Das derzeit unbebaute Grundstück ist über einen befestigten Schotterweg erreichbar. Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Das Grundstück liegt am Rand der Bebauung und bieten nach Norden hin freie Sicht über die angrenzenden Felder. Das Grundstück ist nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar und muss an die Umgebungsbebauung angepasst werden. Der Vorbescheid (unter Dokumente) zeigt die mögliche Bebaubarkeit auf. Es wird empfohlen sich im Vorfeld beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauverwaltung – über die Umsetzbarkeit des geplanten Bauvorhabens zu informieren.
Lage
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Mitterscheyern in dritter Reihe zur Hauptstraße Richtung Pfaffenhofen (2 km Entfernung).
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 462 qm |
Quadratmeterpreis | 708,00 €/m2 |
Mindestgebot |
327.096,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 239/4 |
Straße / Hausnummer | Hauptstraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Die jeweiligen Wohngebäude auf den Grundstücken sind innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grunderwerbs bezugsfertig zu errichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält sich die Gemeinde vor, das Grundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen (Rückauflassungsvormerkung). |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Scheyern |
Die Kanal- und Wasseranschlüsse befinden sich im Zufahrtsbereich der Grundstücke und werden auf Kosten der Gemeinde bis zur Grundstücksgrenze gelegt. Eine gemeinsame Verlegung der Grundstücksanschlüsse kann mit der Gemeinde abgestimmt werden. Diese Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Für die Grundstücke sind die Herstellungsbeiträge gemäß der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung noch nicht abgerechnet. Nach Anschluss des Grundstückes an die Wasserversorgung bzw. Entwässerungseinrichtung, bzw. nach Abschluss der Bebauung erfolgt die Berechnung der Herstellungsbeiträge.
Zur Sicherstellung einer eventuell in der Zukunft erforderlichen Erschließung der nördlich angrenzenden Grundstücke muss entlang der Grenze zwischen den Grundstücken auf Seiten der Fl.Nr. 239/4 eine Dienstbarkeit zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser/Abwasser) eingetragen werden. Zur Bewirtschaftung der Grünflächen im nördlichen Bereich der Flurstücke wird für die Gemeinde ein Fahrtrecht auf Fl.Nr. 239/4 eingetragen. Außerdem ist ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht zu Gunsten von Fl.Nr. 239 erforderlich. Dem Plan "Fahrt- und Leitungsrecht 293_4" kann der Verlauf entnommen werden.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Scheyern verkauft zwei Baugrundstücke im Ortsteil Mitterscheyern im Bieterverfahren zum Höchstgebot.
Die derzeit unbebauten Grundstücke sind über einen befestigten Schotterweg erreichbar. Für beide Grundstücke liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Die Grundstücke liegen am Rand der Bebauung und bieten nach Norden hin freie Sicht über die angrenzenden Felder.
Beide Grundstücke sind nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar. Der Vorbescheid (unter Dokumente) zeigt die mögliche Bebaubarkeit auf. Wir empfehlen, sich im Vorfeld beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauverwaltung – über die Umsetzbarkeit Ihres geplanten Bauvorhabens zu informieren.
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