Grundstück: | BPL400-EFH24 |
Status: | reserviert |
Größe: | 485 m2 |
Preis: | 81.227,40 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | BPL400-EFH25 |
Status: | reserviert |
Größe: | 490 m2 |
Preis: | 82.064,80 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
2 EFH-Baugrundstücke - Verkauf gegen Höchstgebot (an Privatpersonen mit Eigennutzungsverpflichtung) Details siehe weitere Angaben...
Das Vergabeverfahren zu diesem Baugebiet startet am 13.5.2023 und endet am 15.7.2023.
Hinweise zum Baugebiet:
Der Bebauungsplan Nr. 400 "Kiefernweg“ bereitet die Entwicklung einer zusammenhängenden Gewerbefläche im Süden und einer hiervon räumlich getrennten Wohnbaufläche im Norden des Plangebietes vor.
Das Plangebiet umfasst knapp 8,68 ha und befindet sich im Süden des Stadtteils Rheda. Das Gebiet wird im Wesentlichen begrenzt durch die Emser Landstraße im Osten, die Holunderstraße und im Süden und der Lindenstraße und dem Tannenweg im Westen.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 400 "Kiefernweg" neben der Deckung der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen auch eine Sicherstellung eines bedarfsgerechten Flächenangebotes an Wohnbaugrundstücken. Aufgrund eines prognostizierten anhaltenden Bevölkerungswachstums in Rheda-Wiedenbrück ist auch mit einem weiteren Anstieg des Wohnraumbedarfs zu rechnen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt deshalb mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine verträgliche Entwicklung von Wohn-und Gewerbeflächen zu schaffen.
Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.
Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.
Lage
Ortsteil Rheda
Lage in Sackgasse (Anliegerstraße) mit umliegender Wohnbebauung in Nähe zum Waldrand - südlich angrenzend hinter einem Lärmschutzwall befindet sich ein Gewerbegebiet.
Altlasten
keine Altlasten bekannt
Einschränkungen
Hinweise zum Vergabeverfahren:
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Grundstücke und Gebäude der Stadt Rheda-Wiedenbrück sollen 2 städtische Wohnbaugaugrundstücke im Plangebiet gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für das Gebotsverfahren. Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.
a) Zugangsvoraussetzungen
Für die Grundstücke im Gebotsverfahren sind folgende Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: Es können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) Hinweise zum Gebotspreis
Das Mindestgebot liegt bei 165,- €/m².
Zum Gebotskaufpreis ist eine erste Abschlagszahlung auf die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 31,- €/m² hinzuzurechnen. Eine mögliche Restzahlung in noch unbekannter Höhe wird nach dem Endausbau der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erhoben.
Ebenfalls nicht im Gebotspreis enthalten ist die Ablöse für die Kosten für den einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach KAG/Ortsrecht. Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.
Vermessungskosten sowie Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.
c) Hinweise zu Gebotsangaben und Zuschlagsvergabe
Jeder Bewerber kann für ein oder mehrere Grundstücke des Gebotsverfahrens in diesem Baugebiet ein individuelles Gebot abgeben. Die Grundstücke werden in der Reihenfolge ihrer Nummerierung vergeben. Die Bewerbung mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag für das betreffende Grundstück. Bei Gebotsgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Bewerber, die für ein Grundstück den Zuschlag bekommen haben, werden bei nachfolgenden Zuteilungen nicht mehr berücksichtigt (jeder Bewerber erhält maximal 1 Grundstück).
Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:
Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:
(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,
(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,
(3) ...das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer),
(4) ...ein Gebäude der Effizienzstufe KfW-55 oder besser zu errichten,
(5) ...das Gebäude mit einer PV-Anlage auszustatten
Vorstehende Verpflichtungen (1-5) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.
Weitere Details finden sie in den einzelnen Grundstücksbeschreibungen.
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BPL400-EFH24Baugebiet Kiefernweg (Einfamilienhäuser - Gebotsverfahren) [in Abwicklung] in Rheda, Rheda-Wiedenbrück Größe: 485 qm |
485 qm |
Kaufpreis 81.227,40 € Preis je Quadratmeter 165,00 €/m2 Verkauf |
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BPL400-EFH25Baugebiet Kiefernweg (Einfamilienhäuser - Gebotsverfahren) [in Abwicklung] in Rheda, Rheda-Wiedenbrück Größe: 490 qm |
490 qm |
Kaufpreis 82.064,80 € Preis je Quadratmeter 165,00 €/m2 Verkauf |
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Dokumente |
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Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Formulare und Vorlagen |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Rheda-Wiedenbrück |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 165,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 485 m2 bis 490 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 2 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 29.01.2021 |
Baugebiets-Id: | BG1881 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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