Angrenzend an das Wohngebiet Hohenstange entsteht hier eine attraktive Wohnlage am Ortsrand
Der Bebauungsplan „Nördlich Calwer Straße“ umfasst ca. 4,06 ha und liegt am nördlichen Rand der Stadt Tamm. Im Süden grenzt er an die Stuttgarter Straße sowie an eine Reihenhausbebauung in der Calwer Straße an. Die nördliche Grenze des B-Plans stellt im östlichen Teil die Nordgrenze des Holzwegs dar. Insgesamt entsteht ein Mischgebiet mit Mehrfamilien-, Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern.
Nachdem die Genehmigung des Bebauungsplans „Nördlich Calwer Straße“ am 14.04.2022 öffentlich bekannt gemacht wurde, hat die Erschließung des Baugebiets mit dem Spatenstich am 23.03.2023 begonnen und soll voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Stadt Tamm verfügte über 32 Bauplätze für Einfamilien-/Doppel- und Reihenhäuser im Baugebiet. In einem ersten Bauplatzvergabeverfahren unter Anwendung der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Tamm wurden 15 Bauplätze verkauft.
Am 29.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die weiteren 17 Bauplätze im Reservierungsverfahren (Windhundverfahren) angeboten werden.
• Bauplatzpreise: Wie am 17.07.2023 vom Gemeinderat festgesetzt gilt für die Grundstücke in erschlossenem Zustand (inkl. Wärmenetzanschluss) ein Verkaufspreis von 1.100 €/m².
• Eine Reservierungsanfrage darf nur für einen Bauplatz gestellt werden. Sollte der Bauplatz bereits reserviert sein, wird eine Warteliste geführt. Dem Bauplatzinteressenten bleibt es frei, diese Anfrage zurückzunehmen und eine Anfrage auf ein anderes Grundstück abzugeben.
• Finanzierungsbestätigung: Der Reservierungsanfrage ist eine Finanzierungsbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Gesamtvorhabens (Grundstück zzgl. Bauvorhaben mit einem Mindestbetrag von 400.000 €) nachweist. Die Reservierungsanfrage ist erst vollständig und gilt als bei der Stadt eingegangen, wenn die Finanzierungsbestätigung vorliegt.
• Reservierung und Reservierungskaution: Nach Bestätigung der Reservierung durch die Verwaltung ist innerhalb von 2 Wochen eine Reservierungskaution in Höhe von 500 € zu leisten. Erfolgt die Zahlung verspätet oder gar nicht, gilt die Reservierung als zurückgenommen. Wird das Grundstück mit notariellem Grundstücksvertrag erworben, so wird die Reservierungskaution jeweils mit dem Kaufpreis verrechnet (Vorauszahlung). Kommt es nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, wird die Kaution für den bei der Stadt entstandenen Aufwand einbehalten. Dem Bewerber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand der Stadt geringer ist. Nach Hinterlegung der Reservierungskaution wird der Bauplatz für 8 Wochen verbindlich reserviert. Innerhalb dieser Zeit ist das Grundstück mit notariellem Grundstückskaufvertrag zu erwerben. Verstreicht die Frist ohne Abschluss des Kaufvertrages, gilt die Reservierung und Kaufabsicht als vom Käufer zurückgenommen. Die Verwaltung kann die Frist in begründeten Fällen verlängern.
• Bauverpflichtung: Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich, auf dem Baugrundstück innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bauen.
• Wärmenetz: Die Bauplätze werden im Rahmen der Erschließung an das neue Wärmenetz der Stadtwerke Tamm GmbH angeschlossen. Die Bauplatzbewerber verpflichten sich einen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken Tamm abzuschließen und mind. für die Vertragslaufzeit die Wärme abzunehmen.
• Eigennutzungsverpflichtung: Ein Verkauf von Baugrundstücken erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den/die Bewerber als Hauptwohnsitz. Die Bauplatzerwerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 3 (drei) Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.
• Übertragungs- und Belastungsbeschränkung: Bis zum Ablauf der Dauer der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt.
• Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe: Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt entweder eine Nachzahlung (mit der Stadt
vereinbarter Kaufpreis zuzüglich der tatsächlich eingetretenen Bodenwertsteigerung des Baugrundstücks) verlangen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben.
Eine Reservierungsanfrage ist sowohl schriftlich über die Stadt Tamm als auch über die elektronische Plattform baupilot möglich.