Das Grundstück eist vorgesehen für eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten. Das Grundstück wird im Wege der Erbpacht für 99 Jahre vergeben. Der Erbbauzins beträgt 4% auf den reinen Bodenwert von 300,00 €/m². Für bis zu drei Kinder bis 21 Jahren gibt es einen Rabatt von jeweils 0,4 Prozentpunkten. Diese Rabattierung wird alle zwei Jahre überprüft. Die Erschließungskosten (ca 213 €/m²) werden vom Erbbauberechtigten getragen und sind nebenstehend als "Erbbauzins Einmalzahlung" aufgeführt.
Lage
Das Grundstück befindet sich am südlichen Rand des Baugebiets und grenzt an die Kreisstraße K 5131.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 480 qm |
Flurstücknummer | 3998 |
Straße / Hausnummer | An der Storchenwiese 16 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.01.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.10.2021 |
Bauzwang | innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss Notarvertrag |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | SD:25°- 45° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Vörstetten |
Aufgrund des Schallgutachtens bestehen für dieses Grundstücks gewisse Auflagen an den Schallschutz und die Ausweisung von Wohnräumen. Näheres hierzu in den beigefügten Schallgutachten (zu "Baufenster01")
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Grundstücke werden im Wege der Erbpacht für 99 Jahre zur Verfügung gestellt.
Die Arbeiten wurden bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen. Die Grundstücke werden im Wege der Erbpacht für 99 Jahre zur Verfügung gestellt. Die Erschließungskosten von ca 213€/m² müssen vom Erwerber bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags beglichen werden und sind als „Erbbauzins Einmalzahlung“ bei den jeweiligen Bauplätzen beziffert. Der Erbpachtzins in Höhe von 4% wird auf den reinen Bodenwert von 300€/m² berechnet. Für bis zu drei Kinder unter 21 Jahren gibt es einen Rabatt i.H. von jeweils 0,4%. Diese Rabattierung wird alle 2 Jahre überprüft.
Bewerbungszeitraum: 28.01.2022 - 06.03.2022
Das Baugebiet "Gehren/Schupfholz" umfasst vierzehn Bauplätze, davon eines für Geschosswohnungsbau, acht Grundstücke für Doppelhaushälften sowie fünf Grundstücke für frei stehende Einfamilienhäuser. Die erschließende Ringstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Alle Grundstücke sind mit zwei Vollgeschossen bebaubar. Die Gemeinde Vörstetten stellt insgesamt sechs Grundstücke im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung.
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