Grundstück: | Bauplatz Nr. 1 |
Status: | verkauft |
Größe: | 546 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 2 |
Status: | verkauft |
Größe: | 515 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 3 |
Status: | verkauft |
Größe: | 573 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 4 |
Status: | verkauft |
Größe: | 566 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 5 |
Status: | verkauft |
Größe: | 516 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 6 |
Status: | verkauft |
Größe: | 572 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 7 |
Status: | verkauft |
Größe: | 610 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 8 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 552 m2 |
Preis: | 124.200,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 9 |
Status: | verkauft |
Größe: | 577 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 10 |
Status: | verkauft |
Größe: | 558 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 11 |
Status: | verkauft |
Größe: | 569 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 12 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 592 m2 |
Preis: | 133.200,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 13 |
Status: | verkauft |
Größe: | 629 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 14 |
Status: | verkauft |
Größe: | 641 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz Nr. 15 |
Status: | verkauft |
Größe: | 629 m2 |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Aufgrund der derzeitigen, anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Sinzheim entschied sich der Gemeinderat den 2. Bauabschnitt des Baugebietes "Halberstunger Feld" zu erschließen. Insgesamt stehen 15 großzügig zugeschnittene und preisgünstige Bauplätze für die Vermarktung zur Verfügung. Die Erschließungsarbeiten sind nahezu abgeschlossen. Bewerbungen können innerhalb des Bewerbungszeitraums von 03.05.2021 bis 14.06.2021 eingereicht werden.
Das Baugebiet "Halberstunger Feld" liegt im idyllischen und sonnigen Sinzheimer Teilort "Halberstung". Mit seiner Nähe zum Sinzheimer Hauptort und den dortigen Angeboten ist Halberstung ein Geheimtipp zum Wohnen für "Jung und alt".
Am östlichen Ortsrand Halberstungs durchfließt der Sandbach die Sinzheimer Gemarkung Richtung Rhein. Der Sandbach war früher ein Paradies für Frösche. Deshalb wird Halberstung im Volksmund seit jeher liebevoll als "Fröschedorf" bezeichnet. Die 1990 bis 1991 bei der Grundschule mit einem respektablen Bürgereinsatz erbaute Bürgerbegegnungsstätte bietet bis zu 150 Personen Platz. Sie ist der kulturelle Mittelpunkt des Halberstunger Dorflebens. Sowohl dem 1910 gegründeten Gesangverein "Eintracht" mit seinen vier Chören als auch den Halberstunger Musikanten, der Bürgervereinigung Halberstung, dem Fasnachtsclub, den Hobby-Fußballern und der Feuerwehrgruppe bietet sie mit ihrer Bühne einen wichtigen Treffpunkt. Durch die jährlich stattfindenden Theaterabende, der Fasnachtsveranstaltung oder dem Maifest ist Halberstung ein aktiver Wohlfühlort. Die ehemalige Grundschule ging im Jahr 2007 in der Leiberstunger Grundschule auf, welche die besseren räumlichen Voraussetzungen bietet und schnell erreichbar ist.
Durch die L80 und die A5 ist Halberstung verkehrstechnisch gut angebunden und liegt in direkter Nähe zum Sinzheimer Hauptort, zu Bühl und zum Kurort Baden-Baden.
Vergabeverfahren
Ausführliche Informationen zum Vergabe- / Bewerbungsverfahren erhalten Sie im Dokument "Allgemeine Vergaberichtlinien und -kriterien der Gemeinde Sinzheim". Eine Auflistung, Hinweise und Erläuterungen zu den vorzulegenden Nachweisen sowie die im Bewerberfragebogen genannten Formulare erhalten Sie ebenfalls auf der rechten Seite unter Dokumente. Das Dokument "Auflistung, Hinweise und Erläuterungen zu den vorzulegenden Nachweisen" wurde am 30.04.2021 aufgrund von Nachfragen aktualisiert. Wir empfehlen, die grünen Anmerkungen kurz zu lesen.
Hinweis: Als Stichtag zur Berechnung der Fristen im Bewerberbogen gilt der erste Tag der Bewerbungsfrist (03.05.2021).
