Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 651 qm |
Flurstücknummer | 578 |
Straße / Hausnummer | Am Wäldle 16 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 24.12.2022 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.10.2023 |
Bauzwang | mit den Bauarbeiten für den Neubau muss innerhalb von 18 Monaten ab Besitzübergang des Kaufgrundstücks nachhaltig begonnen werden. Der Neubau ist innerhalb von 36 Monaten ab Baubeginn bezugsfertig zu stellen. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach |
Dachneigung | PD 10°-20°; SD 30°-40°; FD <8° |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadtverwaltung Rottweil |
Erdgeschossfußbodenhöhen
Für die höchstzulässige Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) ist im Zeichnerischen Teil die Höhe des Bezugspunktes in Meter über Normalhöhennull (m. ü. NHN) eingetragen. Die Eintragungen in der Planzeichnung sind Höchstmaße, eine Unterschreitung der Höhen ist zulässig.
Unversiegelter Entwässerungsgraben
Im Bereich der privaten Grünfläche wurde westlich der Grundstücke, Flurstücke 576, 577 und 578, durch die Stadt Rottweil, ein unversiegelter Entwässerungsgraben zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers hergestellt. Die Mulde ist über die gesamte Länge der drei Grundstücke zur Regelung des Wasserabflusses hergestellt. Es ist darauf zu achten, dass die Weiterleitung des Oberflächenwassers an den Grundstücksgrenzen ungehindert fortgeführt werden kann.
Der ungehinderte Anschluss zu Nachbargrundstücken, auf denen ebenfalls die Mulde hergestellt wurde, ist sicherzustellen. Die Funktionsfähigkeit des Entwässerungsgrabens ist zu erhalten.
Stützmauern entlang von privaten Grünflächen sind nicht zulässig.
Private Grünflächen
Die privaten Grünflächen sind von baulichen Anlagen frei zu halten. Entlang der Grundstücksgrenzen ist die Herstellung von Einfriedungen gestattet.
Bepflanzung der privaten Grünflächen
Auf der Privaten Grünfläche sind je Baugrundstück 5 Sträucher gemäß der Pflanzenliste 1 (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen) anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen. Der Standort kann außerhalb des festgesetzten Entwässerungsgrabens frei gewählt werden. Sofern die Funktionsfähigkeit des Grabens nicht beeinträchtigt wird, sind auch Standorte an dessen Rand möglich.
Diese Verpflichtungen werden grundbuchrechtlich gesichert.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Verkauf von insgesamt 8 Einzelhausgrundstücken im Neubaugebiet "Hölzle" in Rottweil-Bühlingen
Bewerbungszeitraum: 02.03.2024 bis 31.03.2024
Die Erschließungsmaßnahmen für das Wohnbaugebiet "Hölzle“ in Rottweil-Bühlingen sind abgeschlossen. In diesem Bauabschnitt können 8 Einzelhausgrundstücke zugeteilt werden.
Die Grundstücke werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien und Vergabekriterien zugeteilt.
Der Kaufpreis beträgt 225,00 Euro pro Quadratmeter. Im Kaufpreis enthalten sind die Vermessungskosten, der Erschließungsbeitrag, der Abwasserbeitrag sowie der Kostenerstattungsbetrag für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.
Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten für die Herstellung des privaten Stromleitungs-, Wasserleitungs- und Kanalanschlusses mit Kontrollschacht (Regen- und Schmutzwasser) von den öffentlichen Leitungssträngen (Strom, Wasser- und Abwasserleitung) an bis in das Baugrundstück.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Baugebiet „Hölzle“ Rottweil-Bühlingen keine Möglichkeit besteht, an das Gasnetz oder eine andere zentrale Wärmeversorgung anzuschließen. Der Käufer ist für die Wärmeversorgung seines Neubaus selbst verantwortlich.
Ansprechpartner für Informationen zu den genannten Kosten:
Anschlüsse für Strom und Wasser
ENRW GmbH & Co. KG – Hausanschluss-Service
Herr Knapp
Tel.: 0741/472-224
E-Mail: thorsten.knapp@enrw.de
Kanalanschlüsse
ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Herr Haag
Tel.: 0741/472-181
E-Mail: florian.haag@enrw.de
Bei bestehenden Fragen sind die zuständigen Ansprechpartner in der Liste "Ansprechpartner" (bei den Dokumenten) hinterlegt.
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