BPL422-EFH01 - Einfamilienhaus (Los)

Grundstücks-Info

Beschreibung

BPL422-EFH01 - Einfamilienhaus (Los)

Baugrundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus mit maximal 2 Wohneinheiten (EFH mit Einliegerwohnung).

Lage

Wohnstraße (Sackgasse) "Franziskanerweg" im östlichen Teil von Wiedenbrück.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 348 qm
Quadratmeterpreis 152,00 €/m2
Kaufpreis 52.896,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 1804
Straße / Hausnummer Franziskanerweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 14.11.2022
Erschließungsdatum vorauss. bis zum 01.06.2025
Bauzwang Verkauf nur an Familien mit mind. 1 Kind aus Rheda-Wiedenbrück ohne Eigentum. Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahre. Niedrigstenergiegebäude gem. §10 GEG inkl. PV-Anlage gem. §36 GEG Erschließung/Bebaubarkeit voraussichtlich ab Juni 2025
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 38-45 Grad
GFZ 0,6
GRZ 0,3
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Rheda-Wiedenbrück

Altlasten

nicht bekannt


Einschränkungen

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll ein städtisches Wohnbaugaugrundstück im Plangebiet im Losverfahren ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie das betreffende Grundstücksangebot für das Losverfahren.

Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden ggf. in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.

a) Zugangsvoraussetzungen

Für die Grundstücke im einfachen Losverfahren können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus muss jeder Bewerber folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Bewerber wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ODER ist früher mind. 10 Jahre in Rheda-Wiedenbrück wohnhaft gewesen
…UND…
2. … bildet eine Familie, Lebens-/Verantwortungsgemeinschaft mit mind. 1 Kind im Haushalt
…UND...
3. …der  Erwerber und alle künftig mit im Haushalt lebenden Personen besitzen noch kein Wohnungseigentum.

Die Kriterien zu 1-2 sind durch eine amtliche Meldebescheinigung nachzuweisen. Diese kann im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden.

Das Kriterium Nr. 3 ist mit Bewerbungsabgabe verbindlich zu erklären; entsprechende Vordrucke werden im Dokumenten-Anhang zu dieser Baugebietsbeschreibung zur Verfügung gestellt und sind ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit einer Bewerbung einzureichen.

Alle vorgenannten Kriterien (1-3) müssen für eine Bewerbung vorliegen, um die einfachen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und am Losverfahren teilnehmen zu können.

Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. können eine Rücknahme des Baugrundstücks durch die Stadt begründen.

b) Hinweise zum Losverfahren

Die Zuteilung des Grundstücks an einen Bewerber erfolgt per Losentscheid im einfachen Losverfahren. Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Einfaches Losverfahren“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zu dieser Ausschreibung.

c) Hinweise zum Kaufpreis (Festpreis)

Der Kaufpreis liegt bei 152,- €/m². Der Kaufpreis beinhaltet nur die Kosten für Grund und Boden.

Zuzüglich zum Kaufpreis ist eine Vorauszahlung für die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 10,- €/m² hinzuzurechnen. Eine mögliche Restzahlung in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen unter Anrechnung der Vorauszahlung durch Beitragsbescheid erhoben.

Zuzüglich zum Kaufpreis werden die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht (ca. 1.000 €) vollständig abgelöst. Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.

Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.

d) Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:

Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:
(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,

(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,

(3) ...das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),

(4) ...ein Niedrigstenergiegebäude gemäß den gesetzlichen Regelungen aus §10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu errichten. Der Käufer hat die Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 S.3 GEG, zumindest anteilig erneuerbare Energien zu nutzen, um den Wärme- und Kältebedarf zu decken. Diese Vorgabe ist zu erfüllen, indem Strom aus solarer Strahlungsenergiegewinnung (PV-Anlage) nach Maßgabe des § 36 GEG genutzt wird.

Vorstehende Verpflichtungen (1-4) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.


Infrastruktur

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung


Objekt-Nr.: GR12993
Grundstücksgröße: 348 qm
Kaufpreis: 52.896,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag



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Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Celine Meier
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 0524296338605242963386
E-Mail: celine.meier@rh-wd.de



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