Ab dem 03.05.2021 finden Sie auf der rechten Seite einen Knopf, um die Bewerbung abzugeben.
Lage
Das Baugebiet liegt am nordwestlichen Ortsende des Teilortes Halberstung und befindet sich im südwestlichen Gemarkungsgebiet der Gemeinde Sinzheim.
Baugrund
Substrat*: karbonatfreie, lehmig-tonige Auensedimente
Feinbodenarten*: Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton
(*gemäß Kartendienst des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (RP Freiburg))
Hinweis: objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 1997-2 bzw. DIN 4020 werden empfohlen
Lokale geologische Untergrundverhältnisse können unter http://www.lgrb-bw.de / Kartenviewer eingesehen werden.
Altlasten
Im Rahmen von Bodenuntersuchungen (Bodenmischproben vom 19.12.2017 | 0~0,3m u. 0,3~0,6 m) wurde im Bereich von 6 Bauplätzen des Baugebietes "Halberstunger Feld" ein PFC-Vorkommen über dem derzeitigen Schwellenwert von 1,00 (µg/l) gefunden. Die Bauplätze 7 - 8 u. 12 - 15 sind hiervon betroffen. Die Messwerte der Bodenbelastung sind bei den entsprechenden Grundstücken hinterlegt. Bei den restlichen 9 Baugrundstücken liegen die Messwerte deutlich unter dem Schwellenwert. Auch diese Messwerte sind in den Beschreibungen der Grundstücke vermerkt.
Hinweis: Der Bebauungsplan "Halberstunger Feld" - 1. Planänderung wurde rechtskräftig, bevor das Vorhandensein eines PFC-Vorkommens bekannt war. Erst im Zuge des Bebauungsplanes "Östlich der L80" in Leiberstung, der sich als einer der ersten Bebauungspläne in der Region intensiv mit dem Thema auseinandersetzte, wurde auch der Boden in Halberstung untersucht. Der gültige Bebauungsplan "Halberstunger Feld" trifft daher keine Aussagen zum Thema PFC. Jegliche Einschränkungen und erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen des privatrechtlichen Kaufvertrages verarbeitet. Hierbei werden vergleichbare Maßstäbe wie in Leiberstung gesetzt.
Weitere Informationen zum Thema PFC können Sie dem Dokument unter "Sonstige Dokumente" entnehmen.
Einschränkungen
Allgemeine Einschränkungen/Auflagen:
Nachfolgend werden einige allgemeine Einschränkungen/Auflagen dargestellt. Für eine vollständige Übersicht über alle allgemeinen Einschränkungen/Auflagen verweisen wir auf den schriftlichen u. zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sowie auf die Begründung.
- max. 3 Wohneinheiten je Einzelhaus
- Dachgauben und/oder Dachaufbauten sind erst ab einer Dachneigung von 30° gestattet. Ihre Summe darf 10% der einzelnen Dachflächen (Ortgang x Traufe) nicht überschreiten. Dachgauben müssen einen Mindestabstand von 2,50 m zum Ortgang einhalten.
- Einfriedigungen entlang der festgesetzten Verkehrsflächen dürfen max. 1,0 m Höhe über Straßenachse betragen
- Pflanzgebot und Erhaltungsgebot von Bäumen und Pflanzen (Anpassungen im Kaufvertrag möglich)
Besondere Einschränkungen (entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans):
- Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ist aufgrund der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse die Errrichtung von Doppelhäusern bzw. Doppelhaushälften nicht möglich bzw. unzulässig.
- Entgegen dem Verweis im Bebauungsplan auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde Sinzheim vom 22.05.1997 wird im privatrechtlichen Kaufvertrag die Stellplatzverpflichtung der Landesbauordnung (LBO) für Wohnungen auf 2 Stellplätze pro Wohneinheit bei Wohnungen mit einer Wohnfläche über 50 m² erhöht. Bei Wohnungen unter 50 m² sind 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorzusehen.
