Geltungsbereich WA 1
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 640 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 4,00 % |
Jährlicher Erbbauzins | 5.376,00 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 99 |
Flurstücknummer | 331 |
Straße / Hausnummer | Europastraße 13 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 10.11.2019 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.01.2022 |
Bauzwang | Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses im Passivhaus-Standard oder als Standard Effizienzhaus 40 bis zum 31.12.2027 |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 10 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Vellmar |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Erbbaugrundstücke für Einfamilienhausbebauung im Passivhaus-Standard / Standard Effizienzhaus 40 im Geltungsbereich WA 1 des Bebauungsplanes Nr. 77 "Vellmar-Nord"
Das Neubaugebiet "Vellmar-Nord" umfasst ein Plangebiet von ca. 16,2 ha, in dem ca. 150 Baugrundstücke und ca. 500 Wohneinheiten entstehen werden. Die evangelische Kirchengemeinde Vellmar ist Eigentümerin von 20 Bauplätzen mit einer Gesamtgröße von 10.453 m², die den Baufamilien im Rahmen eines Erbbaurechts zur Verfügung gestellt werden.
Die Haupterschließung erfolgt über einen neuen Kreisel von der Landesstraße L 3386. Das Neubaugebiet wurde in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG), Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung, entwickelt. Für den potentiellen Bau einer Kindertagesstätte wird eine Fläche in Größe von 4.724 m² an der Europastraße vorgehalten.
Durch die Stadt Vellmar werden die Grundstücksbewerbungen für die Erbbaugrundstücke entgegengenommen und für das weitere Zuteilungsverfahren an die evangelische Kirchengemeinde Vellmar weitergeleitet. Die Zuteilung erfolgt dann nach Kriterien der Kirchengemeinde, die unter www.kirche-vellmar.de einsehbar sind. Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens können der "Öffentlichen Bekanntmachung" vom 12.11.2024 entnommen werden, die zum Download bereit steht.
Der zur Anwendung kommende Vertragstext des „Erbbaurechtsvertrages“ sowie des „Städtebaulichen Vertrages“ steht ebenfalls zum Download bereit. Der „Städtebauliche Vertrag“ zur Realisierung eines Plus-Energie-Quartiers enthält Anforderungen an die herzustellenden Gebäude, die bis zum 31.12.2027 bezugsfertig zu errichten sind. Die Gebäude sollen in einem Passivhaus-Standard oder Standard Effizienzhaus 40 gebaut werden und sich langfristig durch niedrige Energiekosten auszeichnen. Durch die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist auf dem Grundstück mehr als die Gesamtmenge des Bedarfs an Endenergie nach den Vertragsbedingungen zu erzeugen. Der städtebauliche Vertragsteil ist für den Geltungsbereich WA 1 und WA 2 des Bebauungsplanes verpflichtend.
Für Fragen zum Plus-Energie-Standard / Gebäudestandard wurde in Zusammenarbeit mit der KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH eine Hotline eingerichtet. Gerne können Sie die Mitarbeiter der KEEA unter folgender Rufnummer 0561 - 47 39 07 70 oder E-Mail-Adresse info@keea.de kontaktieren.
Der Erbbaurechtsvertrag regelt die Bestellung des Erbbaurechts über eine Dauer von 99 Jahren. Der jährliche Erbauzins beträgt 4 % bezogen auf einen Grundstückswert von 210,00 €/m2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reduzierung des Erbbauzinses möglich (vgl. § 11 Abs. 8).
Auf den Flurstücken 242 und 243 wurde ein Spielplatz für eine Übergangszeit bis längstens 30.06.2028 angelegt, um für Kinder eine Spiel- und Freifläche abseits der demnächst stattfindenden Bautätigkeit vorzuhalten. Eine Verlagerung des Spielplatzes auf das im Zentrum des Quartiers gelegene stadteigene Grundstück (Flurstück 345) ist mit Baufortschritt in dem Quartier vorgesehen und wurde für 2028 eingeplant.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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