Grundstück für zwei Doppelhaushälften
Auf dem Grundstück können zwei Doppelhaushälften entstehen. Die Vergabe ist vorgesehen für zwei Bewerber für Doppelhaushälften, die ihr Bauprojekt zusammen errichten wollen, z. B. zwei befreundete Pärchen, Geschwisterehepaare usw. Insofern ist in der Bewerbung für das Grundstück anzugeben, mit wem zusammen das Grundstück erworben werden soll. Dieses Grundstück wird nicht von der politischen Gemeinde Saerbeck, sondern von der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Saerbeck im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages vergeben. Sie können sich jederzeit auch außerhalb des Bewerbungsverfahrens bei der Zentralrendantur für eine Grundstücksbewerbung melden.
Besonderheit: In diesem Bereich des Wohnbaugebietes Hanfteichweg sind die Häuser nur mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach bis 5° oder als Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung von 25° - 30° auszuführen.
Anschluss an das Wärmenetz: Mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für dieses Baugebiet verpflichten sich die Erbbaurechtsnehmer zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages und zum Abschluss eines Wärmeliefervertrages, mit dem weitere Kosten verbunden sind. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://saerve-online.de/kalte-nahwaerme/
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 597 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 3,00 % |
Jährlicher Erbbauzins | 2.593,01 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 99 |
Erbbauzins Einmalzahlung | 56.846,34 € |
Flurstücknummer | 336 |
Straße / Hausnummer | Fuchsstr. |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.02.2023 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.10.2024 |
Bauzwang | innerhalb von 2 Jahren |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Satteldach, Flachdach, Walmdach, Krüppelwalmdach |
Dachneigung | 0° - 5° oder 25° - 30° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Saerbeck |
Altlasten sind nicht bekannt und mit Blick auf die bisher ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung auch nicht zu erwarten, können aber nicht ausgeschlossen werden.
Auflagen gem. B-Plan Nr. 44 Hanfteichweg
Bedingt durch die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie des Baumstandortes kann eine Zufahrt zum Grundstück von der Fuchsstraße nur an der südwestlichen und an der nordwestlichen Grundstückseckegeplant werden (siehe Pfeil im Lageplan).
Es ist eine Eigennutzung vorgesehen. Sollte das Grundstück bzw. Gebäude nicht selbst genutzt werden, so beträgt der Erbbauzins nicht 3 % sondern 4 %.
Der Erbbauzins basiert auf dem Grundstückswert (excl. Erschließungskosten) in Höhe von 144,78 €/qm. Die Erschließungskosten von 95,22 €/qm sind als Einmalzahlung innerhalb von 6 Wochen nach Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages zu zahlen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Neubaugebiet Hanfteichweg werden rund 70 Grundstücke angeboten, die ein Leben am Rand zum Grünen bieten bei gleichzeitig radläufigem Anschluss an das dörfliche Leben.
Im Wohnbaugebiet Hanfteichweg werden rund 70 Wohnbaugrundstücke angeboten. Die zentrale Lage – bis zum Ortskern sind es nur rund 800 Meter – bei gleichzeitiger Ortsrandlage sorgen für ein Leben am Rand zum „Grünen“ im besten Sinne. Die Nähe zum Grünen ist auch durch zwei Höfe in der Nachbarschaft, die in landwirtschaftlicher Nutzung stehen, erkennbar. Deshalb ist es nicht auszuschließen, dass sie die Tätigkeit unserer örtlichen Landwirte bei der Produktion unserer Nahrung an wenigen Tagen im Jahr über Nase und Ohr mitbekommen. Damit die Ruhe nicht vom Verkehr gestört wird, ist das Neubaugebiet zur Anbindung an die Westladbergener Straße mit einem Lärmschutzwall abgeschirmt. Gleichwohl liegt zukünftig eine Bushaltestelle mit Einstieg in den Schnellbus nach Münster direkt vor der Tür.
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit beißen sich nicht – das ist an dem Wärmenetz in dem Neubaugebiet ablesbar. Alle Häuser werden mit Wärme im Winter und mit Kälte im Sommer aus einem sogenannten Kalten Nahwärmenetz zu wirtschaftlichen Preisen versorgt. Glasfaseranschluss ist ebenfalls vorhanden.
Bei der Bestimmung der Grundstücksgrößen wurde darauf geachtet, dass für jedes Portemonnaie etwas dabei ist. Die kleinsten Grundstücke für Reihenhäuser beginnen mit 196 m² und enden für Einfamilienhäuser mit rund 576 m². Die Grundstückspreise inklusive Erschließung betragen 240 €/m². Insgesamt verfügt das Baugebiet über rund 70 Grundstücke, von denen fünf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind.
Vier Grundstücke (Flurstücke 329, 330, 331 und 336) werden nicht von der politischen Gemeinde, sondern von der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Saerbeck über einen Erbbaurechtsvertrag vergeben. Erwerber müssen zwar dauerhaft einen Erbbauzins zahlen, sparen sich jedoch den Grunderwerb.
Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der Zentralrendantur, Frau Kloppenborg (kloppenborg-n@bistum-muenster.de bzw. 02572 93 83 35).
Für ein geselliges Miteinander entsteht in der Mitte des Wohngebiets ein 500 Quadratmeter großer Quartierplatz, der zum Treffen der Bewohner einlädt. Zahlreiche Bäume, öffentliche Stellplätze mit Lademöglichkeiten für E-Autos und ein innovatives Starkregenkonzept, das auch bei unwetterartigen Regenfällen das Wasser unschädlich ableitet, garantieren eine hohe Wohnqualität.
Das Bewerbungsverfahren für bereits registrierte Bewerber ist abgeschlossen. Seit dem 01. April 2025 können Sie sich direkt auf ein Wohnbaugrundstück bewerben und kurzfristig auch erwerben. Geben zwei Bewerber am gleichen Tag oder Wochenende eine Bewerbung für das gleiche Grundstück ab, so erhält derjenige den Zuschlag, der zuerst seine Bewerbung abgegeben hat.
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