Pflicht zur Errichtung einer solarenergetischen Anlage:
Der Ausbau von erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung von Solarenergie auf privaten Dächern, spielt eine immanente Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Gemeinde Sinzheim trägt diesem Ziel Rechnung und will insbesondere Neubaugebiete klimafreundlich ausrichten. Hierzu ist im Kaufvertrag eine Solarpflicht integriert. Innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrages müssen auf mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche des errichteten Wohngebäudes solarenergetische Anlagen zur Nutzung von Solarenergie (Wasser und/oder Strom) errichtet und auf Dauer genutzt worden sein. Geeignet sind hierbei Dachflächen, die nach Süden bzw. nach Südosten ausgerichtet sind, da die Anlage dort einen größeren Prozentsatz des Energieertrages erbringt.
Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ist im Vorfeld mit dem Netzbetreiber, den Gemeindewerken Sinzheim insb. zu Themen wie Anlagenleistung und Einspeisen von Strom abzustimmen. Mehr Infos hierzu unter: https://www.gw-sinzheim.de/str....
Auflagen durch Lärmemissionen (Schall):
Das Baugebiet "Halberstunger Feld" liegt ungefähr 100 m von der Autobahn 5 - Basel / Karlsruhe entfernt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Die schalltechnischen Anforderungen an die Wohngebäude sind in den planungsrechtlichen Festsetzungen Ziffer 3.3 und unter D - Hinweise Ziffer 10 - Schall beschrieben. Auf die schalltechnischen Untersuchungen wird ebenfalls verwiesen.
Besondere Einschränkungen/Verpflichtungen durch Altlasten (PFC):
Auf den Baugrundstücken 7 - 8 u. 12 - 15 sind zusätzliche Einschränkungen/Verpflichtungen durch das PFC-Vorkommen über dem Schwellenwert vorhanden. Für das jeweilige Ausmaß verweisen wir auf die Beschreibungen der jeweiligen Baugrundstücke.
Im gesamten Baugebiet ist das Erstellen von privaten Brunnenanlagen unzulässig.
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass aufgrund des Vorkommens von PFC, auch bei den Grundstücken mit Messwerten unterhalb des Schwellenwertes, mit höheren Entsorgungs- bzw. Abfahrtkosten des Bodenmaterials zu rechnen ist. Dieser Hinweis wird innerhalb der einzelnen Grundstücksbeschreibungen (bei den Grundstücken über und unter dem Schwellenwert) nochmals wiederholt bzw. konkretisiert.
Hinweise:
- Alle Bewerber müssen nach Ende der Prioritätenabgabefrist eine aktuelle und unbefristete Finanzierungsbestätigung in Höhe von 160.000,00 € vorlegen. Diese Finanzierungsbestätigung ist innerhalb einer Frist von 3 Wochen, gerechnet ab dem Erhalt der Zusage über die vorläufige Zuteilung durch die Bewerber vorzulegen. Die Gemeinde empfiehlt bereits während der laufenden Bewerbungsfrist mit dem/den jeweiligen Kreditinstitut/en in Kontakt zu treten, Verhandlungen zu führen und die Finanzierungsbestätigung frühzeitig einzuholen, um im späteren Verfahren nicht in zeitliche Not zu geraten.
- Der Kaufpreis des Baugrundstückes muss spätestens am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages auf dem Konto der Gemeinde Sinzheim eingegangen sein.
- Es erfolgt keine Abmarkung. Die Grenzvorweisung bzw. eine Abmarkung durch Grenzsteine kann auf eigene Kosten veranlasst werden.
- Das Baugebiet liegt in der Nähe der 380-kV-Freileitung. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) sowie die Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Rastatt mitgeteilt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) sicher gewährleistet ist. Die Stärke des Magnetfelds ist geringer als 1% des Grenzwerts und liegt damit in einem Bereich, wie er auch durch die Elektroinstallationen in einem normalen Wohnhaus erzeugt werden kann. Negative Auswirkungen auf die Gesundheit sind laut Aussagen der zuständigen Behörden nicht zu erwarten.
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Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Sinzheim
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Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Sinzheim |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 225,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 515 m2 bis 641 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 15 |
Freie Grundstücke: | 2 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 04.10.2013 |
Baugebiets-Id: | BG1519 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | seit dem 26.04.2021 |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung | |
Energieversorgung | |
Gas | |
Kommunikation |
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DSL | |
VDSL | |
Kabelanschluss | |
Glasfaseranschluss | |
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