Das angebotene Grundstück im Ersbergweg 20, Gemarkung Reutlingen, Flur Betzingen ist derzeit mit einem Einfamilienhaus mit 4 Zimmern auf ca. 60 m² bebaut. Das Gebäude ist voll unterkellert und erstreckt sich über Erd- und Dachgeschoss.
Errichtet wurde das Einfamilienhaus im Jahr 1933 und nutzt mit seiner heutigen Baufläche nicht das gesamte Baufenster nach vorhandenem Bebauungsplan aus. Energetische Sanierungsmaßnahmen wurden auf Grund des längeren Leerstandes nicht durchgeführt.
Der Erwerber verpflichtet sich zur Sanierung bzw. zum Abriss und Neubebauung innerhalb von drei Jahren (Bezugsfertig) nach Erwerb. Anschließend muss das Objekt mindestens fünf Jahre als selbst bewohnter oder vermieteter Wohnraum genutzt werden. Innerhalb diesem Zeitraum ist eine Weiterveräußerung durch Verkauf des Objekts an Dritte nicht gestattet.
Am Dienstag, den 15. April 2025 findet von 14:00 - 16:00 Uhr ein öffentlicher Besichtigungstermin statt an dem Sie, ohne vorherige Anmeldung, kommen können um sich das Objekt von außen und innen anzusehen.
Lage
Das Grundstück befindet sich am Ortsrand vom Reutlinger Teilort Betzingen in ruhiger Lage und in direkter Nähe zu Feldern, Einkaufsmöglichkeiten und Stadtnähe zu Reutlingen. Eine öffentliche Busverbindung ist ebenfalls in der Nähe.
Nutzung | n/a |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 549 qm |
Quadratmeterpreis | 480,00 €/m2 |
Mindestgebot |
244.000,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
Flurstücknummer | 2853/2 |
Straße / Hausnummer | Ersbergweg 20 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Dem Käufer wird eine 3-jährige Abriss- und Bau bzw. Sanierungsverpflichtung sowie anschließend eine Wohnverpflichtung von 5 Jahren auferlegt, es besteht die Möglichkeit innerhalb der 5 Jahre das Gebäude zu vermieten. Innerhalb diesem Zeitraum ist eine Weiterveräußerung durch Verkauf des Objekts an Dritte nicht gestattet. |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 22 - 28° |
GFZ | 0,5 |
GRZ | 0,25 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Reutlingen |
Keine vorhanden.
Der Erwerber verpflichtet sich zur Sanierung bzw. zum Abriss und Neubebauung innerhalb von drei Jahren (Bezugsfertig) nach Erwerb. Anschließend muss das Objekt mindestens fünf Jahre als selbst bewohnter Wohnraum genutzt werden. Innerhalb von diesem Zeitraum ist eine Weiterveräußerung durch Verkauf des Objekts an Dritte nicht gestattet.
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
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